Verkauf von Prepaid-Karten
Einfachere Käufer-Legitimation durch Telekom-Vertriebspartner
Datum:30.04.2020
Autor(en):Peter Marwan
Personalausweise oder Aufenthaltstitel lassen sich für die verlangte Legitimation
beim Kauf von Prepaid-Karten im Ladengeschäft mit einer App auslesen. Die Telekom
hat als erster Mobilfunkanbieter die dafür erforderliche Berechtigung vom Bundesverwaltungsamt
erhalten.Die Telekom führt beim Verkauf von Prepaid-Karten ein zertifiziertes Verfahren ein, mit dem Handelspartner die Identität des Käufers schneller feststellen können. Das Verfahren kan "ab Sommer" in den Ladengeschäften der Telekom-Partner genutzt werden. Es basiert auf dem "Vor-Ort-Auslesen" der auf dem Personalausweis oder auf dem elektronischen Aufenthaltstitel gespeicherten Personendaten. Damit können Inhaber aller seit November 2010 ausgestellten Dokumente (aktuell rund 70 Millionen) und auch Besitzer eines elektronischen Aufenthaltstitels (aktuell rund 11 Millionen) ihre persönlichen Daten elektronisch auslesen lassen.
Die Erfassung persönlicher Daten beim Kauf von Prepaid-Karten hatte der Bundestag im Sommer 2017 beschlossen1. Demnach muss jeder einen Ausweis vorlegen, der eine Prepaid-Karte erwerben will. Die Regelung war Teil eines Anti-Terror-Gesetzespakets. Den Telekommunikationsfirmen wurde eine Übergangsfrist von zwölf Monaten eingeräumt, um ihre Prozesse anzupassen.
Ab Sommer können Handelspartner der Telekom die notwendige Erfassung der persönlichen
Daten beim Kauf einer Prepaid-Karte durch Auslesen der Personalausweise mit einer
App schneller und ohne Gefahr von Tippfehlern erledigen.
Foto: Deutsche Telekom
Für den Handel brachte das zusätzlichen Aufwand, mussten die Daten doch manuell erfasst werden. Außerdem erwies sich diese Erfassung als mögliche Fehlerquelle. Durch das elektronische Auslesen werden die Daten nun zuverlässig wie im Ausweis gespeichert eingelesen. Die für das "Vor-Ort-Auslesen" erforderliche Berechtigung durch Bundesverwaltungsamt wurde der Telekom als erstem Mobilfunkanbieter erteilt.
So funktioniert das "Vor-Ort-Auslesen" durch Händler
Händler prüfen beim Kauf einer Prepaid-Karte wie bisher zunächst, ob das Bild auf dem Ausweis dem Kunden entspricht. Anschließend starten sie den Auslesevorgang mit einer dafür gedachten App. Darüber, wie sie diese beziehen, installieren und nutzen werden sie vom indirekten Vertrieb der Telekom informiert. Bei Auslesevorgang wird zudem zur Sicherheit des Käufers überprüft, ob der Händler berechtigt ist, die Daten auszulesen. Dazu wird allerdings die CAN-Nummer benötigt - also die Ziffernkombination, die rechts vom Gültigkeitsdatum stehen.
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Nach erfolgter, positiver Prüfung, werden die benötigten Daten laut Telekom "fehlerfrei, sicher und sekundenschnell übernommen". Der Datenaustausch erfolge verschlüsselt. Manipulierte oder als verloren gemeldete Ausweise werden im Laufe der Prüfung erkannt.
Links im Artikel:
1 https://www.channelpartner.de/a/telekom-will-prepaid-karten-beschraenken,32615922 https://www.channelpartner.de/a/telekom-startet-prepaid-angebote-fuer-5g,3337097
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