Das Bundeskartellamt betreibt ein anonymes Hinweisgebersystem nach BKMS-Prinzip (Business Keeper Monitoring System). Einer der anonymen Hinweise hat zu Ermittlungen gegen den Berliner Netzwerkspezialisten AVM geführt. Zudem stützte sich die Behörde auf weitere Hinweise aus dem Markt und auf Erkenntnisse einer Durchsuchung im Februar 2022.
Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, präzisiert die Vorwürfe: "Wir werfen AVM vor, über Jahre hinweg die freie Preisbildung beim Vertrieb seiner Produkte an Endverbraucherinnen und -verbraucher eingeschränkt zu haben", erläutert der Kartellamtschef. So soll durch Abstimmungen mit Elektronikfachhändlern über Anhebungen von Endverbraucherpreisen darauf hingewirkt worden sein, den Preiswettbewerb gegenüber den Endverbraucherinnen und -verbrauchern einzuschränken. "Das Bundeskartellamt sendet mit den verhängten Bußgeldern ein klares Signal, dass Verstöße gegen das Verbot der Preisbindung nicht toleriert werden", so Mundt.
AVM ist aber der Ansicht, dass Verbraucher nicht benachteiligt wurden. Die Produkte seien durchweg zu vorteilhaften Preisen im Handel verfügbar gewesen (ChannelPartner berichtete). Trotzdem haben die Berliner nun einer einvernehmlichen Verfahrensbeendigung zugestimmt, nicht zuletzt, um den anstehenden Verkauf und den Rückzug der Gründergeneration nicht zu belasten. Damit akzeptiert AVM auch das Bußgeld in Höhe von 15,8 Millionen Euro.
Preisanpassungen nach AVM-Interventionen
Laut Ermittlungen des Bundeskartellamts hatten AVM-Mitarbeiter neben den üblichen Verhandlungen über Einkaufspreise mit den beteiligten Elektronikfachhändlern Abstimmungen über Endverbraucherpreise für AVM-Produkte getroffen. Diese Abstimmungen sollen sich grundsätzlich auf eine Anhebung dieser Preise bezogen haben, teilweise wurden dabei auch bestimmte Mindestverkaufspreise, sogenannte Zielpreise gefordert, welche zwischen der unverbindlichen Preisempfehlung und dem Einkaufspreis der Händler lagen.
Dabei soll AVM auch technische Hilfsmittel eingesetzt haben: "Die Endverbraucherpreise der Händler wurden von AVM-Mitarbeitenden fortlaufend beobachtet, wobei neben Recherchen im stationären Handel und Preisvergleichsdiensten im Internet mindestens seit Mitte 2019 eine spezielle Software verwendet wurde", schreibt die Behörde in einer Mitteilung.
Die Abstimmungsmaßnahmen erfolgten nach Erkenntnissen der Ermittler in unterschiedlicher Intensität insbesondere dann, wenn Endverbraucherpreise in hohem Maße unter den Zielpreisen lagen oder nach entsprechenden Beschwerden von Händlern über nicht auskömmliche Endverbraucherpreise. In vielen Fällen sagten die Händler dann nach Interventionen von AVM eine Erhöhung der beanstandeten Endverbraucherpreise zu und passten ihre Endverbraucherpreise nach oben an.
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