MÜNCHEN (Dow Jones)--Nach der außergerichtlichen Einigung mit der Siemens AG muss deren früherer Vorstandsvorsitzender Heinrich von Pierer nun zusätzlich ein Bußgeld zahlen. "Es gibt einen rechtskräftigen Bußgeldbescheid", sagte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft München I am Mittwoch auf Anfrage von Dow Jones Newswires.
Zur Höhe der Buße wollte sie keine Angaben machen, bei Fährlässigkeit drohen von Pierer im Maximalfall 500.000 EUR. Allerdings habe es sich positiv ausgewirkt, dass sich von Pierer bereits außergerichtlich auf die Zahlung von 5 Mio EUR an seinen früheren Arbeitgeber geeinigt hat. Gegen den Bußgeldbescheid der Staatsanwaltschaft München will von Pierer kein Rechtsmittel einlegen, wie seine Anwälte am Mittwoch schriftlich mitteilten.
Der langjährige Siemens-Vorstandsvorsitzende wolle unabhängig von rechtlichen und tatsächlichen Gesichtspunkten einen Abschluss der nun bereits mehrere Jahre andauernden Auseinandersetzung finden, heißt es in der Mitteilung seiner Anwälte. Mit Rücksicht auf seine "persönlichen Lebensumstände und die erhebliche Belastung seines Umfelds" verzichte er daher auf eine Fortsetzung des Ordnungswidrigkeitenverfahrens.
Die Sprecherin der Staatsanwaltschaft erklärte, von Pierer werde im Bußgeldbescheid eine fahrlässige Verletzung seiner Aufsichtspflicht vorgeworfen. Damit bestätigte sie eine Vorabmeldung des "Handelsblatts". "Von Pierer hat versäumt, die notwendigen Prüfungen vorzunehmen, als er von unberechtigten Zahlungen erfahren hat", sagte die Sprecherin.
Bereits im Februar hatte die Staatsanwaltschaft München gegen den früheren Siemens-Vorstand Jürgen Radomski einen Bußgeldbescheid erlassen. Gegen den ehemaligen Siemens-Vorstand Thomas Ganswindt hat die Staatsanwaltschaft zudem bereits Anklage erhoben. Derzeit laufen zudem noch Verfahren gegen den früheren Finanzvorstand Heinz-Joachim Neubürger und weitere Siemens-Manager, wie die Sprecherin erklärte. Wann hier mit Entscheidungen zu rechnen sei, ließ sie offen.
Neubürger hatte sich ebenso wie Ganswindt mit Siemens nicht außergerichtlich geeinigt. Der Münchener DAX-Konzern hatte daraufhin Ende Januar beim Münchener Landgericht Klage eingereicht. Von Neubürger fordert Siemens 15 Mio EUR, Ganswindt soll 5 Mio EUR zahlen.
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