Steuer- und Finanztipps für Sie und Ihr Unternehmen
01.10.2014 von Christian Töpfer
Das leidige Thema Geld: Oft fällt es schwer, im Steuerdschungel und bei finanziellen Angelegenheiten als Unternehmer oder Dienstleister durchzublicken. Sehen Sie auf einen Blick, welche neuen Steuer- und Finanztipps wir in den vergangenen Wochen vorgestellt haben.
Die ChannelPartner-Redaktion erreichen täglich etliche Neuigkeiten mit steuerrechtlichen oder finanztechnischen Inhalten. Natürlich können wir nicht über alles berichten. Und wir können auch nicht erwarten, dass unsere Leser jeden Tag jede Meldung von uns lesen.
Deshalb haben wir die wichtigsten Steuer- und Finanztipps für Sie nochmal gesammelt. So können Sie auf die Schnelle erfassen und das lesen, was Sie am meisten interessiert.
Meldungen zum Thema "Steuern & Finanzen"
Beauftragung "ohne Rechnung" Verbraucher, die Handwerkerleistungen entgegennehmen und schwarz bezahlen, können bei schlecht ausgeführter Arbeit keine Nachbesserung verlangen.
Spätere Korrektur der Vorsteueraufteilung Die Finanzverwaltung akzeptiert jetzt die spätere Korrektur einer vorläufigen Aufteilung des Vorsteuerabzugs aus allgemeinen Aufwendungen in der Umsatzsteuerjahreserklärung.
Keine Haftung bei falschem Schadensbericht Auch „Obliegenheitsverletzungen“ können zum Haftungsausschluss führen. Die Arag-Experten stellen einen einschlägigen Fall vor.
Wirksamkeit einer Restwertgarantie Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich in zwei Entscheidungen mit der Wirksamkeit von Restwertklauseln, die in Leasingverträgen gegenüber Verbrauchern verwendet wurden, sowie mit der Umsatzsteuerpflicht der zum Ausgleich des Restwertes erfolgenden Zahlung des Kunden befasst.
Rechnung auch beim Tauschgeschäft Viele Unternehmen verzichten bei tauschähnlichen Umsätzen auf eine Abrechnung. Dann drohen erhebliche steuerliche Nachteile. Denn ein Recht auf rückwirkende Rechnungsberichtigung hat nur, wer zunächst eine Rechnung ausstellt, sagt Dr. Stephanie Thomas von der WWS.
Schwarzarbeit beauftragt – keine Nachbesserung Alexander Rilling legt dar, wie es zu der Änderung der Rechtsprechung beim Bundesgerichtshof kam und was die möglichen Folgen sind.
Ausgleichszahlungen bei Leasing-Ende Das Bundesfinanzministerium hat sich zur umsatzsteuerlichen Behandlung von Ausgleichzahlungen bei Beendigung des Leasingverhältnisses geäußert. Die Steuerexperten der Kanzlei WW+KN stellen die neuen Regelungen vor.
Steuerschuldnerschaft bei Bauleistungen Für die Umkehr der Steuerschuldnerschaft bei Bauleistungen kommt es allein darauf an, ob der Leistungsempfänger die Leistung selbst zur Erbringung von Bauleistungen verwendet. Die Steuerexperten der Kanzlei WW+KN nennen Einzelheiten.
Schweigegeld keine außergewöhnliche Belastung In ihrer Einkommensteuererklärung machten die Kläger Aufwendungen für ein "Ermittlungsverfahren wegen Erpressung" inklusive Anwaltskosten als außergewöhnliche Belastungen geltend. Dies hat das Finanzamt nicht anerkannt.
Falsche Angaben und Arglist des Versicherungsnehmers Wer die Fragen nach Krankheiten und Beschwerden unvollständig und die nach psychotherapeutischen Behandlungen nicht beantwortet, riskiert, dass der Versicherer vom Vertrag zurücktritt.
Häusliches Arbeitszimmer und Kostenaufteilung Der BFH hat entschieden, ob eine steuerliche Abzugsmöglichkeit besteht, wenn der Raum ausschließlich oder fast ausschließlich für berufliche Zwecke genutzt wird.
Besteuerung von Dienstwagen Stellt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer unentgeltlich oder verbilligt ein Fahrzeug zur privaten Nutzung zur Verfügung, führt dies beim Arbeitnehmer auch dann zu einem steuerpflichtigen Vorteil, wenn er es nicht privat nutzt.
Leasingfahrzeug weg – Kunde muss zahlen Versäumt es der Leasingkunde, die Leasingfirma umfassend über einen Diebstahl zu unterrichten, und kann die Leasingfirma deswegen keine Schadensregulierung der Kaskoversicherung erreichen, muss der Kunde Schadensersatz leisten.
Dauerthema häusliches Arbeitszimmer Was die Abzugsfähigkeit von Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer im Falle eines Pool-Arbeitsplatzes beziehungsweise eines Telearbeitsplatzes betrifft, hat sich der BFH unterschiedlich geäußert.
Rückabwicklung von Lebensversicherungen Wird ein versicherungsnehmer nach jahrelanger Durchführung eines Lebensversicherungsvertrags ordnungsgemäß belehrt, so liegt in der Regel kein bereicherungsanspruch vor.