Trau, schau, wem beim Autoverkauf

Tipps zu Probefahrt und Kaufvertrag

02.07.2010
Wer einem Fremden den Autoschlüssel gibt und gute Fahrt wünscht, spielt mit dem Versicherungsschutz.

Für viele Autofahrer ist der beginnende Sommer der richtige Zeitpunkt, um über den Kauf eines neuen Pkw nachzudenken. Falls das Neue ein Gebrauchtes ist, gilt es einiges zu bedenken.

Bevor ein neuer Interessent den Gebrauchten kauft, möchte dieser immer eine Probefahrt machen. Doch Achtung, wenn Interessenten eine Probefahrt machen wollen. Wer einem Fremden einfach den Autoschlüssel in die Hand drückt und gute Fahrt wünscht, spielt mit seinem Versicherungsschutz.

Warum? Zum Beispiel kann man von Diebstahl man nur sprechen, wenn ein Gewahrsamsbruch vorliegt. Das heißt: Der Käufer nimmt dem Eigentümer das Auto gegen seinen Willen ab. Entscheidet sich der Käufer jedoch während der Fahrt, einfach nicht mehr zurückzukommen, ist dies nach Auffassung des Gesetzgebers kein Diebstahl. Der Eigentümer hat den Schlüssel ja freiwillig hergegeben. An dieser Stelle ist Vorsicht geboten: Denn es kann sein, dass die Teilkasko für das verschwundene Auto nicht zahlen muss.

Deshalb sollte sich der Verkäufer auf jeden Fall vor der Probefahrt Ausweis und Führerschein zeigen lassen und die Daten notieren. Am besten behält man zumindest den Ausweis während der Probefahrt. Wer während der Probefahrt mit im Auto sitzt, ist auf jeden Fall auf der sicheren Seite.

Noch ein Tipp zum Thema Gewahrsamsbruch: Ob der vorliegt oder nicht, hängt nach gängiger Rechtsprechung zusätzlich vom Ort des Verkaufsgespräches ab. Deshalb sollten die Verhandlungen auf jeden Fall in der Wohnung des Verkäufers geführt und die Schlüssel dort übergeben werden.

Wichtig: Wer sein Fahrzeug vom Privatmann kauft, übernimmt automatisch den dazugehörigen Versicherungsvertrag.

Fertigen Kaufvertrag verwenden

Am einfachsten ist es für beide Seiten, auf einen fertigen Kaufvertrag zurückzugreifen. Manche Versicherer, wie z.B. die HUK oder Vergleichsportale wie FSS online AG stellen ihren Kunden Musterverträge kostenlos zur Verfügung. Der Kaufvertrag sollte Veräußerungsanzeigen enthalten. Die trennt der Verkäufer nach Vertragsabschluss ab und schickt je ein Exemplar an den Versicherer und eins an die Zulassungsbehörde.

Zudem sollte der Kaufvertrag einen Passus zum Versicherungsschutz enthalten. Darin wird geklärt, ob der Vertrag fortgeführt wird oder ob der Käufer sein Sonderkündigungsrecht wahrnimmt. Fehlt die Erklärung, läuft der Verkäufer Gefahr, bis zum Jahresende noch für Versicherungsprämien oder Kfz-Steuern zur Kasse gebeten zu werden, falls der Käufer "vergisst", sein Auto umzumelden. Erklärt der Käufer an dieser Stelle, die Versicherung zu kündigen und unterlässt es, wird die Zulassungsstelle aktiv.

Unabdingbar für den Käufer: Ehe er mit dem Auto losfährt, sollte er den Versicherungsschutz überprüfen. Am besten lässt er sich die gültige Versicherungspolice zeigen. Auch auf die Kennzeichen sollte der Käufer schauen. Sie müssen einen amtlichen Stempel tragen. Passiert vor der Ummeldung ein Unfall und das Auto ist nicht ordnungsgemäß versichert, kann es sein, dass der Käufer den Schaden selbst tragen muss.

Quelle: www.moneytimes.de