Microsoft berichtet von einem Kunden, der gebrauchte Software-Lizenzen von usedSoft erworben hat, und nun diese Software nicht mehr nutzen darf. Dabei bezieht sich der Konzern auf ein Urteil des Landgerichts Frankfurt, dem zu Folge dem Computerhersteller ECT (mittlerweile die Brunen IT Service GmbH) die Nutzung gebrauchter Softwarelizenzen untersagt ist und er zur Löschung der bereits installierten Software verpflichtet wird.
Dieser Kunde hatte die gebrauchten Lizenzen bei usedSoft erworben, nachdem ihm der Händler angeblich die Freistellung von jeglichen Ansprüchen zugesichert hatte. Der Kunde fühlt sich nun aber von usedSoft unzureichend unterstützt, weil usedSoft dem Kunden die entstandenen Schäden und Kosten nun doch nicht vollständig erstattet. Microsoft hat diesem Kunden Entgegenkommen signalisiert.
Laut usedSoft ist dies der einzige Fall, bei dem ein Kunde von dem Gebrauchtsoftwarehändler Schadensersatz fordert. Und diese sei der ECT GmbH leicht gemacht worden - einerseits durch das Entgegenkommen von Microsoft andererseits durch das Landgericht Frankfurt, das nach Ansicht von usedSoft dem Software-Gebrauchtsoftwarehandel äußerst kritisch gegenüber eingestellt ist.
"UsedSoft hatte uns versichert, dass der Handel mit gebrauchter Software rechtlich zulässig sei. Außerdem hatte sich usedSoft vertraglich verpflichtet, uns von allen Ansprüchen Dritter freizustellen", sagt Frank Brunen, Geschäftsführer des usedSoft Kunden ECT. "Ohne diese Zusicherung und die Freistellungserklärung hätten wir uns nie für usedSoft entschieden. Umso enttäuschter sind wir, dass wir nun doch auf einem erheblichen Teil der Kosten und einer Schadensersatzzahlung sitzen bleiben."
Dem entgegnet nun usedSoft, dass "man gerne bereit gewesen wäre, Freistellung zu gewähren. Freistellung setze aber voraus, dass sich die Beteiligten abstimmen. Dazu wäre aber der Kunde ECT nicht bereit, und usedSoft wiederum wollte nicht die Kosten für den Privatkrieg seines Kunden übernehmen."
ECT hatte die bei usedSoft erworbene Software auf Notebooks installiert und diese an Kunden weiter verkauft. Dies hat das Landgericht Frankfurt untersagt und ECT des Weiteren zur Löschung der bereits installierten Software sowie zur Zahlung von Schadenersatz verurteilt. In seinem Urteil (Az. 2-06 O 576/09) vom 6. Juli 2011 bestätigte das Landgericht Frankfurt, dass Softwarenutzer immer verpflichtet sind, den rechtmäßigen Erwerb der von ihnen genutzten Softwarelizenzen nachzuweisen. Dafür tragen sie die alleinige Verantwortung. Das Gericht stellte fest, dass ECT nicht in der Lage war, diesen Nachweis zu führen. Es stellte auch fest, dass die vom Kunden vorgelegten angeblichen Lizenzen der Firma usedSoft den rechtmäßigen Erwerb nicht beweisen konnten, so die Interpretation von Microsoft.
Laut usedSoft ist ECT aber ein "Spezialfall": Ein Hardware-Unternehmen kauft gebrauchte Microsoft-Lizenzen und verkauft diese mit den eigenen PCs weiter. Dies wäre nach Einschätzung der Gebrauchtsoftwarehändlers zwar legal, nur das Landgericht Frankfurt würde diese Meinung nicht teilen. Man sei als usedSoft " aber zuversichtlich, dass auch die Frankfurter Gerichte nach der bevorstehenden EuGH-Entscheidung ihre konservative Rechtsauffassung aufgeben und der Mehrheit der Gerichte und Wissenschaftler folgen" würden.
Microsoft kündigt nun an, weiterhin konsequent gegen die Nutzung nicht rechtmäßig lizenzierter Software vorzugehen. "Wir raten jedem, beim Kauf gebrauchter Software besonders aufmerksam zu sein und die Gültigkeit der erworbenen Lizenzen genau zu prüfen. Der Nachweis für die legale Nutzung der installierten Software liegt allein in der Verantwortung des jeweiligen Nutzers", erklärt Swantje Richters, Justiziarin von Microsoft Deutschland. "Betroffenen Kunden empfehlen wir, sich bei Microsoft zu melden, um eine einvernehmliche Lösung zu erarbeiten." (rw)