Die Kanzlei SH+C berichtet

Wichtige Steuerurteile (1)

07.12.2012
Finanzgericht verneint Steuerpflicht von Erstattungszinsen, Fehlende Kassenaufzeichnungen führen zur Einnahmenschätzung, Au-pair-Aufenthalt als Berufsausbildung
Ob sich jemand in Berufsausbildung befindet, ist entscheidend für den Kindergeldanspruch.

Finanzgericht verneint Steuerpflicht von Erstattungszinsen

Wieder einmal hat ein Finanzgericht über die Steuerpflicht von Erstattungszinsen entschieden. Das besondere an den beiden Urteilen des Finanzgerichts Münster ist, dass hier zum ersten Mal ein Finanzgericht ganz klar erklärt, dass die Zuordnung der Einkommensteuer und damit auch der darauf entfallenden Zinsen zum nichtsteuerbaren Bereich Vorrang hat. Damit wäre die mit dem Jahressteuergesetz 2010 eingefügte Regelung, die die Erstattungszinsen zu Kapitaleinkünften erklärt, wirkungslos. Eine weitere Besonderheit des Urteils ist, dass es sich auch auf eine Zeit erstreckt, in der Nachzahlungszinsen noch als Sonderausgaben abziehbar waren. Selbst dann seien Erstattungszinsen steuerfrei, meint das Gericht. Wie nicht anders zu erwarten, muss nun der Bundesfinanzhof im Revisionsverfahren entscheiden.

Fehlende Kassenaufzeichnungen führen zur Einnahmenschätzung

Wer ein bargeldintensives Unternehmen betreibt, muss ein detailliertes Kassenkonto oder ein Kassenbuch führen. Das gilt nach Ansicht des Saarländischen Finanzgerichts auch bei einer Gewinnermittlung per Einnahmen-Überschuss-Rechnung, für die das Gesetz keine ausdrücklichen Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten vorschreibt. Es genügt also nicht, nur jeweils die Tagessalden zu erfassen, ohne dass aus den Aufzeichnungen die einzelnen Zahlungen hervorgehen. Daher hat das Gericht im Streitfall auch die Einnahmenschätzung des Betriebsprüfers abgesegnet, zumal der Betriebsprüfer bei seinen Annahmen eher zugunsten der klagenden Unternehmerin geschätzt hat.

Mineralölsteuerbefreiung gilt nicht für Firmenflugzeuge

Setzt ein Unternehmen ein eigenes Flugzeug für Flüge zu anderen Firmen oder zu Messen ein, hat es deswegen noch keinen Anspruch auf Befreiung von der Mineralölsteuer für das dafür verwendete Mineralöl. Der Bundesfinanzhof hat mit diesem Urteil die Beschränkung der Steuerbefreiung für Mineralöl auf reine Luftfahrtunternehmen bestätigt.

Berufsausbildung

Au-pair-Aufenthalt als Berufsausbildung

Ob ein Au-pair-Aufenthalt als Berufsausbildung gilt, ist entscheidend für den Kindergeldanspruch. Der Bundesfinanzhof hat jetzt entschieden, dass ein Au-pair-Aufenthalt grundsätzlich nur dann als Berufsausbildung anzusehen ist, wenn er von einem durchschnittlich mindestens zehn Wochenstunden umfassenden theoretisch-systematischen Sprachunterricht begleitet wird. Bei weniger als durchschnittlich zehn Wochenstunden können ausnahmsweise einzelne Monate als Berufsausbildung zu werten sein, wenn sie durch intensiven, die Grenze von zehn Wochenstunden deutlich überschreitenden Unterricht geprägt werden, also Blockunterricht, Lehrgänge etc. Darüber hinaus können Auslandsaufenthalte im Einzelfall als Berufsausbildung anerkannt werden, wenn der Fremdsprachenunterricht zwar weniger als zehn Wochenstunden umfasst, aber einen über die übliche Vor- und Nachbereitung hinausgehenden zusätzlichen Zeitaufwand erfordert (z.B. fachlich orientierter Sprachunterricht, Vorträge des Kindes in der Fremdsprache). (oe)
Quelle: www.shc.de