NIS-2-Richtlinie
BSI soll mehr Durchgriffsmöglichkeiten erhalten
Datum:20.07.2023
Um einen besseren Schutz kritischer Anlagen vor Cyberangriffen zu erreichen, soll
das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) mehr Durchgriffsmöglichkeiten
erhalten.Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) beaufsichtigt derzeit
rund 4.500 Unternehmen.
Foto: Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Das sieht ein Entwurf aus dem Bundesinnenministerium vor, der diese Woche zur Stellungnahme an die anderen Ressorts der Bundesregierung versendet wurde.
Die zusätzlichen Kosten, die der Wirtschaft durch die darin geforderten Maßnahmen und Meldepflichten entstehen, werden auf jährlich rund 1,65 Milliarden Euro pro Jahr geschätzt. Hinzu kommt laut Prognose des Ministeriums ein einmaliger Aufwand von insgesamt rund 1,37 Milliarden Euro, vor allem für die Einführung oder Anpassung digitaler Prozessabläufe.
Mit dem geplanten Gesetz wird unter anderem eine EU-Richtlinie umgesetzt. Das BSI beaufsichtigt derzeit rund 4.500 Unternehmen. Die NIS-2-Richtlinie weitet den Kreis der Unternehmen, die Mindestvorgaben für die Cybersicherheit und Meldepflichten bei Cybervorfällen erfüllen müssen, auf schätzungsweise rund 29.000 Unternehmen aus.
Bei besonders wichtigen Einrichtungen kann das Bundesamt künftig sogar Menschen, "die als Geschäftsführung oder gesetzliche Vertreter für Leitungsaufgaben in der besonders wichtigen Einrichtung zuständig sind, die Wahrnehmung der Leitungsaufgaben vorübergehend untersagen".
Von Bedeutung ist das geplante Gesetz auch im Zusammenhang mit der Diskussion über den Einbau kritischer Komponenten durch Unternehmen, bei denen eine Einflussnahme durch ausländische Regierungen nicht ausgeschlossen werden kann. (dpa/rs)
Alle Rechte vorbehalten. Jegliche Vervielfältigung oder Weiterverbreitung in jedem Medium in Teilen oder als Ganzes bedarf der schriftlichen Zustimmung der IDG Tech Media GmbH. dpa-Texte und Bilder sind urheberrechtlich geschützt und dürfen weder reproduziert noch wiederverwendet oder für gewerbliche Zwecke verwendet werden. Für den Fall, dass auf dieser Webseite unzutreffende Informationen veröffentlicht oder in Programmen oder Datenbanken Fehler enthalten sein sollten, kommt eine Haftung nur bei grober Fahrlässigkeit des Verlages oder seiner Mitarbeiter in Betracht. Die Redaktion übernimmt keine Haftung für unverlangt eingesandte Manuskripte, Fotos und Illustrationen. Für Inhalte externer Seiten, auf die von dieser Webseite aus gelinkt wird, übernimmt die IDG Tech Media GmbH keine Verantwortung.