Aktuelle Steuerurteile I

Steuerbescheide 2012 dauern noch

19.04.2013

Höherer Grundfreibetrag in der Lohnabrechnung ab April

Der Bundestag hat inzwischen das Gesetz zum Abbau der kalten Progression in der vom Vermittlungsausschuss geänderten Fassung beschlossen. Damit bleibt die kalte Progression zwar unverändert bestehen, aber immerhin können sich alle Steuerzahler über ein höheres steuerfreies Existenzminimum freuen. Für 2013 wird der Grundfreibetrag von 8.004 Euro auf 8.130 Euro angehoben. Zum 1. Januar 2014 steigt der Grundfreibetrag noch einmal auf dann 8.354 Euro. Weil das Gesetz nicht mehr vor dem Jahreswechsel verabschiedet werden konnte, müssen die Programme für die Lohnabrechnung jetzt erst an den neuen Grundfreibetrag angepasst werden. Das Bundesfinanzministerium geht davon aus, dass entsprechende Updates bis Ende Februar bereit stehen und der höhere Grundfreibetrag sich damit zum ersten Mal in der Lohnabrechnung für April auswirken wird.

Gnadenfrist für ELSTER-Übertragung mit Zertifikat

Die Lohnsteuer-Anmeldung, die Umsatzsteuer-Voranmeldung, der Antrag auf Dauerfristverlängerung sowie die Anmeldung der Sondervorauszahlung müssen eigentlich seit dem 1. Januar 2013 authentifiziert mit elektronischem Zertifikat übermittelt werden. Kurzfristig hat sich die Finanzverwaltung nun doch auf eine Gnadenfrist für diejenigen Unternehmer besonnen, die immer noch kein Zertifikat beantragt haben: Bis zum 31. August 2013 werden nun Abgaben weiterhin auch ohne Authentifizierung akzeptiert. (oe)
Quelle: www.shc.de

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