Im Rahmen eines Mitarbeitergesprächs wurde ein Manager mit der Äußerung konfrontiert, dass die Aufgabenverteilungen und Leistungsbeurteilungen eines Teamleiters wohl davon abhingen, inwieweit jemand zu "persönlichen Gefälligkeiten" bereit sei. In der Praxis hieß das, dass der Teamleiter ein Verhältnis mit einer seiner Mitarbeiterinnen unterhielt.Der Manager empfand die Situation als sehr unangenehm und hatte das Gefühl, hier etwas tun zu müssen. Nur: Was?
Hier die Antwort von Susanne Rausch, Vorstand der Deutschen Gesellschaft für Karriereberatung (DGfK): "Schon bei den ersten Anzeichen und spätestens dann, wenn es offen ausgesprochen wird, besteht für den verantwortlichen Vorgesetzten akuter Handlungsbedarf - nicht zuletzt auch in Hinsicht auf das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz. Wie so oft gilt: Wehret den Anfängen! Wenn sich ein derartiges Gerücht erst einmal breitgemacht hat, geht es um Schadensbegrenzung: die betroffenen Personen ins Gespräch bitten und die Angelegenheit klären. Im Vorfeld sollte auch schon mit der Geschäftsleitung geklärt werden, wie man mit der Angelegenheit verfahren will: Abmahnung, Versetzung, Kündigung? Dies wird sicher von der Unternehmenskultur abhängen. Am besten sich vorab auch mit dem Betriebsrat und dem Personaler abstimmen - es ist ratsam, dass einer von beiden beim Gespräch anwesend ist und protokolliert.
Der Teamleiter wäre in diesem Fall zur Rede zu stellen, und entsprechende Maßnahmen wären einzuleiten. Bei der Mitarbeiterin sollte man vorsichtig klären, wie sie zu der Beziehung steht - ist von einem Einverständnis auszugehen, so sollte man sich das schriftlich geben lassen. Auch mit ihr sollte man dann über eine mögliche Versetzung sprechen. In jedem Fall sollte der Manager, nachdem er die Angelegenheit geregelt hat, auch mit dem Team sprechen - damit die Mitarbeiter orientiert sind und ihnen klar wird, dass sie sich darauf verlassen können, dass er seine Führungsverantwortung ernst nimmt.