Cyber-Crime

Unionspolitiker fordern härteres Vorgehen gegen Internetkriminalität

06.08.2020
Mitglieder der CDU/CSU-Bundestagsfraktion fordern eine entschiedenere Bekämpfung der Kriminalität im Internet.

"In dem Maß, in dem sich unser aller Leben aus der realen in die digitale Welt verlagert, steigt auch die Gefahr, Opfer digital begangener Straftaten zu werden", schreiben Fraktionsvize Thorsten Frei (CDU) und der Sprecher der Fraktion für Recht und Verbraucherschutz, Jan-Marco Luczak (CDU), in einem Eckpunktepapier zum Digitalstrafrecht. Auch das Bundeskriminalamt geht von einer "kontinuierlich steigenden Kriminalitätsentwicklung" und einem großen Dunkelfeld im Bereich Cyber-Crime aus.

Unionspolitiker fordern einen neuen Straftatbestand für das Betreiben von Online-Handelsplattformen etwa zum Angebot verbotener Waffen im Darknet.
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Frei und Luczak schreiben: "Den umfassenden Datenschutz haben wir vollzogen. Jetzt müssen wir dafür sorgen, dass ihn die Straftäter nicht als umfassenden Täterschutz missbrauchen." Sie fordern unter anderem einen neuen Straftatbestand für das Betreiben von Online-Handelsplattformen etwa zum Angebot verbotener Waffen im Darknet, dem nicht ohne Weiteres zugänglichen Teil des Internets.

Außerdem müsse es eine Auskunftspflicht der Post zu Lieferungen von im Darknet bestellten illegalen Waren wie Drogen oder Falschgeld geben - und zwar schon vor der Ein- oder Auslieferung, verlangen die beiden Rechts- und Innenpolitiker. Für Opfer von Cyber-Mobbing, also das Verächtlichmachen im Netz, brauche es eine zentrale Anlaufstelle und einen eigenen Straftatbestand, um insbesondere Kinder und Jugendliche zu schützen. Internetsicherheit solle Pflichtfach werden: "Kinder und Jugendliche müssen daher frühzeitig lernen, wie sie sich im Netz vor Belästigung, Betrug oder Hacking schützen."

Frei und Luczak machen sich auch für eine stärkere Nutzung der "Online-Durchsuchung" und der "Quellen-TKÜ". Online-Durchsuchung meint den verdeckten Zugriff auf Computer, Smartphones und anderen IT-Geräte, deren Daten dann ausgelesen werden können. Die Quellen-TKÜ (TKÜ steht für Telekommunikationsüberwachung) ermöglicht es, auch Chats und Sprachnachrichten abzuhören, die verschlüsselt versendet werden. (dpa/rw)