Beworbene Ware muss da sein

10.12.2000

Einen relevanten Verstoß gegen das Irreführungsverbot des § 3 UWG stellt es dar, wenn statt des in einer Zeitungsanzeige unter - herabgesetzter - Preisangabe beworbenen Produkts der Unterhaltungselektronik (hier: Videorecorder) am Tag des Erscheinens der Werbung und auch später nur das Nachfolgemodell verkaufsvorrätig ist, und zwar auch dann, wenn dieses technisch höherwertig sein sollte und zum selben Preis wie das beworbene Modell angegeben wird. Der Kunde wird durch eine solche Werbung irregeführt (Oberlandesgericht Köln, Az.: 6 U 120/99). (jlp)

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