Was wird anerkannt?
Welche Art von IT-Tätigkeit wird als freiberuflich anerkannt?
Auch Anwendersoftwareentwicklung kann bei entsprechender Ausbildung freiberuflich sein. Nicht jede Tätigkeit im Bereich der Entwicklung von Anwendersoftware ist allerdings freiberuflich im Sinne des § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG. Der Steuerpflichtige muss qualifizierte Software durch eine klassische ingenieurmäßige Vorgehensweise entwickeln: Planung, Konstruktion und Überwachung. Die Entwicklung von "Trivialsoftware” erfüllt diesen Anspruch nicht.
Was tun, wenn das Finanzamt den Antrag auf Anerkennung der freiberuflichen Tätigkeit zurückweist?
Erkennt das Finanzamt die freiberufliche Tätigkeit nicht im ersten Schritt an, empfiehlt es sich, innerhalb einer Einspruchsfrist von wenigen Wochen einen Nachweis über seine Ausbildung und eine genaue Tätigkeitsbeschreibung beizulegen. Daraus dürfte der ingenieurmäßige Aspekt der Arbeit gegenüber einer gewerblich-unternehmerischen Tätigkeit klar hervorgehen. Geeignet sind eigene Dokumentationen und Beschreibungen der Tätigkeiten, Bestätigungen, Referenzen und Arbeitsergebnisse.
Welche Schritte sollte man unternehmen?
Der Steuerpflichtige sollte versuchen sich direkt mit dem Finanzamt zu einigen. Es geht nicht um Argumentationsketten im juristischen oder steuerrechtlichem Bereich. Es geht eher um die fundierte Beweisführung, dass es sich um eine freiberufliche Tätigkeit handelt.
Im Rahmen eines Gutachtens (meist genügt auch die einfachere Form einer gutachterlichen Stellungnahme) sind die Finanzämter üblicherweise von der Freiberuflichkeit zu überzeugen. Was tut der Steuerpflichtige, wie tut er es und was kommt dabei heraus (Arbeitsproben). Die Einschaltung eines Gutachters sollte man vorab mit dem Finanzamt besprechen, damit das Papier am Ende auch anerkannt wird: Wer wird das Gutachten erstellen und welche Fragen werden darin geklärt? Mit Hilfe einer Synopse wird der Gutachter die Ausbildung seines Klienten akribisch untersuchen und vergleichend darstellen. Genauso detailliert sind die Tätigkeitsfelder zu analysieren und zu bewerten, sowie die Ingenieurvergleichbarkeit zu verdeutlichen. Durch ein fundiertes und nachvollziehbares Gutachten sollte die Anerkennung als Freiberufler innerhalb weniger Wochen erreichbar sein.
Bevor das Finanzamt abschließend (nach im Schnitt sechs bis neun Monaten) eine Entscheidung fällt, bietet es in der Regel an, dass man seinen Einspruch zurücknimmt. Doch nur eine Entscheidung ist dann auch gerichtlich anfechtbar. Nimmt der Steuerpflichtige seinen Antrag zurück, so verjährt der Rückzahlungsanspruch das betreffende Steuerjahr.
Letztlich bleibt eine Klage vor dem Finanzgericht. Man sollte zwei bis vier Jahre dafür einkalkulieren, jedoch keine Scheu vor den Kosten haben. Ein solches Finanzgerichtsverfahren kostet in der Regel nur einen dreistelligen Betrag. Manchmal gibt es auch einen Vergleich vor Gericht, dann wird angeboten, einen Teil der Zeit rückwirkend anzuerkennen.