Aktuelle Steuerurteile II

Steuern als Nachlassverbindlichkeiten

25.04.2013
Die Steuerexperten von SH+C stellen neue Rechtsprechung zu Handwerkerleistungen, Bewertung des Betriebsvermögens, Steuerermäßigungen und Nachlassverbindlichkeiten vor.
Wer Handwerker beschäftigt, kann unter bestimmten Voraussetzungen das Finanzamt an den Kosten beteiligen.
Foto: Microsoft

Die Steuerexperten von SH+C stellen neue Rechtsprechung zu folgenden Themen vor: Gewerbesteuer, Sanierungsklausel, Handwerkerleistungen, Bewertung des Betriebsvermögens, Steuerermäßigungen und Nachlassverbindlichkeiten.

Finanzverwaltung erkennt Steuer als Nachlassverbindlichkeiten an

Vor einigen Monaten hatte der Bundesfinanzhof entschieden, dass auch die für das Todesjahr anfallende Einkommensteuer zu den Nachlassverbindlichkeiten gehört, auch wenn sie zum Todeszeitpunkt noch nicht entstanden ist. Trotz des traurigen Kontexts ist diese Änderung der Rechtsprechung höchst erfreulich für die Steuerzahler, weil die Erbschaftsteuer dadurch fast immer niedriger ausfällt. Im Einzelfall kann das einen erheblichen Betrag ausmachen - vor dem Bundesfinanzhof wurde beispielsweise um einen Einkommensteuerbetrag in Millionenhöhe gestritten. Noch erfreulicher ist, dass auch die Finanzverwaltung das Urteil akzeptiert: Die Finanzämter sind angewiesen, die gegenteilige Vorgabe in den Erbschaftsteuerrichtlinien nicht mehr anzuwenden, und zwar in allen noch offenen Fällen.

Vorläufigkeitsvermerk zur Nichtabziehbarkeit der Gewerbesteuer

Die Finanzverwaltung hat den Vorläufigkeitskatalog in Bezug auf die Gewerbesteuer erweitert. Bund und Länder haben beschlossen, dass Einkommen- und Körperschaftsteuerbescheide zukünftig nur noch vorläufig ergehen, soweit es die Nichtabziehbarkeit der Gewerbesteuer und der darauf entfallenden Nebenleistungen als Betriebsausgaben betrifft. Bis zu einer abschließenden Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in dieser Frage ist also nicht mehr zwingend ein Einspruch gegen die Steuerbescheide der Jahre ab 2008 nötig, um die Bescheide offen zu halten.

Sanierungsklausel als Beihilfe

Nachdem die EU-Kommission die Sanierungsklausel als unzulässige Beihilfe gewertet hatte, musste die Bundesrepublik die Sanierungsklausel zumindest vorerst wieder rückgängig machen. Jetzt hat aber das Gericht der Europäischen Union die Nichtigkeitsklage der Bundesregierung gegen den Beschluss der EU-Kommission abgewiesen. Allerdings wurde die Klage nicht etwa abgewiesen, weil das Gericht die Auffassung der Kommission teilt, sondern weil die Bundesregierung die Klagefrist um einen Tag versäumt hat. Zumindest vom Gericht ist also keine Unterstützung für die Wiedereinführung der Sanierungsklausel zu erwarten.

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Oliver Tuszik geht zu Cisco
Computacenter-Chef Oliver Tuszik wird das Systemhaus Mitte des Jahres verlassen und als Deutschland-Chef bei Cisco anheuern. Diese Stelle bei dem Netzwerker war über ein halbes Jahr unbesetzt, nachdem Carlo Wolf das Unternehmen im September 2012 verlassen hat.
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Razzia bei Abmahnsystemhaus
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Visionen in der Jahrhunderthalle
Channel Trends+Visions, so heißt die Hausmesse von Also. Unter dem diesjährigen Motto "Signale für Ihr Business" kamen rund 4.700 Besucher in die Jahrhunderthalle in Bochum. "Das sind zehn Prozent mehr als im Vorjahr", freut sich der Sprecher der Geschäftsführung, Reiner Schwitzki.
Devil und COS in "kritischer Situation"
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Gründe und Auswirkungen
Der einstige Buchversand Amazon hat in Deutschland ein riesiges Handelsreich errichtet. Er wächst zwar schnell, steht aber auch immer stärker in der Kritik. Wir beantworten die wichtigsten Fragen zum Streik.

Verdoppelter Höchstbetrag für Handwerkerleistungen ab 2009

Ende 2008 wurde der Höchstbetrag für die Steuerbegünstigung von Handwerkerleistungen durch das Konjunkturpaket I verdoppelt. Allerdings hat das prompt zu Streit über die Frage geführt, ab wann der verdoppelte Höchstbetrag gilt. Der Bundesfinanzhof hat jetzt entschieden, dass der höhere Betrag wie von der Finanzverwaltung und anderen angenommen ab 2009 und nicht schon ab 2008 gilt. Begünstigt sind demnach Aufwendungen, die im Veranlagungszeitraum 2009 geleistet und deren zugrunde liegende Leistungen nach dem 31. Dezember 2008 erbracht worden sind.

Basiszins für die Bewertung des Betriebsvermögens

Wie jedes Jahr hat das Bundesfinanzministerium den Basiszins bekannt gegeben, der für die Bewertung von Betriebsvermögen und Gesellschaftsanteilen nach dem vereinfachten Ertragswertverfahren zur Anwendung kommt. Der Basiszins beträgt in diesem Jahr 2,04 Prozent. Damit sinkt der Zinssatz noch einmal um 0,4 Prozent, nachdem er bereits im letzten Jahr um fast ein Prozent niedriger ausfiel. Die Niedrigzinsphase macht sich also auch hier deutlich bemerkbar.

Steuerermäßigung auch bei nachträglichem Einbau eines Ofens

Während das Gesetz die Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen bei Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen vorsieht, sind Neubaumaßnahmen nicht begünstigt. Das führt immer wieder zu Streit mit dem Finanzamt, wenn die Abgrenzung zwischen Modernisierung und Neuschaffung schwer fällt. Das Finanzgericht Sachsen hat jetzt die Steuervergünstigung für den nachträglichen Einbau eines Kachelofens sowie eines Edelstahlschornsteins in ein gasbeheiztes Einfamilienhaus abgesegnet. Nach Ansicht des Gerichts hängt die Steuerermäßigung nicht davon ab, ob die handwerkliche Maßnahme der Erhaltung eines vorhandenen Gegenstands dient, oder einen neuen Gegenstand herstellt, indem sie etwas Neues schafft. Der Begriff der "Modernisierung” verlangt auch nicht, dass nach Abschluss einer Modernisierung eine fortschrittlichere handwerkliche Gestaltung als zuvor vorliegen müsste. (oe)
Quelle: www.shc.de