Das Landgericht Köln hat in einem Urteil (Az.: 28 O 178/06) entschieden, dass die Veröffentlichung von vertraulichen geschäftlichen E-Mails eine Persönlichkeitsverletzung darstellt und einen Unterlassungsanspruch rechtfertigt.
Im Rahmen einer Online-Informationsplattform waren durch Dritte entsprechende E-Mails veröffentlicht worden. Neben dem Unterlassungsanspruch sah das Landgericht Köln auch einen Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld aus der Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts gerechtfertigt. Das Gericht verweist insbesondere darauf, dass eine E-Mail vergleichbar mit einem verschlossenen Brief ist, der durch das Absenden ebenfalls nicht aus der Geheimsphäre entlassen wird und bei dem der Absender - anders als etwa im Falle einer offen versandten Postkarte - auch nicht damit rechnen muss, dass Dritte von seinem Inhalt Kenntnis nehmen. (RA Thomas Feil/mf)