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Wie Weihnachtskarten zu verfassen sind

20.11.2023 von Anke Quittschau und Christina Tabernig
Jedes Jahr wieder stellt sich die Frage: "Wann und wie kann ich meine Kunden mit netten Grüßen zum Jahresausklang erfreuen?" Wir geben ein paar Tipps.
Lieber keine Experimente: An Geschäftspartner sollte man besser seriösere Weihnachtskarten senden.
Foto: Molesko Studio - shutterstock.com

Gerade in unruhigen Zeiten freuen sich die Menschen über etwas Nähe, Wärme und Herzlichkeit. Weihnachten ist da für viele hochwillkommen. Wer seinen Kunden Grüße zum Jahresausklang schicken will, sollte sich aber zunächst einmal Gedanken über das Ziel der Weihnachtspost machen: Möchten Sie sich als Unternehmen für die Zusammenarbeit der vergangenen Monate bedanken? Oder hatten Sie in diesem Jahr wenig Kontakt zum Geschäftspartner und möchten sich deshalb mal wieder in Erinnerung bringen?

Grundsätzlich sind Weihnachtsgrüße natürlich keine Pflicht und sollten auch nicht so aufgefasst werden. Ziel ist es, Kunden und Geschäftspartnern seinen Dank und seine Wertschätzung auszudrücken.

Ob Sie an Ihre Kunden Weihnachtskarten oder Briefe versenden, hängt davon ab, was und wie viel Sie mitteilen möchten. Alternativ ist inzwischen auch die E-Mail etabliert. Tipps für eine gelungene, digitale B2B-Kommunikation zum Jahresende gibt ChannelPartner hier.

Ein paar Worte zum Geschäftsverlauf oder der Dank für die gute Zusammenarbeit in einem längeren Projekt, kann schlecht auf einer Karte Platz finden. Entscheiden Sie sich für den Brief, sollte dieser aber mehr als den Standardtext "Frohe Weihnachten und ein erfolgreiches neues Jahr" beinhalten.

Wertschätzung und Emotion

Auch wenn die Vorweihnachtszeit traditionsgemäß hektisch ist und zahlreiche Dienstleister den Versand der Weihnachtspost mit Zeit- und Kostenersparnisargumenten per Mail anbieten, Weihnachtsgrüße per E-Mail sind im geschäftlichen Bereich nicht üblich. Mehr Wertschätzung drücken Sie mit einem persönlichen Brief aus.

Kundenbeziehungen beginnen im Herzen. Gerade in der "Zeit der Gefühle" erreichen Sie emotionale, andauernde Verbundenheit und leidenschaftliche Fürsprache nur mit einer individuellen, aber glaubhafte Form der Kommunikation. Achten Sie darauf, dass die Weihnachtsgrüße und auch die eventuell mit übersandten Geschenke eine persönliche und individuelle Note tragen.

Wer dem Adressaten der Weihnachtskarte so viel Freude bereitet, beherrscht die Kunst des richtigen Weihnachtsgrußes.
Foto: Arthur Bargan - shutterstock.com

Wünschenswert sind handschriftliche Zeilen an den Empfänger, bei der Vielzahl aber oft nicht machbar. Zumindest sollten aber Anrede und Schlussformel von Hand mit einem blauen Füller geschrieben sein.

Haben Sie sich für einen Brief statt Karte entschieden, verwenden Sie hochwertiges Briefpapier ohne Angabe von Steuernummer und Bankverbindung. Der Repräsentativbogen verzichtet auch auf Eigenwerbung und grelle Logos. Denken Sie rechtzeitig daran, schöne Sonderbriefmarken zu kaufen. Ihre Weihnachtspost verliert schnell an Individualität, wenn sie durch den Freistempler gelaufen ist.

Umschlag, Text und Stil

Die Weihnachtskarte eignet sich dann, wenn noch kein persönlicher intensiver Kontakt zum Empfänger besteht. Eine kuvertierte Karte ist stilvolle Pflicht. Außerdem können Sie den Umschlag mit der Serienbrieffunktion leicht über den Drucker adressieren.

Verzichten Sie auf einen eingedruckten Standardtext. Denn eine Karte, auf der nur die Unterschrift schnell ergänzt wurde, sieht nur nach "Pflichtübung" aus und nicht nach persönlichen Grüßen an den Empfänger. Nehmen Sie sich die Zeit für ein paar individuelle Worte.

Eine weitere Möglichkeit sind neutrale Doppelkarten ohne Text, die Sie mit Einlegern bestücken können. Die Einleger können dann individuell per Hand oder Drucker beschriftet werden. Das Kartenmotiv sollte zum Stil des Unternehmens passen. Es muss aber auch nicht immer der Weihnachtsmann im Server-Raum sein. Eine Möglichkeit ist es, die Farbe des Firmenlogos in der Grundfarbe der Karte aufzugreifen.

Zum Schluss noch die lästige Frage: Wer wird angeschrieben? Die Antwort lautet hier: Kunden, Partnerunternehmen, freie Mitarbeiter und sonstige Dienstleister.

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