Urheberrechtsgesetz: Entwarnung für Hersteller von Kopierprogrammen

10.07.2003
Vorigen Donnerstag hat das Gesetz zur Regelung des Urheberrechts den Bundestag passiert. Mit fast halbjähriger Verspätung werden die EU-Richtlinien damit in einer ersten Stufe umgesetzt.

Die Folgen des neuen Urheberrechtsgesetzes werden wohl nicht so schlimm wie befürchtet. Hersteller von Kopierprogrammen rechneten mit einem sofortigen Verbot ihrer Produkte (siehe ComputerPartner 27/03, Seite 10). Die jetzt verabschiedete Gesetzesversion fällt jedoch milder aus als gedacht.

Mit der Verschärfung des Urheberrechts will der Gesetzgeber offenbar nur das Unrechtsbewusstsein in der Bevölkerung schärfen. Deshalb sagt das neue Gesetz: "Privatkopien dürfen nicht bewusst von illegalen Vorlagen angefertigt werden." Der Verbraucher soll durch das neue Gesetz auf die Rechte der Urheber hingewiesen werden.

Das hat aber nichts mit dem Recht des Bundesbürgers auf eine private Sicherheitskopie zu tun. Die ist weiterhin erlaubt, sofern die Kopie nicht von einer illegalen Vorlage angefertigt wurde, sprich von einer Raubkopie, die beispielsweise aus dem Internet heruntergeladen wurde. Mit dieser Verschärfung soll hauptsächlich die Vervielfältigung von Raubkopien unterbunden werden. Allerdings sind Raubkopien nicht immer leicht zu erkennen. Deshalb kann dem Nutzer nur dann eine strafbare Handlung vorgeworfen werden, wenn die Rechtswidrigkeit der Vorlage offensichtlich ist.

Das neue Gesetz habe den Bundestag offenbar nur deshalb so schnell passiert, weil die wirklich kritischen und brenzligen Punkte ausgeklammert wurden, so Bernd Winnemöller, HP, von der Initiative der Druckerhersteller.

Die Knackpunkte "Privatkopie und Kopierschutz", sowie "Urheberrechtsabgabe auf Drucker und PCs" werden erst Ende des Jahres in einer zweiten Stufe behandelt.

Damit haben Hersteller von Kopierprogrammen noch eine Schonfrist. Produkte wie Moviejack, DCS und Clone CD dürfen noch in den Regalen verbleiben.

"Alle drei Monate veröffentlicht die Unterhaltungsindustrie Zahlen, die beweisen sollen, unter welchen enormen Umsatzeinbußen sie durch Internettauschbörsen und die globale Zugänglichkeit und Verbreitung von Musik und Filmen leidet. Doch beim Verbraucher existiert kein Unrechtsbewusstsein, solange nicht der Gesetzgeber die Rechte der Urheber stärkt," begrüßt Regine Stachelhaus, Geschäftsführerin von Hewlett-Packard und Sprecherin der Initiative, die Änderung.

In der zweiten Stufe, die im Herbst diskutiert werden soll, geht es neben dem Kopierschutz auch um eine Vergütungspauschale für Drucker und PCs.

Die Verwertungsgesellschaften berufen sich bei ihren Forderungen auf die Gesetzgebung aus den 60er-Jahren, die sie auf digitale Geräte übertragen wollen.

Die Initiative der Druckerhersteller strebt jedoch eine individuelle Form der Vergütung an und lehnt eine pauschale Abgabe nach dem Rasenmäherprinzip ab. "Man könnte auch eine Abgabe auf Mousepads fordern", erklärt Winnemöller, "denn der Kopiervorgang wird in der Regel mit einem Mausklick gestartet."

www.bmj.de

ComputerPartner-Meinung

Dass die Kopie einer Raubkopie illegal ist, dürfte eigentlich jedem auch schon vor dem neuen Gesetz klar gewesen sein. Die Umsetzung der wirklich kritischen Punkte des Urheberrechtsgesetzes wurden auf den Herbst verschoben. Das neue Gesetz dürfte heute keine Auswirkungen für den Handel haben. Erst mit der zweiten Stufe der Umsetzung wird es brenzlig. Drucker und PCs könnten teurer werden, und Kopierprogramme müssten aus den Regalen verschwinden. (jh)