Verzugszinsen
Gericht spricht Telekom 1,75 Millionen Euro zu
Datum:20.01.2022
Das Gericht der Europäischen Union hat der Deutschen Telekom eine Entschädigung in
Höhe von 1,75 Millionen Euro zugesprochen.Die Telekom kann eine Entschädigung in Millionenhöhe verbuchen.
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Die EU-Kommission muss das Geld zahlen, da sie sich geweigert hatte, sogenannte Verzugszinsen auf eine zuvor verhängte, aber Jahre später wieder verringerte Wettbewerbsstrafe zu zahlen, wie das Gericht am Mittwoch mitteilte.1 Gegen das Urteil kann noch Einspruch beim EuGH eingelegt werden (Rechtssache T-610/19).
Im Jahr 2014 hatte die EU-Kommission eine Geldbuße in Höhe gut 31 Millionen Euro gegen Europas größtes Telekommunikationsunternehmen verhängt, weil es seine beherrschende Stellung auf dem slowakischen Markt missbraucht habe. Die Telekom klagte dagegen, zahlte die Strafe aber bereits. Vier Jahre nach dem Beschluss der Kommission gab das Gericht der EU der Klage teilweise statt und reduzierte die Strafe um rund 12 Millionen. Das Geld wurde daraufhin erstattet, jedoch lehnte es die EU-Kommission ab, für die rund vier Jahre zwischen der ursprünglichen Strafe und der Erstattung Verzugszinsen zu zahlen.
Einer Forderung nach zusätzlichem Schadenersatz erteilte das Gericht am Mittwoch jedoch eine Absage. Die Deutsche Telekom habe keine schlüssigen Beweise dafür vorgelegt, dass der geltend gemachte Schaden tatsächlich eingetreten sei. (dpa/rs)
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1 https://curia.europa.eu/juris/liste.jsf?num=T-610/19Alle Rechte vorbehalten. Jegliche Vervielfältigung oder Weiterverbreitung in jedem Medium in Teilen oder als Ganzes bedarf der schriftlichen Zustimmung der IDG Tech Media GmbH. dpa-Texte und Bilder sind urheberrechtlich geschützt und dürfen weder reproduziert noch wiederverwendet oder für gewerbliche Zwecke verwendet werden. Für den Fall, dass auf dieser Webseite unzutreffende Informationen veröffentlicht oder in Programmen oder Datenbanken Fehler enthalten sein sollten, kommt eine Haftung nur bei grober Fahrlässigkeit des Verlages oder seiner Mitarbeiter in Betracht. Die Redaktion übernimmt keine Haftung für unverlangt eingesandte Manuskripte, Fotos und Illustrationen. Für Inhalte externer Seiten, auf die von dieser Webseite aus gelinkt wird, übernimmt die IDG Tech Media GmbH keine Verantwortung.