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Faktischer Ausschluss ist ungültig

Betriebsrente und Altersdiskriminierung

Datum:31.03.2015
Autor(en):Renate Oettinger
Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass eine Höchstaltersgrenze von 45 Jahren in der Versorgungsordnung unwirksam ist.

Eine zweistufige Bestimmung in einer Versorgungsordnung, bei der Arbeitnehmer eine zehnjährige Wartezeit vor Vollendung des 55 Lebensjahres vollendet haben müssen und die Arbeitnehmer daher nach Vollendung des 45. Lebensjahr faktisch vom Anspruch auf eine Betriebsrente ausschließt, ist wegen Verstoßes gegen das Verbot der Altersdiskriminierung gem. § 7 Abs.2 AGG unwirksam.

Darauf verweist der Geislinger Fachanwalt für Arbeitsrecht sowie Bau- und Architektenrecht André Daniel Steck vom VdAA - Verband deutscher ArbeitsrechtsAnwälte e. V. mit Sitz in Stuttgart unter Hinweis auf das Urteil des BAG, vom 18.03.2014 - 3 AZR 69/12.

Die Altersgrenze sei unangemessen niedrig (Az.: 3 AZR 69/12), entschied das Gericht.

Die deutschen Arbeitsgerichte müssen sich häufig mit den Altersgrenzen bei der Altersversorgung befassen.
Foto: Africa Studio, Fotolia.com

Die im Juni 1945 geborene Klägerin war seit Januar 1999 bei der Beklagten beschäftigt. Ihr waren Leistungen der betrieblichen Altersversorgung nach der Versorgungsordnung der Beklagten zugesagt worden. Die Versorgungsordnung sieht nach Vollendung des 65. Lebensjahres die Gewährung einer Altersrente vor. Versorgungsberechtigt sind Mitarbeiter, die über eine mindestens zehnjährige Dienstzeit (Wartezeit) bei der Beklagten verfügen und zum Zeitpunkt der Erfüllung der Wartezeit das 55. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

Die Klage auf Gewährung einer Altersrente nach der Versorgungsordnung wurde in Erster Instanz vom Arbeitsgericht Stuttgart ( 1 Ca 5468/10 ) noch abgewiesen. Die Berufung der Klägerin hatte vor dem Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg ( 2 Sa 77/11) Erfolg. Dagegen legte die Beklagte Revision zum Bundesarbeitsgericht ein.

Unmittelbare Diskriminierung wegen des Alters

Das BAG stellte zutreffend fest, dass die Beklagte verpflichtet ist, der Klägerin eine betriebliche Altersrente zu zahlen. Eine Bestimmung in einer Versorgungsordnung, wonach der Arbeitnehmer bei Erfüllung einer rechtlich nicht zu beanstandenden zehnjährigen Wartezeit das 55. Lebensjahr noch nicht vollendet haben dürfe, ist nach § 7 Abs.2 AGG unwirksam. Eine in dieser Form ausgestaltete Bestimmung in einer Versorgungsordnung führt zu einer unmittelbaren Benachteiligung wegen des Alters im Sinne von §§ 1, 3 Abs.1 AGG und § 7 AGG, da Mitarbeiter, die bei Beginn des Arbeitsverhältnisses das 45. Lebensjahr vollendet haben, von den Leistungen der betrieblichen Altersversorgung nach der Versorgungsordnung ausschließt. Offen ließ das BAG die ebenfalls aufgeworfene Frage ob es sich nicht auch um eine mittelbare Diskriminierung wegen des Geschlechts handle.

[Hinweis auf Bildergalerie: Gehaltsstudie 2015: Das verdienen IT-Führungskräfte] gal1

Unangemessene Altersgrenze

Eine sachliche Rechtfertigung nach § 10 Satz 1 und 2, Satz 3 Nr. 4 AGG war nach der Auffassung des 3. Senats des BAG nicht erkennbar. Nach den Ausführungen der vorsitzenden Richter am Bundesarbeitsgericht könnten zwar grundsätzlich Altersgrenzen in Systemen der betrieblichen Altersversorgung festgesetzt werden. Die konkrete Altersgrenze müsse jedoch stets angemessen sein.

Dies sei jedoch bei einer Bestimmung nicht der Fall, die Arbeitnehmer, die noch mindestens 20 Jahre betriebstreu sein können, von Leistungen der betrieblichen Altersversorgung ausschließe. Der Arbeitnehmer habe somit lediglich die Hälfte seines Berufslebens die Möglichkeit eine betriebliche Altersvorsorge zu erarbeiten, die sei auch im Hinblick auf das steigende Renteneintrittsalter der Arbeitnehmer nicht gerechtfertigt, so das BAG.

Steck empfiehlt, dies zu beachten und bei Fragen zum Arbeitsrecht Rechtsrat in Anspruch zu nehmen, wobei er u. a. auch auf den VDAA Verband deutscher ArbeitsrechtsAnwälte e. V. - www.vdaa.de - verweist.

André Daniel Steck ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht und Mitglied des VDAA Verband deutscher Arbeitsrechtsanwälte e. V. , www.vdaa.de1

Kontakt:

Kanzlei Kellner & Kollegen, Karlstraße 11, 73312 Geislingen a.d. Steige, Tel.: 07331/9328-0, E-Mail: steck@kanzlei-kellner.com, Internet: www.kanzlei-kellner.com2

[Hinweis auf Bildergalerie: Gehalt: 5 Verhandlungstipps für Frauen] gal2

Links im Artikel:

1 http://www.vdaa.de
2 http://www.kanzlei-kellner.com

Bildergalerien im Artikel:

gal1 Gehaltsstudie 2015: Das verdienen IT-Führungskräfte

Die Gehälter der IT-Führungskräfte 2015
Für die Vergütungsstudie „Führungskräfte und Spezialisten in IT-Funktionen 2014/2015“ wurden insgesamt 16.547 aktuelle Gehaltsdaten ausgewertet.
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Gehalt ist eine Frage der Branche
Wie viel eine IT-Führungskraft verdient, hängt vor allem von der Branche ab, in der er tätig ist. Welche Branchen die lukrativsten sind, zeigt Ihnen unsere Bildergalerie.
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IT-Projektleiter ...
... bewegen sich in der Regel hierarchisch zwischen Abteilungs- und Gruppenleitern. In den letzten Jahren haben sie gehaltlich aber mächtig aufgeholt und verdienen nun häufig mehr als Gruppenleiter.
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... verdient ...

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... ein Projektleiter im Softwarehaus
Damit ist sein Gehalt im Vergleich zum Vorjahr um 3,3 Prozent gestiegen.
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... bekommt ...

Foto: Gina Sanders - Fotolia.com

... ein Projektleiter in einem Systemhaus
Auch die Systemhäuser zahlen besser als im letzten Jahr. Um 2,2 Prozent sind die Gehälter gestiegen.
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... erhält ...

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... ein IT-Projektleiter in der Automobilindustrie
Auch in der Automobilbranche ist das Gehalt für Projektleiter um 2,2 Prozent angestiegen.
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... verdient ...

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... ein Projektleiter in der Telekommunikationsbranche
Damit wird er sehr gut bezahlt, sein Einkommen ist im Vergleich zum Vorjahr allerdings nur um 1,5 Prozent gestiegen.
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... bekommt ...

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... ein IT-Projektleiter, der bei einer Bank arbeitet
Damit zahlen Banken ihren IT-Projektleitern im Branchenvergleich am meisten.
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Die Gehaltsaussichten von Gruppenleitern
Gruppenleiter sind die erste Hierarchiestufe in den Unternehmen. Die Verdienstperspektiven in den einzelnen Branchen liegen zwischen 64.000 und 87.000 Euro.
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... erhält ...

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... ein Gruppenleiter in der Bekleidungs- und Textilindustrie
Sein Verdienst in im letzten Jahr nur um ein Prozent gestiegen.
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... verdient ...

Foto: Gina Sanders - Fotolia.com

... ein Gruppenleiter in einem Softwarehaus
Im Vergleich zum Vorjahr sind das 3,3 Prozent mehr.
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... bekommt ...

Foto: Gina Sanders - Fotolia.com

... ein Gruppenleiter in der Automobilbranche
Drei Prozent mehr bekommt er somit als im Vorjahr.
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... erhält ...

Foto: Gina Sanders - Fotolia.com

... ein Gruppenleiter in der Telekommunikation
Im Vergleich zum Vorjahr stieg sein Einkommen um 2,3 Prozent.
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... verdient ...

Foto: Gina Sanders - Fotolia.com

... ein Gruppenleiter in der Konsum- und Gebrauchsgüterindustrie
Hier werden IT-Führungskräfte überdurchschnittlich bezahlt.
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... bekommt ...

Foto: Gina Sanders - Fotolia.com

... ein Gruppenleiter in der Halbleiterindustrie
Um ein Prozent ist das Gehalt im letzten Jahr gestiegen
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... erhält ...

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... der IT-Gruppenleiter bei Banken
Somit zahlen die Banken auch ihren Gruppenleitern im Branchenvergleich am meisten.
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Die Gehälter der IT-Abteilungsleiter
... bewegen sich laut Personalmarkt-Studie in einer Range von 103.000 bis 121.000 Euro im Jahr. Hier sind die Unterschiede zwischen den einzelnen Branchen, abgesehen vom Spitzenreiter, nicht so groß.
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... verdient ...

Foto: Gina Sanders - Fotolia.com

... bekommt ...

Foto: Gina Sanders - Fotolia.com

... ein Abteilungsleiter in Softwarehäusern
Ein Anstieg von 2,7 Prozent im Vergleich zum Vorjahr.
Foto: VMware

... erhält ...

Foto: Gina Sanders - Fotolia.com

... ein Abteilungsleiter in der Halbleiterindustrie
Sein Verdienst ist im letzten Jahr um 1,5 Prozent gestiegen.
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... verdient ...

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... ein IT-Abteilungsleiter in der Automobilbranche
Um 1,4 Prozent stieg das Gehalt im letzten Jahr.
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... bekommt ...

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... der Abteilungsleiter in einem Systemhaus
Ein Zuwachs von 2,4 Prozent im Vergleich zum Vorjahr.
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... erhält ...

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... der IT-Abteilungsleiter in Banken
Auch hier bezahlen die Banken am besten. Im letzten Jahr stieg das Gehalt des IT-Abteilungsleiters einer Bank außerdem um 3 Prozent.
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Der Sprung zum IT-Bereichsleiter
... zahlt sich in allen Branchen aus. IT-Bereichsleiter können ihr Gehalt fast ... verdoppeln und bewegen sich oft auf dem Niveau von IT-Vertriebsleitern in Unternehmen mit 1000 bis 5000 Mitarbeitern. Aber auch hier gibt es Ausnahmen.
Foto: yurolaitsalbert - Fotolia.com

... verdient ...

Foto: Gina Sanders - Fotolia.com

... ein IT-Bereichsleiter in einem Systemhaus
Im Vergleich zum Vorjahr sind das 4,6 Prozent mehr.
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... bekommt ...

Foto: Gina Sanders - Fotolia.com

... der IT-Bereichsleiter in der Softwarebranche
Satte 11,7 Prozent legt der Bereichsleiter in dieser Branche damit im Gegensatz zum Vorjahr zu.
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... erhält ...

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... der Bereichsleiter in der Autoindustrie
Der Verdienst in dieser Branche hat sich im Vergleich zu letztem Jahr nur minimal erhöht.
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... verdient ...

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... ein IT-Bereichsleiter in der Telekommunikation
Um 14 Prozent ist das Gehalt hier im letzten Jahr gestiegen.
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... bekommt ...

Foto: Gina Sanders - Fotolia.com

... der IT-Bereichsleiter in einer Bank
Der absolute Top-Verdiener unter den IT-Führungskräften ist also Bereichsleiter bei einer Bank, auch wenn sich das Gehalt im Vergleich zum Vorjahr nur um zwei Prozent erhöht hat.
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Gehalt ist eine Frage der Region
Nicht nur im Vergleich zwischen den Branchen, auch im Städtevergleich in Deutschland zeigen sich deutliche Unterschiede zwischen den Gehältern der IT-Führungskräfte. Durchschnittlich verdienen sie bundesweit 105.800 Euro.
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In Dresden ...
... verdienen IT-Führungskräfte mit einem Gehalt von 87.700 Euro am wenigsten.
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In Berlin ...
... sieht es bereits besser aus. 98.900 Euro können Führungskräfte dort verlangen.
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In Nürnberg ...
... verdienen die IT-Führungskräfte 108.100 Euro.
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In Hamburg ...
... werden sie etwas besser bezahlt. 108.750 Euro überweisen die Arbeitgeber ihren IT-Führungskräften jährlich.
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In Hannover ...
... bekommen die Führungskräfte 105.800 Euro. Das ist auch das Durchschnittsgehalt für IT-Führungskräfte.
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In Köln ...
... verdient man besser. Als IT-Führungskraft kann man mit 110.550 Euro jährlich rechnen.
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In Düsseldorf ...
... erhalten die Führungskräfte in der IT-Branche 115.800 Euro.
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In Stuttgart ...
... bezahlen Arbeitgeber ihren IT-Führungskräften 119.600 Euro jährlich. Damit liegt Stuttgart auf dem dritten Platz im Städtevergleich.
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In Frankfurt ...
... liegen die Gehälter der Führungskräfte bei 122.300 Euro. Das macht den zweiten Platz für die Stadt am Main.
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In München ...
... werden die IT-Führungskräfte am besten bezahlt. Mit 124.000 Euro liegt die Stadt auf Platz eins im Städtevergleich.
Foto: Mapics - Fotolia.com

gal2 Gehalt: 5 Verhandlungstipps für Frauen

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