Eine GmbH nach einheitlichem europäischen Recht gibt es nicht. Vielmehr haben die Länder der EU unterschiedlich geformte Kapitalgesellschaften.
Deshalb ist es irreführend für eine "EU-GmbH" im Internet zu werben, um so dem angesprochenen Personenkreis zu suggerieren, dass diese Gesellschaftsform über ein größeres Leistungsspektrum verfüge. Aus diesem Grunde wurde die Werbung einer Gesellschaft, die sich mit der Vermittlung, Gründung oder Verwaltung von Kapitalgesellschaften befasst, untersagt. Landgericht Dresden, Az.: 42 O 386/05 (jlp/mf)