Finanzministerium hat kapituliert

Über die Bewertung von Sachbezügen

13.09.2013
Das Bundesfinanzministerium akzeptiert die Urteile des Bundesfinanzhofs zur Bewertung von Sachbezügen und erklärt, wie Arbeitgeber und Arbeitnehmer jetzt vorgehen müssen. Details von den SH+C-Steuerexperten.
Manche Arbeitgeber versorgen ihre Mitarbeiter mit Geschenken in Form von steuerermäßigten Sachzuwendungen.
Foto: Flickr, Marta Crowe

Mit Zähnen und Klauen hat sich die Finanzverwaltung bisher gegen die neue Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs zur Bewertung von Sachbezügen gewehrt. Im Sommer 2012 hat der Bundesfinanzhof aber seine arbeitnehmerfreundliche Sichtweise bestätigt und explizit gegen die Verwaltungsanweisung des Bundesfinanzministeriums entschieden. Jetzt hat das Ministerium kapituliert und akzeptiert die Rechtsprechungsänderung, die insbesondere für Jahreswagen von Bedeutung ist. In einer neuen Verwaltungsanweisung erklärt das Ministerium, wie Sachbezüge jetzt zu bewerten sind.

Zwei Regelungen

Das Steuerrecht kennt zwei Regelungen zu Sachbezügen für Arbeitnehmer, nämlich den Personalrabatt einerseits und die übrigen Einnahmen, die nicht in Geld bestehen, also Wohnung, Verpflegung, Waren, Dienstleistungen und sonstige Sachbezüge. Die neue Rechtsprechung ermöglicht nicht nur eine Wahl zwischen beiden Regelungen, sofern die Voraussetzungen für einen Personalrabatt vorliegen, sondern der Bundesfinanzhof hat auch die Berechnung des steuerpflichtigen Entgelts präzisiert.

- Personalrabatt: Beim Personalrabatt ist der für die steuerliche Bewertung maßgebliche Endpreis der Preis, zu dem der Arbeitgeber oder der dem Abgabeort nächstgelegene Anbieter die konkrete Ware oder Dienstleistung fremden Endverbrauchern am Ende von Verkaufsverhandlungen durchschnittlich anbietet. Vom Listenpreis kann also zunächst der durchschnittliche Preisnachlass abgezogen werden, den der Arbeitgeber fremden Endverbrauchern gewährt. Auf diesen Angebotspreis sind dann der gesetzliche Bewertungsabschlag von 4 % und der Rabattfreibetrag von 1.080 Euro anzuwenden.

- Allgemeine Sachbezüge: Alle Sachbezüge, die nicht die Voraussetzungen eines Personalrabatts erfüllen, sind mit den um übliche Preisnachlässe geminderten üblichen Endpreisen am Abgabeort anzusetzen, wobei die Finanzverwaltung hier ebenfalls zusätzlich den Bewertungsabschlag von 4 % akzeptiert. Alternativ gilt als Endpreis der nachgewiesene günstigste Preis einschließlich sämtlicher Nebenkosten, zu dem die konkrete Ware oder Dienstleistung mit vergleichbaren Bedingungen an Endverbraucher ohne individuelle Preisverhandlungen im Zeitpunkt des Zuflusses am Markt angeboten wird. Damit kann der steuerlich maßgebliche Endpreis also auch anhand von Internetangeboten oder Sonderangeboten beliebiger gewerblicher Anbieter im Inland ermittelt werden, wobei aber Liefer- und Versandkosten sowie sonstige Nebenkosten zu berücksichtigen sind. Auch ein Rabattabschlag ist in diesem Fall nicht vorgesehen. Fallen Bestell- und Liefertag auseinander, sind die Verhältnisse am Bestelltag maßgebend. Für allgemeine Sachbezüge gibt es keinen Freibetrag, es gilt nur eine Freigrenze von 44 Euro pro Monat, oberhalb der aber der gesamte Sachbezug steuerpflichtig ist.

Meldungen zum Thema "Steuern & Finanzen"
Kirchensteuer bei Pauschalierung der Lohnsteuer
Bei der Lohnsteuerpauschalierung können Arbeitgeber für die Berechnung der Kirchensteuer zwischen einem Einzelnachweis und einer Vereinfachungsregelung wählen. Wie das geht, sagen die Steuerexperten von SH+C.<br>
Neues zur Dienstwagenbesteuerung
Stellt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer unentgeltlich oder verbilligt ein Fahrzeug zur privaten Nutzung zur Verfügung, führt dies beim Arbeitnehmer auch dann zu einem steuerpflichtigen Vorteil, wenn er es nicht privat nutzt.<br>
Was steht in der eigenen Steuerakte?
Steuerzahler können aus triftigen Gründen Einblick in die eigene Steuerakte nehmen. Wann eine Akteneinsicht denkbar ist und wie Steuerzahler vorgehen sollten, sagt Torsten Lambertz von der WWS.<br>
Steuerfahndung kriegt Daten von Plattform
Der Bundesfinanzhof sieht kein Verweigerungsrecht wegen einer privatrechtlich vereinbarten Geheimhaltung bei Daten der Nutzer einer Internethandelsplattform.<br>
Über die Bewertung von Sachbezügen
Das Bundesfinanzministerium akzeptiert die Urteile des Bundesfinanzhofs zur Bewertung von Sachbezügen und erklärt, wie Arbeitgeber und Arbeitnehmer jetzt vorgehen müssen. Details von den SH+C-Steuerexperten.<br>
Bei Schadensschilderung gelogen
Bei einer arglistigen Täuschung des Haftpflichtversicherers über den Schadenshergang besteht kein Versicherungsschutz.<br>
Leerstand einer Wohnung und der Fiskus
Auch bei langjährigem Leerstand einer Wohnung kann eine Einkunftserzielungsabsicht vorliegen, die den Abzug der Ausgaben als Werbungskosten ermöglicht. Die Steuerexperten von SH+C nennen Details.<br>
Neues zu Familienheimfahrten
Die Entfernungspauschale für eine wöchentliche Familienheimfahrt im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung kann auch dann in Anspruch genommen werden kann, wenn der Steuerpflichtige für die Fahrt keine Kosten hatte.<br>
Handwerker schwarz beschäftigt – keine Gewährleistung
Hat ein Auftraggeber mit einem Handwerker eine Schwarzgeldabrede für Handwerkerleistungen getroffen, kann er keine Mängelgewährleistung gerichtlich geltend machen.<br>
Maßnahmen und Hilfen bei einem Inkassoschreiben
Fast jeder hat schon einmal ein Schreiben eines Inkassobüros erhalten. Die Einschüchterungen sind meistens haltlos. Wir liefern einen Überblick und geben Tipps zum richtigen Verhalten.<br>
Geschäftsessen steuerlich richtig absetzen
Die steuerliche Behandlung von Bewirtungsaufwendungen führt immer wieder zu Unstimmigkeiten mit dem Finanzamt – und auch zu gerichtlichen Verfahren. Bei Betriebsprüfungen wird hier besonders genau hingesehen.<br>
Wenn der Sohn die Firma übernimmt
Wird die Unternehmensnachfolge innerhalb der Familie geregelt, geht es bei der Vertragsgestaltung in erster Linie darum, klare Regelungen zu finden, die in der Familie konsensfähig sind.<br>
Umsatzsteuer auf Snacks und Co.
Das Bundesfinanzministerium hat jetzt erläutert, welchen Steuersatz Imbissbuden, Restaurants und Caterer auf zubereitete Speisen anwenden müssen.<br>
Arbeitszimmer nicht voll abzugsfähig
Aufwendungen für die berufliche Nutzung der zweiten Wohnung, die sich im Obergeschoss eines ausschließlich von der Familie genutzten Zweifamilienhauses befinden, fallen unter die Abzugsbeschränkung.<br>
Steuertipps für Pendler
Viele Erwerbstätige müssen für einen Job den Wohnort wechseln und von Familie und Freunden getrennt leben. Wer seine Erstwohnung beibehält und berufsbedingt einen zweiten Wohnsitz gründet, kann auf Finanzspritzen vom Fiskus hoffen.<br>
Geld ins Ausland gebracht – Berater haftet nicht
Keine Haftung von Bankmitarbeitern wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung bei Anonymität der mutmaßlichen Haupttäter<br>
Bundesgerichtshof kippt Ausschlussklauseln
Rechtsschutzversicherer gewähren ihren Versicherungsnehmern grundsätzlich keinen Rechtsschutz für bestimmte Anlagegeschäfte. Der BGH hat diese Klauseln nun für unwirksam erklärt.<br>
Inkasso – nicht auf den letzten Drücker warten
Die frühzeitige Beratung durch ein Inkassounternehmen kann helfen, das Forderungsausfallrisiko zu verringern und die Buchhaltung sowie das Forderungsmanagement zu optimieren.<br>
Kunden verzweifeln am Mobile-Payment-Wirrwarr
Banken, Händler, Zahlungsdienstleister und Mobilfunkanbieter müssen sich in Sachen Mobile Payment an einen Tisch setzen und gemeinsame Standards entwickeln. Am derzeitigen Wirrwarr der mobilen Bezahlsysteme verzweifeln die Konsumenten. Das behauptet der Berater Steria Mummert.<br>
Vorsicht bei Geldleihe unter Freunden und Verwandten
Wer Verwandten oder Freunden Geld borgt, kann in eine böse Steuerfalle laufen. Dr. Stephanie Thomas von der Kanzlei WWS sagt, worauf Sie achten sollten.<br>
Kostenverteilung bei Altersvorsorge
Eine in zertifizierten Altersvorsorgeverträgen verwendete Klausel, nach der die Abschluss- und Vertriebskosten gleichmäßig auf die ersten fünf Laufzeitjahre verteilt werden, ist rechtens.<br>
Darlehensforderungen und kein Ende
Es mehren sich die Fälle, in denen Kunden von ihrer finanzierenden Bank die Mitteilung erhalten, dass nach Ablauf der vorgesehenen Darlehenslaufzeit eine zusätzliche Darlehensforderung besteht beziehungsweise fällig wird.<br>
Home Office – Vor- und Nachteile
Die aktuelle Rechtsprechung erleichtert die Einrichtung und Ausstattung von Heimarbeitsplätzen. Profitieren können sowohl Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Allerdings sollten sie alle Details im Blick behalten, sagt Klaus Zimmermann.<br>
Versicherung zahlt trotz Widerstand des Kunden
Ein Kfz-Haftpflichtversicherer ist berechtigt, einen Schadenersatzanspruch, der sich gegen einen bei ihm Versicherten richtet, auch ohne dessen Einwilligung zu erfüllen. Dies gilt auch, wenn ein Schadenfreiheitsrabatt auf dem Spiel steht.<br>
Euronics verzichtet auf Kassenbons
Seit dem 5. Juli 2013 wird in der Ratinger Euronics-Filiale auf Wunsch kein Kassenzettel mehr ausgedruckt. Damit möchte sich die Retail-Kette als Vorreiterin in Sachen modernes, digitales Einkaufen positionieren. Wer als Kunde in der Ratinger Euronics-Filiale einkauft und dabei Smartphone-App von Reposito nutzt, verfügt über eine digitale Kundenkarte und sein Kassenbon wird auf dem mobilen Endgerät seiner Wahl gespeichert.<br>
Scheidungskosten sind steuerlich absetzbar
Die mit einer Ehescheidung zusammenhängenden Gerichts- und Anwaltskosten können nach einer Entscheidung des Finanzgerichts Düsseldorf in vollem Umfang steuerlich geltend gemacht werden.<br>
Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
Der Bundesgerichtshof hat über die Verletzung von Aufklärungsobliegenheiten gegenüber dem Kaskoversicherer in den Fällen unerlaubten Entfernens vom Unfallort entschieden.<br>
Welche Krankenkasse ist die richtige?
Freiberufler und Unternehmer können zwischen der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung wählen. Bei beiden gibt es Vor- und Nachteile.<br>
Drahtesel statt Daimler
Rückwirkend ab 2012 werden Dienstfahrräder steuerlich genauso behandelt wie Dienstautos. Lutz Engelsing von der DHPG stellt die neue Regelung vor.<br>
Bei Nichtbelehrung keine Widerrufsfrist
Das Oberlandesgericht Hamm hat zum Widerruf eines durch Haustürgeschäft erfolgten Beitritts zu einem geschlossenen Investmentfonds entschieden.<br>
Papierverfahren bis zur ELStAM-Umstellung erlaubt
In diesem Jahr müssen die Arbeitgeber den Lohnsteuerabzug auf das ELStAM-Verfahren umstellen, können aber bis zur Umstellung weiter das Papierverfahren anwenden. Wir verraten, was sonst noch zu beachten ist.<br>
Die Bank wechseln – was ist zu tun?
Sie haben genug von Ihrer Bank? Wir beantworten die wichtigsten Fragen zum Thema "Bank- und Kontowechsel".<br>
Bilanzbuchhalter statt Steuerberater
Auf viele Unternehmen kommen steigende Steuerberatergebühren zu. Gerade Existenzgründer und Kleinunternehmen suchen verstärkt nach Alternativen und prüfen eine Zusammenarbeit mit Bilanzbuchhaltern.<br>
Höherer Steuerfreibetrag für Ehrenämter
Ehrenamtliche Helfer, Trainer, Chorleiter und andere dürfen mehr steuer- und abgabenfrei hinzuverdienen.<br>
Unwetterschäden – was zahlt die Versicherung?
Sturmschäden sind grundsätzlich von den Gebäude-, Hausrat- und Kaskoversicherungen abgedeckt. Doch es gibt bestimmte Voraussetzungen.<br>
Weihnachtsgeld – freiwillig oder Pflicht?
Jahr für Jahr stellt sich kurz vor Weihnachten für viele Arbeitgeber und Arbeitnehmer dieselbe Frage: Wird in diesem Jahr ein Weihnachtsgeld gezahlt oder nicht?<br>
Kein Vorsteuerabzug aus Strafverteidigungskosten
Wer sich als Unternehmer gegen den Verdacht zur Wehr setzt, im Zusammenhang mit seiner unternehmerischen Tätigkeit eine Straftat begangen zu haben, kann die an seinen Strafverteidiger entrichtete Umsatzsteuer nicht als Vorsteuer abziehen.<br>
Finanzamt sieht in Fehler leichtfertige Steuerverkürzung
Nimmt ein Steuerpflichtiger eine gravierende Abweichung hin, hat er seine Sorgfalt in erheblichem Umfang verletzt und eine leichtfertige Steuerverkürzung begangen.<br>
Nebel und nasses Laub – die Gefahren im Spätherbst
Noch hat der Winter uns nicht in seinem kalten Griff. Doch auch wenn der Herbst noch ein paar schöne Tage für uns bereithält, er hat auch seine Tücken – besonders für Autofahrer.<br>
Unwetterschäden – was zahlt die Versicherung?
Sturmschäden sind grundsätzlich von den Gebäude-, Hausrat- und Kaskoversicherungen abgedeckt. Doch es gibt bestimmte Voraussetzungen.<br>
Auto beschädigt – öffentliche Hand muss zahlen
Wird ein Fahrzeug beim Befahren einer Bundesstraße von Steinen beschädigt, die bei Mäharbeiten hochgeschleudert werden, haftet das entsprechende Bundesland für den Schaden.<br>
Wenn der Steuerberater grob fahrlässig handelt
Ein grobes Verschulden des Steuerberaters liegt vor bei Verwendung einer "komprimierten" Elster-Einkommensteuererklärung, ohne dass vorher der maßgebende Sachverhalt vollständig ermittelt wurde und der Mandant die Erklärung prüfen kann.<br>
Steuerfahnder nehmen Online-Verkäufer ins Visier
Die Finanzbehörden können bei den Internethandelsplattformen Auskünfte über einzelne Online-Anbieter einholen. Alexander Littich und Heiko Beyer nennen Details.<br>
Monatsgrundpreise für Girokonten
Der Bundesgerichtshof hat erneut über eine Entgeltklausel sowie weitere Allgemeine Geschäftsbedingungen für Pfändungsschutzkonten entschieden.<br>
Altersteilzeit – Besteuerung der Bezüge
Einkünfte, die in der Freistellungsphase im Rahmen der Altersteilzeit nach dem sogenannten Blockmodell erzielt werden, sind regelmäßig keine Versorgungsbezüge – und damit steuerlich nicht dem Ruhegeld gleichgestellt.<br>

Dokumentationspflicht

Sowohl beim Personalrabatt als auch bei den allgemeinen Sachbezügen muss der Arbeitgeber die Grundlagen für den ermittelten und der Lohnversteuerung zugrunde gelegten Endpreis dokumentieren, als Belege zum Lohnkonto aufbewahren und dem Arbeitnehmer auf Verlangen formlos mitteilen. Außerdem hat der Arbeitnehmer jetzt ein Wahlrecht zwischen den beiden Regelungen. Wenn er einen Personalrabatt in Anspruch nimmt, kann er also stattdessen auch die steuerliche Bewertung für allgemeine Sachbezüge wählen, wenn dies für ihn günstiger ist.

Der Arbeitgeber darf aber Waren und Dienstleistungen, die die Voraussetzungen eines Personalrabatts erfüllen, beim Lohnsteuerabzug auch grundsätzlich als Personalrabatt bewerten, wenn dies für ihn einfacher ist. Er kann zwar dem Arbeitnehmer die Bewertung nach den allgemeinen Vorschriften anbieten, ist aber wegen des höheren Dokumentationsaufwands dazu nicht verpflichtet. In diesem Fall kann der Arbeitnehmer dann im Rahmen seiner Einkommensteuerveranlagung den geldwerten Vorteil mit dem günstigsten Preis am Markt bewerten und sich die zu viel einbehaltene Lohnsteuer vom Finanzamt erstatten lassen.

Günstigster Marktpreis kein Muss

Bei den allgemeinen Sachbezügen kann der Arbeitgeber für den Lohnsteuerabzug den um übliche Preisnachlässe geminderten üblichen Endpreis am Abgabeort ansetzen und ist nicht verpflichtet, den günstigsten Preis am Markt zu ermitteln. Auch hier kann sich der Arbeitnehmer die zu viel gezahlte Steuer im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung erstatten lassen. Dazu muss er dem Finanzamt den beim Lohnsteuerabzug zu Grunde gelegten Endpreis und den günstigsten Marktpreis zu diesem Zeitpunkt nachweisen, zum Beispiel mit einer formlosen Mitteilung seines Arbeitgebers und dem Ausdruck eines günstigeren inländischen Angebots.

Die Verwaltungsanweisung des Bundesfinanzministeriums übernimmt mit diesen Regelungen die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs in vollem Umfang. Diese neuen Grundsätze sind sowohl beim Lohnsteuerabzug als auch bei der Einkommensteuerveranlagung in allen offenen Fällen anwendbar. (oe)
Quelle: www.shc.de