"Guter Samariter"
Kaspersky erhält im Anti-Malware-Verfahren Recht
Datum:08.07.2009
Als Präzedenzfall für die Anti-Malware-Industrie wird ein Gerichtsurteil gewertet,
das dem Antivirenexperten Kaspersky Lab in einer Klage seitens des Adware-Vertreibers
Zango Recht gibt.Als Präzedenzfall für die Anti-Malware1-Industrie wird ein Gerichtsurteil gewertet, das dem Antivirenexperten Kaspersky Lab2 in einer Klage seitens des Adware-Vertreibers Zango Recht gibt.
Im Kampf gegen Spammer hat Kasperky Lab Recht bekommen
Foto:
Kaspersky hat zuvor die Software von Zango als Malware3 (Spyware) eingestuft und das Herunterladen der Software blockiert. Daraufhin hat Zango das Security-Unternehmen verklagt, um es zu zwingen, seine Software als nicht gefährlich einzustufen und nicht weiter zu blockieren.
Das 9. US-Bundesgericht hat aber nun entschieden, dass Kaspersky Lab gemäß dem "Communications Decency Act" Immunität genieße und die Klage abgewiesen. Das Gericht hat in dem Präzedenzfall festgestellt, dass Kaspersky Recht habe, als Spyware eingestufte Software4 zu blockieren, da diese oft ohne Wissen oder Einverständnis des Nutzers auf dem Computer installiert werde.
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Wörtlich heißt es weiter in dem als Präzedenzfall pro Wahlfreiheit5 des Konsumenten gewerteten Urteil: "Die Software beobachtet verdeckt die Aktivitäten6 des Anwenders und setzt ihn dem Risiko aus, dass seine Passwörter oder weitere vertrauliche Informationen gestohlen7 werden. … Kaspersky steht daher mit seiner Sicherheitssoftware unter dem Rechtsprinzip des "Guten Samariters" und genießt damit den Schutz des Helfers."
Zango, ehemals "180solutions", hat sich 2006 von der US-Handelsaufsicht FTC schon eine Geldstrafe in Höhe von drei Millionen Dollar eingehandelt und musste, wie vermutet, in Folge dessen 2008 einen Großteil seiner Mitarbeiter entlassen.
Nach der Übernahme durch den Video-Suchmaschinenbetreiber Blinkx PLC wurde Zango dem Vernehmen nach im April 2009 schließlich zur Aufgabe gezwungen. (kh)
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