Nach Aus für eBay-Bezahlabwicklung
Wie halten es Marktplatzbetreiber mit BaFin?
Datum:07.11.2012
Eigentlich wollte es eBay seinen Kunden nur so bequem machen, wie der Wettbewerber
Amazon: Käufer sollten sich nicht mehr jedes Mal mühsam mit dem Verkäufer auf eine
Bezahlvariante einigen müssen, sondern stattdessen sämtliche Transaktionen über einen
einheitlichen eBay-Checkout abwickeln. Doch hatte der E-Commerce-Konzern die Rechnung
ohne die deutsche Bankaufsicht BaFin gemacht.
eBay-Deutschlandchef Dirk Weber musste bei der geplanten Bezahlabwicklung nun bereits
zum zweiten Mal zurückrudern
Eigentlich wollte es eBay seinen Kunden nur so bequem machen, wie der Wettbewerber Amazon: Käufer sollten sich nicht mehr jedes Mal mühsam mit dem Verkäufer auf eine Bezahlvariante einigen müssen, sondern stattdessen sämtliche Transaktionen über einen einheitlichen eBay-Checkout abwickeln. Doch hatte der E-Commerce-Konzern die Rechnung ohne die deutsche Bankaufsicht BaFin gemacht. Die Behörde sah eBay damit in eine bankähnliche Rolle schlüpfen und verlangte den Erwerb einer Lizenz nach dem deutschen Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz. In der Folge verschob eBay seine neue Bezahlabwicklung auf 2013 und kündigte an, eine Zulassung der luxemburgischen Finanzaufsicht CSSF zu erwerben. Doch wie die Wirtschaftswoche1 berichtet, scheint sich auch dieser Plan zerschlagen zu haben: Mit der luxemburgischen Lösung ließen sich BaFin-Forderungen und die von eBay angestrebte kundenfreundliche Lösung nicht unter einen Hut bringen, zitiert das Blatt eBay-Deutschlandchef Dirk Weber. Das E-Commerce-Unternehmen habe daher die Entscheidung getroffen, die Einführung der neuen Zahlungsabwicklung bis auf weiteres zu verschieben.
Schon als die ersten Vorbehalte der BaFin gegen die geplante eBay-Bezahlabwicklung bekannt wurden, hatte die Behörde angekündigt, auch andere Online-Portale unter die Lupe zu nehmen. Denn neben Plattformen wie Yatego und Hood.de, die sich aus Prinzip aus den zwischen Käufer und Verkäufer stattfindenden Transaktionen heraushalten, setzen unter anderem auch Amazon, Rakuten und Hitmeister auf einen zentralen Checkout-Service. Channelpartner hat deshalb nachgefragt: Was tun die anderen Online-Marktplatzbetreiber, um Ärger mit der BaFin zu vermeiden?
„Wir standen in den letzten Monaten in einem engen Austausch mit der BaFin“, berichtet Gerald Schönbucher, Gründer und Geschäftsführer von Hitmeister. Seit dem 1. Oktober habe das Unternehmen sein Modell dahingehend geändert, dass Hitmeister in allen Fällen als Verkäufer im rechtlichen Sinne auftrete und die Artikel von den Händlern, die als Versandpartner fungierten, ankaufe. „Mit diesem Modell sind wir BaFin-konform und haben für unsere Händler zudem den Vorteil geschaffen, dass sie vor Abmahnungen geschützt sind“, so Schönbucher. Parallel zu der Umstellung beim Bezahlsystem habe sich Hitmeister dazu entschlossen, die Plattform seit dem 1. Oktober auch für private Verkäufer zu schließen. Der Vorteil sei, dass gewerbliche Händler nun vor allem bei Gebrauchtartikeln von der Konkurrenz durch Privatanbieter befreit seien.
Rakuten und die BaFin mögen sich - und Amazon?
"Bereits frühzeitig Kontakt mit der BaFin aufgenommen": Rakuten-Sprecher Peter Meyenburg
Anders als Hitmeister musste Rakuten nicht in Folge des eBay/BaFin-Disputs nachbessern.
„Wir haben bereits im Jahr 2008 Kontakt zur BaFin aufgenommen und unser Geschäftsmodell
prüfen lassen“, berichtet Rakuten-Sprecher Peter Meyenburg. Das damalige Treuhandmodell
sei von der BaFin als nicht erlaubnispflichtig eingestuft worden und sei somit auch
keiner weiteren Aufsichtspflicht unterlegen. Aufgrund der Einführung des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes
(ZAG) habe Rakuten jedoch Ende 2009 den Treuhandservice umgestellt und in Folge die
Forderungen der Händler gegenüber den Endkunden direkt angekauft, was im Fachjargon
als „Factoring“ bezeichnet werde. Auch diese Umstellung sei der BaFin bereits im Vorfeld
angezeigt worden, die im März 2011 bestätigt habe, dass das von Rakuten betriebene
Factoring nicht erlaubnis- bzw. aufsichtspflichtig sei. „Aktuell gehen wir daher davon
aus, dass – sollte bereits der Tatbestand des Finanztransfergeschäfts nicht gegeben
sein – zumindest der Ausnahmetatbestand gemäß § 1 Abs. 10 Nr. 2 ZAG vom Rakuten Geschäftsmodell
erfüllt ist“, fasst Meyenburg den komplizierten Sachverhalt zusammen. Allerdings muss
der Unternehmenssprecher einräumen: „Eine abschließende schriftliche Stellungnahme
seitens der BaFin liegt uns hierzu allerdings noch nicht vor.“
Nicht nur der größte Marktplatzbetreiber, sondern auch die größte Unbekannte ist schließlich
Amazon. Zwar hat das in Luxemburg ansässige Amazon Payments dort bereits vor einigen
Jahren eine sogenannte E-Money-Lizenz erworben. Auf Anfrage von Channelpartner wollte
sich Amazon Deutschland allerdings nicht zu dem Thema BaFin äußern. Fakt ist, dass
selbst Experten bei der Materie nicht immer einer Meinung sind. So wird im Internet
angeregt die Frage diskutiert, ob mit einer europäischen E-Geld-Lizenz die in Deutschland
für die Erbringung von Zahlungsdiensten erforderliche schriftliche Genehmigung der
BaFin hinfällig ist. Das Thema dürfte Online-Marktplatzbetreiber daher noch eine ganze
Weile beschäftigen. (mh)
Links im Artikel:
1 http://www.wiwo.de/technologie/digitale-welt/online-handel-ebay-stoppt-neues-zahlungssystem/7337724.htmlAlle Rechte vorbehalten. Jegliche Vervielfältigung oder Weiterverbreitung in jedem Medium in Teilen oder als Ganzes bedarf der schriftlichen Zustimmung der IDG Tech Media GmbH. dpa-Texte und Bilder sind urheberrechtlich geschützt und dürfen weder reproduziert noch wiederverwendet oder für gewerbliche Zwecke verwendet werden. Für den Fall, dass auf dieser Webseite unzutreffende Informationen veröffentlicht oder in Programmen oder Datenbanken Fehler enthalten sein sollten, kommt eine Haftung nur bei grober Fahrlässigkeit des Verlages oder seiner Mitarbeiter in Betracht. Die Redaktion übernimmt keine Haftung für unverlangt eingesandte Manuskripte, Fotos und Illustrationen. Für Inhalte externer Seiten, auf die von dieser Webseite aus gelinkt wird, übernimmt die IDG Tech Media GmbH keine Verantwortung.