Widerrufs- und Rückgaberecht
E-Commerce-Plattformbetreiber reagiert auf Gesetzesänderung
Datum:10.06.2010
Wie bereits berichtet, tritt am 11.06.2010 ein Gesetz in Kraft, das eine Änderung
des Widerrufs- und Rückgaberecht bedeutet. Für alle Händler die Waren ober Onlineshops
absetzen bedeutet das eine Änderung ihrer Geschäftsbedingungen zu diesem Zeitpunkt.Wie bereits berichtet1, tritt am 11.06.2010 ein Gesetz in Kraft, das eine Änderungungen im Widerrufs- und Rückgaberecht bedeutet. Für alle Händler die Waren über Onlineshops2 absetzen bedeutet das eine Änderung ihrer Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu diesem Zeitpunkt. Mit dieser Neuerung wurde die Musterbelehrung aus der BGB-Informationspflichten-Verordnung (BGB-InfoV) entfernt und im Anhang des Einführungsgesetzes im Bürgerlichen Gesetzbuch (EBGBG) eingefügt.
Um den Tradoria-Shopbetreibern diese Umstellung so einfach wie möglich zu machen, bietet nun der E-Commerce-Plattformbetreiber Tradoria seinen Händlern eine aktuelle Widerrufs- und Rückgabebelehrung an, die sie ohne viel Aufwand in ihren Shop übernehmen können. Das Unternehmen geht davon aus, dass diese Version nicht abgemahnt3 werden kann, "auch und obwohl die deutsche Wertersatzregelung vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) beanstandet wurde und es hierzu demnächst noch eine Gesetzesanpassung geben wird", so Tradoria. "Wir beobachten hier die Entwicklung genau und werden auch bei kommenden Änderungen wieder dafür sorgen, dass diese problemlos von uns zu unseren Händlern kommuniziert werden und durch uns entsprechend angepasst werden, damit der Tradoria-Shopbetreiber so wenig Arbeit wie möglich hat", so Sven Steinacker, Justitiar der Tradoria4 GmbH. (bw)
Links im Artikel:
1 http://archiv.channelpartner.de/channelcenter/recht/internet/291350/2 https://www.channelpartner.de/knowledgecenter/ecommerce/277879/
3 https://www.channelpartner.de/knowledgecenter/recht/wettbewerb/274041/
4 http://www.tradoria.de/
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