Was teurer wird, was einfacher wird

Was sich 2025 ändert

03.12.2024
2025 fordert der Gesetzgeber mehr Barrierefreiheit beim Online-Handel und entlastet Hobbybrauer. Gutverdiener müssen mit höheren Sozialabgaben rechnen, CO2-Preis, Briefporto steigen, Mindestlohn und Rente werden erhöht. Diese und alle weiteren weitere Neuerungen für 2025 im Überblick.
2025 kommen auf Bürgerinnen und Bürger in Deutschland eine ganze Reihe von Neuerungen und Veränderungen zu. Hir die wichtigsten im Überblick.
Foto: Alones - shutterstock.com

2025 bringt einige steuerlichen Erleichterungen. Dafür steigen in anderen Bereichen die Preise. Auch mit Digitalisierung und Bürokratieabbau geht es voran - zumindest in kleinen Schritten. Für anderes geht 2025 eine Ära zu Ende. Der folgende Überblick zeigt, was 2025 auf Bürgerinnen und Bürger zukommt.

Wer mehr bekommt

Höherer Mindestlohn

Der Mindestlohn steigt zum 1. Januar von 12,41 Euro auf 12,82 Euro in der Stunde. Zum Niedriglohnsektor zählen in Deutschalnd alle Beschäftigungsverhältnisse, die mit weniger als zwei Drittel des mittleren Bruttostundenverdienstes entlohnt werden. Aktuell sind das damit Personen, die im April 2023 13,04 Euro pro Stunde verdient haben. Auch die Lohnuntergrenzen für Leiharbeiter werden angepasst.

Der Mindestlohn ist von Januar 2020 bis Januar 2025 von 9,35 Euro auf 12,82 Euro pro Stunde gestiegen.
Foto: Bundesregierung

Mehr Geld für Rentner

Rentnerinnen und Rentner sollen zum 1. Juli höhere Renten bekommen. Rund 3,5 Prozent mehr lautet die offizielle Prognose für die Rentenerhöhung. Ganz sicher ist das aber noch nicht, denn erst im Frühjahr legt das Bundeskabinett je nach aktueller Konjunkturlage und Lohnentwicklung fest, wie die Renten tatsächlich steigen.

Wohngeld steigt

Bürgerinnen und Bürger mit niedrigen Einkommen sollen einen höheren Mietzuschuss vom Staat bekommen. Das monatliche Wohngeld steigt zum Jahreswechsel durchschnittlich um 30 Euro oder 15 Prozent.

Mehr Geld in der Altenpflege

Beschäftigte in der Altenpflege bekommen ab 1. Juli mehr Geld. Der Mindestlohn pro Stunde steigt für Pflegefachkräfte auf 20,50 Euro, für Qualifizierte Pflegehilfskräfte auf 17,35 Euro und für Pflegehilfskräfte auf 16,10 Euro.

Unterhalt für Trennungskinder im Studium

Getrennt lebende Väter oder Mütter müssen für ihre Kinder 2025 kaum mehr Unterhalt bezahlen als zuvor - außer für Studierende. Der Bedarfssatz von Studierenden steigt von 930 auf 990 Euro pro Monat.

Der Mindestunterhalt minderjähriger Kinder hingegen beträgt ab dem neuen Jahr bis zum sechsten Geburtstag 482 statt bisher 480 Euro, für die Zeit vom sechsten bis zum zwölften Geburtstag 554 statt bisher 551 Euro und für die Zeit vom zwölften bis zum 18. Geburtstag 649 statt bisher 645 Euro monatlich. Für volljährige Kinder sind mindestens 693 Euro (statt bisher 689 Euro) zu bezahlen.

Steuerliche Entlastung für Hobbybrauer

Hobbybrauer, die Bier für den eigenen Verbrauch herstellen, werden ab Januar bei der Steuer entlastet. Sie dürfen 500 Liter Bier pro Jahr steuerfrei brauen, wie aus dem Jahressteuergesetz hervorgeht.

Wer weniger bekommt oder mehr zahlen muss

Pflegebeitrag steigt

Angesichts steigender Kosten für die Pflege kommen wahrscheinlich höhere Beiträge auf die Versicherten zu. Eine vom Kabinett beschlossene Verordnung sieht eine Erhöhung um 0,2 Prozentpunkte zum 1. Januar vor. Allerdings bedarf die Verordnung noch der Zustimmung des Bundesrats.

Kürzungen beim Elterngeld

Das Elterngeld, das Mütter und Väter als Lohnersatzleistung erhalten, wenn sie nach der Geburt eines Kindes zu Hause bleiben, soll nur noch an Paare gehen, die ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von maximal 175.000 haben. Diese neue Grenze gilt, wenn das Kind am oder nach dem 1. April geboren wird.

Höhere Sozialabgaben für Gutverdiener

Gutverdiener sollen turnusmäßig höhere Sozialabgaben zahlen. In der gesetzlichen Rentenversicherung werden künftig voraussichtlich bis zu einem Monatseinkommen von 8.050 Euro Beiträge fällig. Wer mehr verdient, zahlt nur bis zu dieser Grenze Rentenbeiträge. Die Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung soll auf 5.512,50 Euro pro Monat steigen.

Leistungskürzungen für Asylbewerber

Asylbewerberinnen und -bewerber in Deutschland bekommen weniger Geld für ihren Lebensunterhalt. Zum Jahreswechsel sinken die monatlichen Bedarfssätze abhängig von Alter, Wohn- und Familiensituation um 13 bis 19 Euro.

Was teurer wird

Steigende Kraftstoffpreise durch höheren CO2-Preis

Ab dem 1. Januar greift die vorher festgelegte Erhöhung des CO2-Preises von 45 auf 55 Euro pro Tonne. Damit steigt potenziell auch der Preis von Kraftstoffen wie Benzin und Diesel. So würde ein Liter Benzin umgerechnet 2,4 Cent mehr kosten.

Für CO2 steigt der Festpreis steigt bis 2025 stetig an (Ausnahme im Jahr 2023). 2026 finden Versteigerungen innerhalb eines Preiskorridors statt.
Foto: DEHSt

Krankenversicherung kann teurer werden

Gesetzlich Versicherte müssen mit höheren Kosten für die Krankenversicherung rechnen. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag, der als Orientierungsmarke für die Kassen dient, beträgt 2,5 Prozent und damit 0,8 Prozentpunkte mehr als 2024. Die Höhe des Zusatzbeitrags für 2025 für ihre Versicherten bestimmen die Kassen selbst.

Briefporto steigt

Ab Januar kostet ein Standardbrief in Deutschland 95 Cent und damit 10 Cent mehr als bislang. Auch andere Sendungsarten der Deutschen Post werden teurer. Außerdem schafft die Post den Prio-Brief ab: Wer nun eilige Post verschicken will, ist auf das teurere Einschreiben angewiesen. Die Bundesnetzagentur muss noch zustimmen, das gilt aber als Formsache.

Deutschlandticket wird teurer

Aus dem 49-Euro-Ticket wird das 58-Euro-Ticket. Für die bislang rund 13 Millionen Nutzerinnen und Nutzer des Deutschlandtickets wird das Bus- und Bahnfahren zum Jahreswechsel neun Euro teurer. Ob die Finanzierung des Tickets damit aber tatsächlich schon für 2025 gesichert ist, hängt noch am Bundestag. Dort muss eine notwendige Gesetzesänderung noch verabschiedet werden, eine Mehrheit zeichnet sich aber ab.

Was neu ist

Mehr Barrierefreiheit beim Online-Handel

Ab dem 28. Juni müssen Online-Händler ihre Portale barrierefrei auch für Menschen mit Behinderungen anbieten. Dann gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz. Das betrifft unter anderem auch Bankdienstleistungen oder die Apps und Webseiten von Verkehrsunternehmen.

Flächendeckende Echtzeitüberweisungen

Wer innerhalb des Euro-Raums Geld überweist, kann das ab 9. Oktober flächendeckend bei allen Banken in Echtzeit tun - und das zu jeder Zeit. Bereits ab 9. Januar müssen laut der entsprechenden EU-Verordnung außerdem alle Banken solche Echtzeitüberweisungen empfangen können. Zudem dürfen diese Echtzeitüberweisungen auch nicht teurer sein als andere Überweisungen.

Elektronische Patientenakte für alle gesetzlich Versicherten

2025 soll jeder Kassenpatient eine elektronische Patientenakte (ePA) bekommen - es sei denn, er widerspricht. In der elektronischen Akte sollen alle Gesundheitsdaten wie Röntgenbilder, Arztbriefe und Laborbefunde gespeichert werden.

Mit Einführung der ePA soll etwa der Dokumentenaustausch zwischen verschiedenen Arztpraxen oder mit Apotheken erleichtert werden. Die elektronische Patientenakte soll ab dem 15. Januar in zwei Modellregionen in Franken und Hamburg getestet und später bundesweit genutzt werden.

Neue Möglichkeiten bei Nachnamen

Ab 1. Mai dürfen Ehepartner einen gemeinsamen Doppelnamen mit oder ohne Bindestrich führen. Bislang konnte nur ein Ehepartner einen solchen Namen annehmen. Auch wenn sich ihre Eltern gegen einen Doppelnamen entscheiden, können Kinder nach dem neuen Namensrecht einen Doppelnamen bekommen. Wenn die Eltern nach der Geburt ihres Kindes keinen Familiennamen bestimmen, bekommt das Kind automatisch einen Doppelnamen. Außerdem gilt der erste Familienname, den Eltern für ein Kind festlegen auch für weitere gemeinsame Kinder.

Pässe und Personalausweis mit Digitalbild

Für die Beantragung eines neuen Personalausweises oder Reisepasses müssen Bürgerinnen und Bürger ab Ende April kein ausgedrucktes Foto mehr mitbringen. Das Passfoto soll dann in elektronischer Form an die Bürgerämter übermittelt werden.

Nationaler Veteranentag

Am 15. Juni sollen die Veteranen der Bundeswehr gewürdigt werden. Geplant ist, am Wochenende vor oder nach dem 15. Juni in Berlin eine große Veranstaltung zu organisieren. Als Veteranin oder Veteran der Bundeswehr gilt, wer als Soldatin oder Soldat der Bundeswehr im aktiven Dienst steht oder aus diesem Dienstverhältnis ehrenhaft ausgeschieden ist.

Grundsteuerreform

Von Januar an greift die Grundsteuerreform für Immobilieneigentümerinnen und -eigentümer. Künftig werden in den Bundesländern teils unterschiedliche Methoden gelten, von denen einige umstritten sind. Wie viel ein Hauseigentümer zahlen muss, ist also unterschiedlich.

Was verschwindet

Bundestag schrumpft

Der neue Bundestag soll am 23. Februar gewählt werden. Wegen des neuen Wahlrechts wird das Parlament kleiner - 630 Sitze sind vorgesehen. Anders als bei vorherigen Wahlen fallen bei der Wahl die sogenannten Überhang- und Ausgleichsmandate weg, entscheidend für die Sitzanzahl ist damit das Zweitstimmenergebnis einer Partei.

Aus für Amalgam-Zahnfüllungen

Zahnärztinnen und Zahnärzte dürfen ihren Patientinnen und Patienten keine neuen quecksilberhaltige Zahnfüllungen mehr einsetzen. Ausnahmen gelten, wenn ein Zahnarzt oder eine Zahnärztin eine solche Füllung wegen medizinischen Bedürfnissen des Patienten für unbedingt erforderlich hält. Auch die Ausfuhr von Dentalamalgam ist nach der EU-Verordnung verboten. (dpa/pma)