Steuer- und Finanztipps für Sie und Ihr Unternehmen
01.04.2015 von Christian Töpfer
Das leidige Thema Geld: Oft fällt es schwer, im Steuerdschungel und bei finanziellen Angelegenheiten als Unternehmer oder Dienstleister durchzublicken. Sehen Sie auf einen Blick, welche neuen Steuer- und Finanztipps wir in den vergangenen Wochen vorgestellt haben.
Die ChannelPartner-Redaktion erreichen täglich etliche Neuigkeiten mit steuerrechtlichen oder finanztechnischen Inhalten. Natürlich können wir nicht über alles berichten. Und wir können auch nicht erwarten, dass unsere Leser jeden Tag jede Meldung von uns lesen.
Deshalb haben wir die wichtigsten Steuer- und Finanztipps für Sie nochmal gesammelt. So können Sie auf die Schnelle erfassen und das lesen, was Sie am meisten interessiert.
Meldungen zum Thema "Steuern & Finanzen"
Neue Steuerregeln für Betriebsfeiern beachten Für Betriebsveranstaltungen gelten seit Anfang 2015 neue Steuervorschriften. Geben Betriebe mehr Geld aus als erlaubt, fallen spürbar weniger Steuern an. Doch das Gesetz bringt auch Nachteile mit sich. Worauf Unternehmen jetzt achten sollten, sagt Stefan Rattay.
Arbeitsecke in der Wohnung steuerlich absetzen? Wer Wohnraum beruflich oder betrieblich nutzt, sollte die Kosten anteilig geltend machen, um von einem steuerzahlerfreundlichen Urteil zu profitieren. Torsten Lambertz nennt Details.
Keine zwei häusliche Arbeitszimmer absetzbar Wenn ein Steuerpflichtiger an einem Ort als Angestellter arbeitet und an einem anderen Ort als Selbstständiger, kann er in der Regel nicht zwei Arbeitszimmer steuerlich geltend machen.
Keine Drohung mit Schufa Der Hinweis eines Unternehmens in einem Mahnschreiben auf eine bevorstehende Mitteilung von Schuldnerdaten an die Schufa ist oft unzulässig.
Orkan Niklas – was zahlt die Versicherung? Welche Schäden die Gebäude-, die Hausrat- und die Kaskoversicherungen abdecken und wie Geschädigte am besten vorgehen, sagen die Arag-Experten.
Provisionen und Elterngeld Erhalten Arbeitnehmer regelmäßig Provisionen neben dem monatlichen Grundgehalt, sind diese Zahlungen bei der Elterngeldberechnung zu berücksichtigen.
Jetzt Bilanzierung nach neuen Regeln prüfen Spätestens für das Geschäftsjahr 2016 gelten neue Bilanzierungsrichtlinien. Unternehmen dürfen die Umstellung aber auch vorziehen. Wann es sich lohnt und was dabei zu beachten ist, sagt Dr. Ulrich Viefers von der Kanzlei WWS.
Betriebsrente und Altersdiskriminierung Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass eine Höchstaltersgrenze von 45 Jahren in der Versorgungsordnung unwirksam ist.
Darlehen an GmbH durch Familienangehörige BFH zum Abgeltungsteuersatz bei der Gewährung eines Darlehens an eine GmbH durch eine dem Anteilseigner nahestehende Person
Arbeitszimmer im Keller – was das Finanzamt sagt Die auf ein häusliches Arbeitszimmer anteilig entfallenden Betriebsausgaben sind nach dem Verhältnis der Fläche des Arbeitszimmers zu der Wohnfläche der Wohnung zu ermitteln.
Finanzamt und Kinderbetreuung Berufstätige Eltern können sich nicht nur über ihre Einkommensteuererklärung, sondern auch über ihre Arbeitgeber Steuervorteile für die Kinderbetreuung sichern. Doch die Bedingungen sind genau einzuhalten, sonst stellt sich das Finanzamt quer, sagt Christel Fries.
Steuererklärung per Fax ist erlaubt Durch das Erfordernis der Schriftlichkeit soll sichergestellt werden, dass Person und Inhalt der Erklärung eindeutig festgestellt werden können und dass es sich nicht lediglich um einen Entwurf handelt.
Steuerprüfer darf auch Bar-Kasse einsehen Das Finanzamt muss die Möglichkeit des Zugriffs auf Kassendaten eines Einzelunternehmens im Rahmen einer Außenprüfung haben.
Arbeitszimmer eines Pensionärs im Keller Die auf ein häusliches Arbeitszimmer anteilig entfallenden Betriebsausgaben sind nach dem Verhältnis der Fläche des Arbeitszimmers zu der Wohnfläche der Wohnung zu ermitteln.
Firmenfahrzeug bei Krankheit oder in Elternzeit Die Überlassung eines Kfz zur privaten Nutzung ist ein geldwerter Vorteil und Sachbezug, der der Steuer- und Abgabenlast unterliegt. Er ist Teil der Arbeitsvergütung. Hans-Georg Herrmann klärt auf, wie die Sachlage bei Krankheit, in Elternzeit und im Mutterschutz ist.