Das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA) hat verschiedene Unternehmen wegen Verstößen gegen das Datenschutzrecht beim Umgang mit Kundendaten mit hohen Bußgeldern belegt. Konkret ging es um Datenschutzverstöße bei sogenannten Asset Deals, d.h. beim Unternehmenskauf mit der Übertragung aller Sachwerte.
Hintergrund der Verstöße bildet die Tatsache, dass Daten in der heutigen Zeit einen erheblichen wirtschaftlichen Wert darstellen. Im Rahmen von Asset Deals wird in der Regel versucht auch Kundendaten entgeltlich an den Interessenten zu veräußern.
Dies kann zu erheblichen datenschutzrechtlichen Problemen und schließlich auch -wie im vorliegenden Fall - zu Bußgeldern führen.
Personenbezogene Daten
Bei Kundendaten handelt es sich in der Regel um personenbezogene Daten. Diese dürfen nach datenschutzrechtlichen Grundsätzen nur übertragen werden, wenn entweder eine gesetzliche Vorschrift die Übertragung gestattet oder der Betroffene in die Datenübertragung vorab eingewilligt hat.
Als höchst problematisch ist in diesem Zusammenhang vor allem die Veräußerung von E-Mail-Adressen, Telefonnummern oder Kontodaten anzusehen. Hier müssen strenge Vorgaben beachtet werden, zumindest müssen die Kunden im Vorfeld auf die geplante Übermittlung hingewiesen und ihnen ein Widerspruchsrecht eingeräumt werden.
Fazit
Bei der Veräußerung bzw. Übermittlung von Daten ist höchste Vorsicht geboten, diese sollte unter keinen Umständen ohne vorherige rechtliche Prüfung erfolgen. Das Bayerische Landesamt hat bereits angekündigt zukünftig auch weitere Verstöße dieser Art mit Geldbußen zu ahnden.
Manfred Wagner ist Rechtsanwalt und Mitglied der Deutschen Anwalts- und Steuerberatervereinigung für die mittelständische Wirtschaft e.V. www.mittelstands-anwaelte.de
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