Finanzen: Dienstwagen optimal abrechnen

31.01.2007
Von Arps-Aubert 

Es sollte also frühzeitig über die günstigste Vorgehensweise nachgedacht werden, da sich der Arbeitgeber für lohnsteuerliche Zwecke in Abstimmung mit dem Arbeitnehmer für eine der beschriebenen Methoden für jedes Kalenderjahr festlegen muss. Das Verfahren darf bei demselben Fahrzeug während des Kalenderjahres nicht gewechselt werden.

Für die Günstigerprüfung sollte daher der pauschal ermittelte private Nutzungswert mit den tatsächlich entstandenen Kosten des Kraftfahrzeugs verglichen werden. Ergibt sich ein Prozentsatz, der in krassem Missverhältnis zu der tatsächlichen privaten Nutzung des Fahrzeugs steht, sollte die individuelle Methode (Einzelnachweis durch ordnungsgemäßes Fahrtenbuch) gewählt werden. Da bei der Pauschalmethode der inländische Listenpreis im Zeitpunkt der Erstzulassung auch bei Gebrauchtfahrzeugen zugrunde zu legen ist, führt die Pauschalierung insbesondere bei diesen Fahrzeugen leicht zu nicht sachgerechten Ergebnissen. Gleiches gilt für ältere - bereits abgeschriebene - Fahrzeuge. In diesen Fällen kann es leicht passieren, dass der geldwerte Vorteil die tatsächlich entstandenen Aufwendungen übersteigt. Ist dies der Fall, lässt die Finanzverwaltung eine Deckelung des geldwerten Vorteils auf die tatsächlich entstandenen Kosten zu. Im Ergebnis hat damit der Arbeitnehmer für die private Nutzung einen Sachbezug zu bewerten, der den tatsächlichen entstandenen Aufwendungen entspricht (Privatanteil = 100 Prozent). Dieses Ergebnis gilt es durch rechtzeitige Planung und die Führung eines ordnungsgemäßen Fahrtenbuchs zu vermeiden.(Michael von Arps-Aubert, Steuerberater/mf)

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