Zugriffsprotokollierung

Haftung für Unternehmen bei Datendiebstahl gefordert

Armin Weiler kümmert sich um die rechercheintensiven Geschichten rund um den ITK-Channel und um die Themen der Distribution. Zudem ist er für den Bereich PCs und Peripherie zuständig. Zu seinen Spezialgebieten zählen daher Notebooks, PCs, Smartphones, Drucker, Displays und Eingabegeräte. Bei der inoffiziellen deutschen IT-Skimeisterschaft "CP Race" ist er für die Rennleitung verantwortlich.

Der Plan: Novellierung des Bundesdatenschutzgesetzes

Die nun öffentlich gewordene enorme Datenpanne hat jetzt Datenschützer auf den Plan gerufen, die strengere Reglementierungen fordern. Derzeit ist eine Novellierung des Bundesdatenschutzgesetzes geplant. Nach Ansicht von Utimaco greife diese jedoch zu kurz. Denn die geplante ausdrückliche Einwilligung des Kunden zur Weitergabe seiner persönlichen Daten sei bei Missbrauch obsolet. Konkret listet das Datenschutzunternehmen nun vier Punkte auf, die an das kalifornische Datenschutzmodell angelehnt sind.

Unternehmen sollen verpflichtet sein, Datenverluste sowohl den Betroffenen als auch der Öffentlichkeit sofort mitzuteilen. Der zweite Punkt befasst sich mit der Regressforderung, die den Opfern künftig erleichtert werden soll, so Utimaco. Schließlich soll die Beweislast umgekehrt werden, sodass Unternehmen künftig den sorgfältigen Umgang mit Kundendaten nachweisen müssen. Als vierten Punkt reklamiert das Unternehmen eine Protokollpflicht, um zu speichern, welcher Mitarbeiter wann auf Kundendaten zugreift. Damit lasse sich auf einfache Weise berechtigte Nutzung der Kundeninformationen von absichtlichem Missbrauch trennen.

Diese Maßnahmen umzusetzen sei technisch bereits problemlos möglich. Lediglich die gesetzliche Grundlage fehle derzeit, um derartige Pannen zu verhindern. "Wird die unternehmerische Haftung bei Datenverlusten eingeführt, ändert sich die Lage sehr schnell", ist Bernhammer überzeugt. Unternehmen, die mit sensiblen Daten hantieren, würden künftig damit sorgfältiger umgehen. (pte)/bw)

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