Steuertipp der Woche: Steuern sparen mit Werbungskosten

14.12.2005
Nur 51 Euro Werbungskosten erkennen die Finanzämter pauschal für Kapitalerträge an - wer höhere Werbungskosten nachweist, kann ordentlich Steuern sparen.

Nur 51 Euro Werbungskosten erkennen die Finanzämter pauschal für Kapitalerträge an - wer höhere Werbungskosten einzeln nachweist, kann deshalb ordentlich Steuern sparen. Bis zu 500 Euro der tatsächlich entstandenen Werbungskosten darf man zur Zeit in seiner Steuererklärung von Zinseinkünften und anderen Kapitalerträgen abziehen.

Bei Verheirateten gilt sogar die doppelte Grenze. Als Werbungskosten für Kapitalerträge lässt sich Vieles geltend machen: z.B. Depotkosten für die Verwaltung und Aufbewahrung von Aktien oder anderen Wertpapieren, aber auch Schließfachgebühren, wenn man dort bspw. seine Sparbriefe aufbewahrt. Ebenso absetzen lassen sich die Kosten für Finanzberatung (z.B. für den Steuerberater) oder für Seminare zum Thema Vermögensbildung. Gleiches gilt für Fachliteratur zur Geldanlage oder für Börsenbriefe.

Tipp: Wer Aktien im Depot hat und an der Hauptversammlung der betreffenden Unternehmen teilnimmt, kann sogar die Aufwendungen für die Fahrt, Übernachtung und Verpflegungsmehrkosten geltend machen - allerdings nur in angemessenem Rahmen. Alle Nachweise über Werbungskosten in Zusammenhang mit Geldanlagen müssen gesammelt und in der Steuererklärung angegeben werden. So profitieren Alle, deren Werbungskosten für Kapitalerträge die ohne Nachweis anerkannte Pauschale von 51 Euro übersteigen.

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