Fast alle Entgeltumwandlungsvereinbarungen betroffen und unwirksam
Das LAG München führt in seinen Urteilsgründen aus, dass neben der Zillmerung auch andere Arten der Abschlusskostenverrechnung - z. B. über die ersten fünf Jahre - aus den gleichen Gründen unwirksam sind. Damit sind über 90 Prozent der Entgeltumwandlungen als nichtig anzusehen - die Arbeitnehmer können danach von ihren Arbeitgebern - auch früheren - die Rückabwicklung verlangen.
Die meisten Arbeitnehmer wissen infolge der Intransparenz vieler Entgeltumwandlungen nicht, auf welche Weise die Abschlusskosten und ob weitere Aufwendungen z. B. für Risikoschutz verrechnet wurden. Im Zweifel wird der Fachanwalt daher die Verträge zunächst versicherungsmathematisch begutachten lassen.
Insgesamt werden die möglichen Rückforderungen zuzüglich Zinsen und nachzuzahlenden Sozialversicherungsbeiträgen auf heute schon rund 65 Mrd. EUR geschätzt - ein Haftungspotential, das sich auch künftig rasch erhöht.
Steckbrief der Autoren:
Dr. Johannes Fiala, Rechtsanwalt (München), Mediator (Univ.), MBA Finanzdienstleistungen (Univ.Wales), MM (Univ.), geprüfter Finanz- und Anlageberater (A.F.A.), Lehrbeauftragter für Bürgerliches Recht und Versicherungsrecht (Univ. of Cooperative Education), Bankkaufmann. Kontakt: www.fiala.de
Dipl.-Math. Peter A. Schramm, Aktuar DAV, Sachverständiger für Versicherungsmathematik, öffentlich bestellt und vereidigt von der IHK Frankfurt am Main für Versicherungsmathematik in der privaten Krankenversicherung Kontakt: www.pkv-gutachter.de (mf)