ChannelPartner
Alternatives Drucklayout:
› reiner Text
Link: https://www.channelpartner.de/a/kein-zwangsurlaub-bei-leeren-auftragsbuechern,204776

Kein Zwangsurlaub bei leeren Auftragsbüchern

Datum:18.07.2006
Auch wenn die Auftragslage schlecht ist, kann ein Arbeitgeber seine Mitarbeiter nicht zwingen, Urlaub zu nehmen.

Arbeitgeber dürfen ihre Mitarbeiter nicht dazu zwingen, Urlaub zu nehmen - schon gar nicht unbezahlten.

Das gilt auch für Zeiten, in denen die Auftragslage besonders schlecht aussieht. Wie das Landgericht Nürnberg in einem aktuellen Urteil bestimmt hat, ist eine Vereinbarung, die den Urlaubsausgleich ohne konkrete Angaben über Ausmaß und Zeitpunkt der Arbeitszeitreduzierung vorschreibt, unwirksam (AZ: 6 Sa 111/06).

Begründung: Das so genannte Wirtschaftsrisiko hat laut BGB grundsätzlich der Arbeitgeber zu tragen, mit dieser Regelung werde es aber unerlaubterweise auf den Angestellten verlagert. Da die Vereinbarung der Gesetzgebung widerspricht, ist sie selbst dann unwirksam, wenn der Angestellte ihr zunächst zugestimmt hatte. (mf)1

Links im Artikel:

1 mailto:mfiok@computerpartner.de

IDG Tech Media GmbH
Alle Rechte vorbehalten. Jegliche Vervielfältigung oder Weiterverbreitung in jedem Medium in Teilen oder als Ganzes bedarf der schriftlichen Zustimmung der IDG Tech Media GmbH. dpa-Texte und Bilder sind urheberrechtlich geschützt und dürfen weder reproduziert noch wiederverwendet oder für gewerbliche Zwecke verwendet werden. Für den Fall, dass auf dieser Webseite unzutreffende Informationen veröffentlicht oder in Programmen oder Datenbanken Fehler enthalten sein sollten, kommt eine Haftung nur bei grober Fahrlässigkeit des Verlages oder seiner Mitarbeiter in Betracht. Die Redaktion übernimmt keine Haftung für unverlangt eingesandte Manuskripte, Fotos und Illustrationen. Für Inhalte externer Seiten, auf die von dieser Webseite aus gelinkt wird, übernimmt die IDG Tech Media GmbH keine Verantwortung.