In Zeiten von Bitcoin und Co. hat der Traum vom schnellen Geld für viele Anleger neue Dimensionen erreicht: Wer beispielsweise im März 2020 für 10.000 Euro Bitcoin kaufte, konnte seine Anlage bereits im April 2021 für über 100.000 Euro verkaufen – das entspricht einer Wertsteigerung von fast 1.000 Prozent. Seit der Wahl von Donald Trump zum US-Präsidenten am 5. November 2024 klettert der Bitcoin beinahe ständig auf neue Höchstwerte.
Das Besondere an diesem Fall: Man musste nicht einmal Steuern zahlen. Bei anderen Krypto-Gewinnen hingegen fallen jedoch ganz normale Steuern an, was Anleger unbedingt beachten sollten. Andernfalls droht Ärger mit dem Finanzamt und empfindliche Strafen von bis zu zehn Jahren Haft. Aber wann und wie versteuert man Krypto-Gewinne? Das klären wir in diesem Beitrag.
Der Bundesfinanzhof hat entschieden: Krypto-Gewinne sind steuerpflichtig – in bestimmten Fällen
Anfang 2023 hat sich der Bundesfinanzhof in München mit der Frage beschäftigt, ob Anleger Gewinne aus Krypto-Verkäufen tatsächlich versteuern müssen. Zuvor hatte ein Krypto-Anleger gegen die gängige Praxis der Finanzämter geklagt, die für solche Gewinne Steuern einforderten.
Bislang hatte der Fiskus Bitcoin als Wirtschaftsgut eingestuft und entsprechende Veräußerungsgewinne als normales Einkommen betrachtet, was die Erhebung von Einkommenssteuer zur Folge hatte. Das Gericht entschied, dass diese Praxis rechtens ist und beibehalten werden muss; Gewinne aus Krypto-Verkäufen müssen also versteuert werden. Es gibt jedoch eine entscheidende Ausnahme, auf die wir im nächsten Absatz eingehen werden.
Wichtig: Auch wenn Privatanleger Bitcoins in Altcoins tauschen (oder Altcoins in Bitcoin), gilt dies als privates Veräußerungsgeschäft und muss in der Steuererklärung angegeben werden.
Krypto-Gewinne steuerfrei behalten? Das geht – nach einem Jahr
Wer Krypto-Gewinne nicht versteuern will, kann das tun – allerdings erst, wenn er die Digitalmünzen mindestens ein Jahr lang gehalten hat. Nach genau 365 Tagen kann man Gewinne aus dem Verkauf von Bitcoin und Co. in voller Höhe einstreichen, man spricht dann vom Ablauf der “Spekulationsfrist”.
Das Problem dabei: Wenn Krypto-Kurse auf lukrative Höhen klettern und man beim Verkauf also satte Gewinne erzielen könnte, gleichzeitig aber die Spekulationsfrist noch nicht abgelaufen ist, kann man mächtig in die Zwickmühle geraten.
Wartet man nämlich noch den Ablauf der 365 Tage ab, könnten die Kurse ja wieder fallen und die schönen Gewinne zunichtemachen. Die Entscheidung lautet dann: Entweder mit sicherem Gewinn verkaufen und mitunter kräftig Steuern zahlen oder noch etwas warten, die Steuer sparen, aber Kursverluste riskieren.
Steuerschuld bei Kryptos ist abhängig vom Jahreseinkommen
Wie hoch die Steuerpflicht bei Gewinnen aus Krypto-Verkäufen ausfällt, kommt ganz auf den persönlichen Steuersatz an. Der wird beim Veräußern innerhalb des ersten Jahres nämlich vom Finanzamt angesetzt. Sind die Gewinne sehr hoch, steigt entsprechend auch der einkommensabhängige Steuersatz – wenn er aufgrund von anderen Einkommen nicht ohnehin schon im Spitzenfeld liegt.
Versteuern muss man aber nur den tatsächlichen Gewinn beim Verkauf der Währung, also nicht die gesamte Verkaufssumme. Der Gewinn berechnet sich ganz einfach aus der Differenz zwischen dem Anschaffungspreis und dem erzielten Erlös beim Verkaufen. Eine Rechenhilfe dazu finden Sie weiter unten in den FAQ.
Bitte beachten: Auch für Gewinne aus Kryptowährungen gilt seit 2024 ein Freibetrag von 1.000 Euro (vorher: 600 Euro). Solange Gewinne diese Grenze unterschreiten, muss man darauf keine Steuern zahlen.
Vorteil bei Kryptos: Keine Abgeltungssteuer
Bitcoin, Ethereum, Dogecoin und Co. werden vom Fiskus als privates Geld eingestuft. Damit werden solche Anlagen beziehungsweise Gewinne, die man damit erzielt, ausdrücklich anders bewertet und eingestuft als etwa Aktiengewinne: Letztere gelten als Kapitalertrag und unterliegen deswegen der Kapitalertragssteuer. Diese Steuer fällt bei Krypto-Gewinnen nicht an.
Mini FAQ zum Thema
Die wichtigsten Fragen zum Thema haben wir hier zusammengefasst.
Was ist, wenn man Bitcoin oder Altcoin mit Verlust verkauft?
Auch das kann in der Steuererklärung relevant sein: Verluste aus Krypto-Investitionen können mit Gewinnen aus anderen privaten Veräußerungsgeschäften verrechnet werden. Dies kann zu einem steuerlichen Vorteil führen – allerdings nur, wenn die Verluste innerhalb des ersten “Besitzjahres” entstehen. Andernfalls entfällt die steuerliche Relevanz, ähnlich wie bei Veräußerungen mit Gewinn.
Altcoins – was ist das?
Als Altcoin bezeichnet man alle Kryptowährungen, die nicht Bitcoin sind. Weil der Bitcoin den Kryptomarkt erst ins Rollen gebracht hat, ist er nach wie vor die wichtigste Digitalwährung – sogar so wichtig, dass man alle Alternativen dazu mit einer eigenen Kategorie abgrenzt, nämlich den Altcoins.
Wie lange hat man 2024 Zeit für die Steuererklärung?
Die Frist läuft dieses Jahr bis zum 2. September 2024. Lässt man die Erklärung von einem Steuerberater anfertigen, dann verlängert sich die Frist bis zum 2. Juni 2025.
Wo trägt man solche Gewinne in der Steuererklärung ein?
Dafür ist die Anlage SO (sonstige Einkünfte) da.
Wie läuft das mit der Freigrenze?
Die Freigrenze darf man hier nicht mit dem Freibetrag verwechseln. Denn sobald der Gewinn beim Verkauf von Kryptos die Marke von 1.000 Euro übersteigt, muss der gesamte Betrag (Gewinn) versteuert werden.
Wie viel Steuern muss ich auf meine Krypto-Gewinne zahlen?
Wenn man Kryptowährungen verkauft, bevor man sie ein Jahr lang im Wallet gehalten hat, und wenn der Gewinn die Freigrenze überschreitet, dann werden die Gewinne wie Einkommen betrachtet und versteuert. In Deutschland gilt 2024 ein Grundfreibetrag von 11.604 Euro. Nur das Einkommen, das darüber liegt, muss versteuert werden. Der Spitzensteuersatz liegt aktuell bei 42 Prozent, er wird für Einkommen ab 66.761 Euro im Jahr angesetzt.
Ihre Einkommenssteuer können Sie beim Bundesfinanzamt ganz einfach berechnen.
Was passiert, wenn man einfach keine Steuern auf Krypto-Gewinne zahlt?
Wer Gewinne aus dem Verkauf von Kryptowährungen widerrechtlich weder meldet noch versteuert, der begeht Steuerhinterziehung. Strafen dafür können empfindlich ausfallen: Laut § 370 Abs. 1 der Abgabenordnung (AO) drohen in schweren Fällen Freiheitsstrafen von bis zu 10 Jahren. Dazu kommt eine Rückzahlung der geschuldeten Steuer, Zinsen und mitunter Säumniszuschläge.
Fazit / Zusammenfassung
Gewinne aus Verkäufen von Kryptowährungen, die man mindestens 365 Tage lang im Wallet gehalten hat, sind steuerfrei.
Vor dem Ablauf dieser Frist zählen Gewinne aus dem Verkauf als Einkommen und müssen entsprechend gemeldet und versteuert werden.
Wer das nicht macht, begeht Steuerhinterziehung und riskiert empfindliche Strafen.
Beim Verkauf vor Ablauf der Frist kann man eine Freigrenze von 1.000 Euro geltend machen.
Auch der Tausch von Bitcoin in Altcoin und andersherum kann steuerpflichtig sein.
Wer mit Verlusten verkauft, kann auch das gegebenenfalls steuerlich geltend machen.
Finanzrechtlich gilt der Verkauf von Kryptos als privates Veräußerungsgeschäft.
Auch wer Waren (innerhalb der Ein-Jahres-Frist) mit Bitcoin kauft, muss auf korrektes Versteuern achten.
(PC-Welt/kk)