Das Bundeswirtschaftsministerium und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales haben das Ende für ELENA beschlossen. Haufe-Lexware gibt Tipps, wie sich Arbeitgeber nun verhalten sollen.
Das Ende von ELENA steht fest, Datenschutzbedenken brachten den „elektronischen Entgeltnachweis“ zu Fall. Doch wie sollen sich nun Arbeitgeber verhalten? Haufe-Lexware rät Arbeitgebern bis zur endgültigen Klärung der Gesetzeslage weiterhin die entsprechenden Meldungen zu übermitteln. Also vorerst nichts umzustellen, weil vorerst noch immer die Vorgabe gilt, dass ELENA-Meldungen monatlich übermittelt werden müssen.
"Senden Arbeitgeber nun keine Meldungen mehr, und bleibt das Gesetz doch bestehen, müssen sie die fehlenden Monate nachmelden“, erklärt Michael Baur, Produktmanager von Haufe-Lexware. Sobald der Gesetzentwurf verabschiedet und das entsprechende Gesetz in Kraft getreten ist, wird Haufe-Lexware laut Baur alle Änderungen in der nächsten Version der Software Lexware lohn+gehalt berücksichtigen.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales prüft derzeit ein Konzept, wie die Strukturen des elektronischen Arbeitgebermeldeverfahrens weiter genutzt werden können. Aus dem erworbenen Know-how soll künftig ein einfacheres und unbürokratischeres Meldeverfahren zur Sozialversicherung entwickelt werden. Die bereits gemeldeten Daten sind bei der ZSS gespeichert. Sobald über das ELENA-Verfahren gesetzlich entschieden ist, werden die vorhandenen Daten gelöscht. Dies betrifft insgesamt bislang über 500 Millionen Datensätze, wie Haufe-Lexware erklärt.
Was ist Elena?
Der „Elektronische Entgeltnachweis“ (ELENA) ersetzte das Ausfüllen von Bescheinigungen in Papierform durch ein elektronisches Verfahren. Arbeitgeber müssen seit Januar 2010 für jeden Mitarbeiter pro Monat Daten an die zentrale Speicherstelle (ZSS) elektronisch übermitteln. (pcw/cm)