Diskussionsbedarf
Auf den ersten Blick scheint das Langzeitarbeitskonto eine durchaus lohnenswerte Investition in die Zukunft darzustellen. Damit diese aber nicht zum Verlustgeschäft wird, sollte der Zeitsparer auf jeden Fall abklären und auch vertraglich absichern, was bei einer möglichen Insolvenz des Unternehmens mit seinem Zeitwertkonto geschieht, raten ARAG Experten. Zwar sieht das Sozialgesetzbuch vor, dass der Arbeitgeber eine Absicherung für den Fall des Konkurses trifft. Da momentan aber noch keine Strafregelung bei Nichteinhaltung definiert ist, verzichten einige Arbeitgeber auf den Insolvenzschutz. Somit könnte ein fleißiger Anleger sein gesamtes Zeit-Guthaben auf einen Schlag verlieren. Ebenfalls schriftlich fixiert sollte der exakte Zweck des ersparten Zeitkontingents sein. Denn nur so lassen sich Streitereien zwischen Arbeitgeber und -nehmer von Vorneherein ausschließen. Auch hat keine der beteiligten Parteien dann die Möglichkeit, das Konto zweckentfremdet zu gebrauchen. Zum Beispiel wenn im Betrieb gerade wenig zu tun ist und Kurzarbeit herrscht. Dabei ist wichtig, dass gerade Lebensarbeitszeitkonten besonders geschützt werden.
Jobprobleme?
Ein anderes Problem tritt bei einem Wechsel des Arbeitsplatzes auf. Grundsätzlich kann das Zeitwertkonto auf den neuen Arbeitgeber übertragen werden - allerdings nur, wenn dieser dem auch zustimmt. Ist dies nicht der Fall, hat das die Auszahlung des Guthabens zur Folge. Das bedeutet allerdings, dass sofort sämtliche aufgesparten Sozialversicherungsbeiträge und auch zumindest ein Teil der Steuern zu entrichten sind. Im Falle des Arbeitsverlustes kann das Guthaben noch ein halbes Jahr beim ehemaligen Chef verwahrt werden, um es dann möglicherweise in ein neues Beschäftigungsverhältnis überführen zu können, erläutern ARAG Experten. Nach dem Verstreichen dieser Frist wird es ausgezahlt und hat bei längerer Arbeitslosigkeit als Vermögen auch Auswirkungen auf den Bezug von Arbeitslosengeld II. (mf)