Von A wie Abschiebungshaft bis Z wie Zwangsvollstreckung: Mit dem Ziel, das Juristendeutsch transparenter zu machen, wendet sich das NRW-Justizportal mit seiner Rubrik "Recht von A - Z" an die Bürger.
Es handelt sich dabei allerdings nicht um ein klassisches Rechtslexikon. Vielmehr werden wesentliche Begriffe aus der Gerichtsorganisation, der Rechtsprechung und dem Strafvollzug allgemeinverständlich erläutert.
Ebenso interessant und alltagstauglich ist das angebotene Informationsmaterial: Hier werden mehr als drei Dutzend Broschüren zum Download angeboten. (mf)