ChannelPartner
Alternatives Drucklayout:
› Text und Bilder
Link: https://www.channelpartner.de/a/wochenendarbeit-kein-muss,200348

Wochenendarbeit kein Muss

Datum:27.09.2005
Will ein Arbeitgeber seine Mitarbeiter grundsätzlich auch am Wochenende arbeiten lassen, muss dies im Vertrag entsprechend festgehalten werden.

Wenn der Arbeitgeber will, dass seine Mitarbeiter auch am Wochenende arbeiten, muss es dafür grundsätzlich eine Vereinbarung im Arbeitsvertrag geben. Sonst sind Arbeitnehmer nicht ohne weiteres verpflichtet, an jedem beliebigen Wochenende zu arbeiten. Darauf weisen die ARAG1-Experten hin.

In dem zugrunde liegenden Fall, hatte ein Busunternehmer von seinem Mitarbeiter verlangt, auch am Wochenende Fahrten zu übernehmen. Dabei berief er sich auf sein so genanntes Direktionsrecht, wonach er die Leistungspflichten seiner Mitarbeiter näher bestimmen darf. Der Fahrer weigerte sich jedoch aus familiären Gründen, an Wochenenden zu arbeiten. Die Folge: Er wurde gefeuert.

Doch die Richter vertraten - trotz grundsätzlichem Verständnis für den Wunsch des Busunternehmers - eine andere Ansicht: Wochenendarbeit muss vertraglich geregelt sein und kann nicht als Direktive vom Chef vorgeschrieben werden (LAG Rheinland-Pfalz, AZ: 9 Sa 521/03). (mf)2

Links im Artikel:

1 http://www.arag.de/
2 mailto:mfiok@computerpartner.de

IDG Tech Media GmbH
Alle Rechte vorbehalten. Jegliche Vervielfältigung oder Weiterverbreitung in jedem Medium in Teilen oder als Ganzes bedarf der schriftlichen Zustimmung der IDG Tech Media GmbH. dpa-Texte und Bilder sind urheberrechtlich geschützt und dürfen weder reproduziert noch wiederverwendet oder für gewerbliche Zwecke verwendet werden. Für den Fall, dass auf dieser Webseite unzutreffende Informationen veröffentlicht oder in Programmen oder Datenbanken Fehler enthalten sein sollten, kommt eine Haftung nur bei grober Fahrlässigkeit des Verlages oder seiner Mitarbeiter in Betracht. Die Redaktion übernimmt keine Haftung für unverlangt eingesandte Manuskripte, Fotos und Illustrationen. Für Inhalte externer Seiten, auf die von dieser Webseite aus gelinkt wird, übernimmt die IDG Tech Media GmbH keine Verantwortung.