Refurbished-Elektronik und damit auch Anlaufplattformen für Altgeräte sind im Trend. Doch nun warnt der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) vor einem dieser Anbieter: Die Plattform Cleverbuy lockt Kunden mit dem Werbespruch "Technik-Ankauf 2.0 - Verkaufen, kassieren, glücklich sein". In den AGB ist sogar geregelt, dass die Zahlung an Kunden binnen vierzehn Werktagen ab Versendung der elektronischen Annahmeerklärung erfolge. Was sich für Verbraucher verlockend anhört, scheint jedoch nicht der Realität zu entsprechen. So beschweren sich Nutzer in den Verbraucherzentralen seit mehreren Monaten darüber, dass sie teils monatelang auf die Auszahlung des vereinbarten Ankaufpreises warten müssen. Bis dahin werden sie mit fadenscheinigen Ausreden für die Verzögerungen hingehalten.
Wie der vzbv erklärt, spiegeln sich diese Erfahrungen auch in zahlreichen negativen Stimmen auf Bewertungsportalen wider. Auch dort berichten Verbraucher von ausbleibenden oder stark verzögerten Zahlungen und Hinhaltetaktiken. Die Verbraucherschützer hattne den Anbieter daraufhin angeschrieben und um Stellungnahme zu den Vorwürfen gebeten. Allerdings reagierte dieser trotz wiederholte Anfrage nicht auf das Anschreiben.
Abmahnung durch Verbraucherschützer
Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat Cleverbuy deshalb nun wegen irreführender Werbung abgemahnt. Die auf der Webseite dargestellte Aussage "Wir überweisen dir dein Geld direkt auf dein Konto" ist nach Ansicht des Verbands wettbewerbswidrig: Die Ankaufsumme wird laut Verbraucherbeschwerden zunächst auf ein internes virtuelles Konto gezahlt und nicht auf das private Bankkonto der Verbraucher. Zudem beanstandet der vzbv die irreführende Werbung mit Google-Nutzerbewertungen. Entgegen dem tatsächlich sehr niedrigen Gesamtergebnis der abgegebenen Bewertungen wird mit einem erheblich besseren Ergebnis geworben.
"So sinnvoll - auch unter Nachhaltigkeitsaspekten - sogenannte Ankaufplattformen sind, so gelten auch hier die gesetzlichen Spielregeln: Wer etwas (an-)kauft, muss dafür auch bezahlen", erklärt der Verbraucherverband in einer Stellungnahme. Cleverbuy-Kunden rät der vzbv: "Lassen Sie sich von Ihrem Auszahlungsanspruch nicht abbringen und nicht immer wieder mit den Worten vertrösten, dass das Geld demnächst überwiesen werde, das Anliegen werde der Buchhaltung weitergegeben oder mit der Bitte um Geduld und Entschuldigung. Setzen Sie Cleverbuy eine letzte Frist zur Auszahlung des vereinbarten Ankaufpreises. Wenn alles nicht fruchtet, dann lassen Sie sich von Ihrer Verbraucherzentrale unterstützen oder beauftragen einen Rechtsanwalt für die gerichtliche Durchsetzung Ihres Anspruchs."