Eine App verkauft sich nur dann gut, wenn sie einen prägnanten, unverwechselbaren Namen bekommt. Denn nur dann erzeugt sie Aufmerksamkeit. Dabei gilt es einige rechtliche Besonderheiten zu beachten, wie Daniela Wagner weiß.
Frau Wagner, eine App hat nur dann Erfolg, wenn sie den richtigen Namen trägt. Was ist aus rechtlicher Sicht wichtig für die Wahl des richtigen App-Namens? Daniela Wagner (www.webvocat.de): Zuerst ist zu beachten, dass der Name unverwechselbar sein muss. Er sollte auf keinen Fall an andere Firmen- oder App-Namen erinnern – allein schon wegen der rechtlichen Probleme, die sich bei einer Ähnlichkeit ergeben und deren Behebung im Einzelfall sehr teuer werden kann. Zudem sollte der Name prägnant sein, um die Aufmerksamkeit der Nutzer zu erregen.
Wie erregt ein Name diese Aufmerksamkeit? Wagner: Der Name sollte leicht verständlich sein, unkompliziert und nicht zu ungewöhnlich. Das Stichwort lautet: Einfachheit. Dies gilt besonders bei der Verwendung fremdsprachlicher Namen. Ist der Name zu kompliziert, wird es vermutlich schwerfallen, ihn für die potenziellen Nutzer einprägsam zu machen. Zudem muss der Name zur anvisierten Zielgruppe passen: Nur was bei dieser beliebt ist, wird auch gekauft.
Kann sich eine Firma dabei an anderen, bekannten Apps orientieren? Wagner: Im Hinblick auf die grundsätzliche Gestaltung eines Namens ja. Ansonsten sollte eine Anlehnung aus rechtlichen Gründen vermieden werden. Daher sollte man sicherstellen, dass der eigene App-Name nicht wie eine billige Kopie der beliebten Apps wirkt. Dies kommt nicht gut an bei den Usern. Zum anderen müssen gezielte Domain-, Marken-, Titel-, Firmennamen- und Wettbewerbsrecherchen durchgeführt werden, denn auch der beste App-Name ist ohne die rechtliche Absicherung nicht viel wert.
Was genau muss denn aus juristischer Sicht beim Formulieren des App-Namens beachtet werden? Wagner: Vier Punkte sind zu berücksichtigen. Erstens: Der Name muss markenschutzfähig im Sinne des Markengesetzes sein. Zweitens: Es müssen etwaige identische oder zumindest ähnliche angemeldete beziehungsweise eingetragene Marken, Firmennamen und Medientitel mit identischem oder ähnlichem Namen überprüft und ausgeschlossen werden. Drittens sollten Interessenten überprüfen, welche Domains benötigt werden und ob diese noch verfügbar sind. Viertens – und dieser Punkt wird selbst bei bekannten und auch teilweise juristischen Apps oft nicht beachtet – besteht die Impressumspflicht gemäß § 5 Telemediengesetz (TMG). Bei journalistischen Inhalten wie News oder Newslettern müssen zusätzliche Angaben nach § 55 Rundfunkstaatsvertrag (RStV) gemacht werden.
Warum beachten Unternehmen die Impressumspflicht nicht? Wagner: Der Hauptgrund ist wohl, dass ein Impressum-Link wertvollen Platz auf dem kleinen Bildschirm eines Smartphones einnimmt. Diesen Platz würde man sich natürlich gerne sparen. Doch der Bundesgerichtshof (BGH) schreibt vor, dass das Impressum von jeder Seite der App aufgrund der vorgeschriebenen unmittelbaren Erreichbarkeit gemäß § 5 Abs. 1 TMG mit nur zwei Klicks erreichbar sein muss, was zum Beispiel bei mehrmaligem Scrollen des Bildschirms nicht mehr vorliegt. Des Weiteren muss das Impressum leicht erkennbar sein gemäß § 5 Abs. 1 TMG, was nur möglich ist, wenn es unter einem leicht verständlichen Begriff (etwa "Impressum" oder "Kontakt" – andere Begriffe werden von der Rechtsprechung meist nicht akzeptiert) verlinkt ist.
Auf der nächsten Seite geht es um Datenschutz, Urheberrecht und Jugendschutz.
Sicherheit Smartphone: Finger weg von diesen Apps
Pho.to Lab Neben Standard-Effekten und Bilderrahmen lassen sich mit „Pho.to Lab“ aus eigenen Fotos komplett neue Bilder kreieren. Collagen und Gesichtsfotomontagen sind dabei nur einige der zahlreichen Möglichkeiten. Die eingeblendeten Werbebanner, welche den Benutzer auf Dating-Seiten und ähnliches locken wollen, empfanden wir als sehr störend. Im Großen und Ganzen ist die Funktionalität von "Pho.to Lab" okay. Doch Vorsicht in Hinblick auf die Datensicherheit: Pho.to Lab versendet die gerätespezifische IMEI-Nummer an den Hersteller.
My CookBook Streng genommen kann die kostenlose App „My CookingBook“ nicht mehr, als eigene Rezepte zu verwalten und Rezepte von Internetseiten zu importieren. Positiv ist anzumerken, dass sie viele Einstellungsmöglichkeiten bietet. Die Sprachausgabe von Rezepten ist eine durchaus nützliche Funktion. Allerdings kann die App aufgrund ihres geringen Funktionsumfangs, der unübersichtlichen Oberfläche und dem mangelhaften Design insgesamt nicht überzeugen. Außerdem muss der Benutzer auf Nutzungsbedingungen und Datenschutzerklärung verzichten. Achtung, Datenschutz-Lücke: Die App übermittelt ungefragt den Namen des Mobilfunkanbieters, des WLAN-Netzes und des Smartphones an mehrere Empfänger.
cooking4life Die App „cooking4life“ hinterlässt einen guten Eindruck. Durch ihre simpel gestaltete Oberfläche erhält „cooking4life“ in punkto Benutzerfreundlichkeit eine sehr gute Bewertung. Der große Umfang an Rezepten und die zahlreichen Kategorien sind besonders hervorzuheben. Negativ ist der App anzukreiden, dass sie nicht zu allen Rezepten ein Bild liefert. Zudem schwankt die Qualität der einzelnen Kochanleitungen sehr stark. Es fehlen Bedienungsanleitung und FAQ. Achtung, Datenschutz-Lücke: Die App übermittelt ungefragt den Namen des Mobilfunkanbieters, des Smartphone-Herstellers und des genutzten WLAN-Netzes an mehrere Empfänger.
GeoStar Die Quiz-App „GeoStar“ weist kaum Mängel auf und überzeugt in fast allen Bereichen. Sie erhält im Android Market sehr positive Resonanz, was auf den hohen Spaßfaktor sowie die sehr übersichtliche Gestaltung der Oberfläche zurückzuführen ist. Eine Bedienungsanleitung ist nicht vorhanden, allerdings wird sie aufgrund der intuitiven Bedienbarkeit der Anwendung nicht zwingend benötigt. Die Verbindung zu Facebook ist im Gegensatz zu vielen anderen Spiele-Apps sehr gut und auffällig gelöst. Die App besitzt allerdings ein kleines Datenschutz-Leck: Sie versendet die Gerätebezeichnung des Smartphones ungefragt an mehrere Empfänger.
Location Reminder Alarm „Location Reminder Alarm“ ist eine ortsbasierte Erinnerung, die durchaus praktischen Nutzen hat. Sie sind auf dem Heimweg und haben vergessen, den Einkauf zu erledigen? Genau das verhindert der ortsbezogene Alarm von „Location Reminder Alarm“. Leider ist die Umsetzung der App nicht überzeugend. Die Eingabe der einzelnen Erinnerungen ist mehr als umständlich, außerdem verlangt der „Location Reminder Alarm“ eine Registrierung. Stutzig macht, warum die App auf den Anrufspeicher zugreift. Darüber hinaus stellt die App auffällig viele Verbindungen zu Servern von Drittanbietern her und übergibt die Gerätenummer ("IMEI") an Werbevermarkter.
OfficeSuite Pro Positiv an der Office Suite Pro ist ihre Funktionsvielfalt beim Erstellen und Bearbeiten von Word- und Excel-Dokumenten. Zudem unterstützt die Trial App viele Dateiformate. In Sachen Bedienerfreundlichkeit kann sie aber nicht punkten. Vor allem in der Kategorie Sicherheit erhielt das Office Tool eine schlechte Note. Die App versendet die IMEI-Nummer des Smartphones an den App-Hersteller und an Google Analytics. 30 Tage kann die App genutzt werden. Wenn Sie diese dann weiternutzen möchten, müssen Sie 7,46 Euro investieren.
Compass and Map Die App „Compass & Map“ zeigt auf der Startseite einen Kompass sowie Angaben zum aktuellen Standort. Dieser kann auf einer Karte angezeigt werden. Support-Angebote oder Informationen zum Entwickler sucht der Anwender vergebens. Die App begeht mit dem ungefragten Versand der GPS-Koordinaten des aktuellen Standorts an das Werbenetzwerk Admob und dem Namen des genutzten Mobilfunkanbieters an den Hersteller der App zwei Datenschutzverletzungen.
Talking Harry the Hedgehog In der App „Talking Harry the Hedgehog“ spielt der Benutzer mit einem müden und gelangweilten Igel. Dieser kann sich mit Hilfe eines virtuellen Energy-Drinks in einen Karatekämpfer oder einen sehr schnellen und beweglichen Igel verwandeln, der Kugeln ausweicht. Diese beiden Verwandlungen halten jedoch jeweils nur für kurze Zeit an. Achtung, Datenschutz-Lücke: Die App übermittelt ungefragt die eindeutige Geräte-Kennung (IMEI).
Funny Face Die Fotoeffekt-App „Funny Face“ enthält eine kleine Auswahl an Effekten, mit deren Hilfe der Benutzer Portraitfotos auf lustige Art und Weise verfremden kann. Achtung: Die App versendet ungefragt die eindeutige Geräte-Kennung IMEI an zwei Werbenetzwerke.
Quickoffice Pro (Office and PDF) Mit der App „Quickoffice Pro (Office & PDF)“ erstellt und bearbeitet der Benutzer Microsoft-Office-Dateien auf seinem Android-Gerät. Zu den unterstützten Formaten zählen Word-Dokumente, Excel-Tabellen, PowerPoint-Präsentationen und PDF-Dateien. Zusätzlich kann der Benutzer seine Daten mit Google Docs, Evernote und weiteren Cloud-Diensten synchronisieren. Achtung, Datenschutz-Lücke: Die App übermittelt ungefragt die eindeutige Geräte-Kennung (IMEI) und die eindeutige Teilnehmer-Kennung (IMSI) an den Hersteller der App.
Gutschein-App und Sparen Die Android-App „Gutscheine-App und SPAREN.de“ liefert zahlreiche Gutscheine aus Bereichen wie Gastronomie (zum Beispiel zwei Gerichte zum Preis von einem), Freizeit, Shopping, Wellness und Reisen. Darunter sind viele Gratis-Gutscheine. Für andere ist ein Obolus von 0,49 Cent bis 4,99 Euro fällig. Gutscheine-App und SPAREN.de<br id="ELR_1337355909"/>Achtung, Datenschutz-Lücke: Die App übermittelt ungefragt die eindeutige Gerätekennung des Smartphones (IMEI) an mehrere Empfänger.
eBay Kleinanzeigen Mit der Android-App „eBay Kleinanzeigen“ sucht der Benutzer nach Angeboten aus über 230 Kategorien aus den Bereichen Multimedia & Elektronik, Immobilien, Job, Auto, Eintrittskarten & Tickets, Haus & Garten, Mode & Beauty, Haustiere und vielem mehr. Zudem darf er selbst Inserate aufgeben. Achtung, Datenschutz-Lücke: Die App übermittelt ungefragt die eindeutige Geräte-Kennung (IMEI) an mehrere Empfänger.
Photo Magic Die kostenlose Bildbearbeitungs-App „Photo Magic“ bietet die Möglichkeit, eigene Bilder mit zahlreichen, oft spaßigen Effekten zu versehen. Die Ergebnisse lassen sich speichern und per Facebook, Twitter & Co. verbreiten. In punkto Datensicherheit schneidet die App nicht gut ab: Sie versendet ungefragt die gerätespezifische IMEI-Nummer an einen dubiosen Server, der mutmaßlich dem App-Hersteller gehört.
Snipz.de - dein Schn'APP'chen Mit Hilfe der Android-App „Snipz.de – dein Schn’APP’chen“ kann der Benutzer täglich neue Angebote begutachten. Zu den Angeboten zählen Gratis-Aktionen, stark reduzierte Produkte, Gewinnspiele oder auch Preisfehler. Der Benutzer kann auch in Kategorien nach bestimmten Produkten suchen. Achtung Datenschutz-Lücke: Die App übermittelt ungefragt die IMEI Nummer und den Namen des Smartphoneherstellers an verschiedene Empfänger.
SCANNER PRO - QR Code Reader Mit der App „Scanner Pro – QR Code Reader“ kann der Benutzer Barcodes und QR-Codes mit der Kamera abfotografieren. Im Anschluss wird der Inhalt des entschlüsselten Codes angezeigt und das Internet danach durchsucht. Achtung, schwerwiegende Datenschutz-Lücken: Die App übermittelt ungefragt mehrere gerätebezogene Daten wie den Namen des Mobilfunkanbieters und des WLAN-Netzes sowie Standortinformationen (GPS-Daten) an mehrere Empfänger.
Translator + Dictionary Die Anwendung „Translator + Dictionary“ bietet mit mehr als 100 Wörterbüchern einen überdurchschnittlichen Umfang. Deutsch lässt sich beispielsweise in neun andere Sprachen übersetzen. Darüberhinaus verfügt die App über eine Lernfunktion und eine Sprachausgabe. Die App benötigt für seine Grundfunktion eine aktive Internetverbindung. In Hinblick auf die Datensicherheit leistet sich die App einige gravierende Verstöße: Sie übermittelt ungefragt die Gerätebezeichnung, den Namen des genutzten Mobilfunkanbieters und die eindeutige Geräte-Kennung (IMEI) an mehrere Empfänger. Passend dazu verzichtet der Anbieter auf transparente Informationen wie Datenschutzrichtlinien und Geschäftsbedingungen.
Talking Larry the Bird In der App „Talking Larry the Bird“ kann der Benutzer einen Vogel vom Blitz treffen lassen, ihm Futter geben und verbeugen lassen. Der Vogel gibt Wörter und Sätze, die der Benutzer ins Mikrofon des Smartphones spricht, in einer hohen Stimmlage wieder. Eine Videofunktion ist ebenfalls vorhanden. Achtung, Datenschutz-Lücke: Die App übermittelt ungefragt die eindeutige Geräte-Kennung des Smartphones (IMEI) und den Namen des genutzten Mobilfunkbetreibers an Google.
Touchnote Mit der kostenlosen Android-App „Touchnote - Postkarten“ lassen sich Postkarten erstellen und anschließend über den Betreiber drucken und verschicken. Die erste Postkarte ist kostenlos. Funktional kann die App durchaus überzeugen, nicht aber beim Thema Datenschutz: „Touchnote - Postkarten“ übermittelt die eindeutige Geräte-Kennung (IMEI) an den Hersteller der App und an Paypal. Der Hersteller der App erfährt außerdem die GPS-Koordinaten des aktuellen Standorts.
TuneWiki - Lyrics with Music Die Radio-App „TuneWiki Social Music Player“ spielt neben unzähligen nationalen und internationalen Online-Radiosendern auch Musik vom eigenen Gerät ab. Die App sucht automatisch nach den dazugehörigen Songtexten und Videos, die anschließend kostenlos angesehen werden können. Auffällig ist die riesige Auswahl an an Genres. Vorsicht im Hinblick auf die Datensicherheit: Die App liest sensible Daten wie die eindeutige Geräte-Kennung IMEI, den Standort (GPS-Koordinaten) und den Namen des Mobilfunkanbieters aus und versendet sie zum Teil an den Hersteller der App und zum Teil an einen Analysedienst.
Jango Radio Die kostenlose App „Jango Radio“ bietet dem Nutzer die Möglichkeit, sich durch die Auswahl von Interpreten automatisch Wiedergabelisten erstellen zu lassen. Dabei fügt sie ähnliche Titel einer oder mehrerer Musiker zu einer „Station“ zusammen. Es ist eine kostenlose Registrierung erforderlich, um angelegte Playlists speichern zu können. Potentielles Sicherheitsrisiko: Die App versendet die bei der Registrierung festgelegten Login-Daten unverschlüsselt, was zu Abzügen in der Sicherheitsnote führt.
Fahrten Um die Funktionen der Android-App „Fahrten“ zu aktivieren, muss sich der Benutzer erst einmal auf dem Netzwerk fahrgemeinschaft.de registrieren oder sich mit seinem Facebook-Konto anmelden. Danach eröffnen sich die Möglichkeiten nach Mitfahrgelegenheiten zu suchen oder selbst Inserate aufzugeben. Achtung, Datenschutz: Die APP übermittelt ungefragt die Telefonnummer des Besitzers und die E-Mail Adresse an mehrere Empfänger.
theChanner - Social TV Mit der kostenlosen Video-App „theChanner - Social TV“ soll es möglich sein, kostenlos diverse TV-Sender aus zahlreichen Ländern und in vielen verschiedenen Sprachen auf dem Smartphone zu schauen. Das Bild kann dabei über WLAN oder UMTS empfangen werden. Über eine Chat-Funktion können sich die Benutzer untereinander austauschen. Achtung: Die App versendet die IMEI-Nummer des Smartphones sowie Systeminformationen an den App-Hersteller und einen Vermarkter, zudem werden Passwörter unverschlüsselt übertragen.
Datenschutz, Urheberrecht, Jugendschutz
Gibt es weitere rechtliche Vorgaben, die beachtet werden müssen? Wagner: Ja. Wenn eine App zum Beispiel personenbezogene Daten wie etwa Namen oder Geburtsdatum nutzt, muss vor dem Herunterladen eine Datenschutzerklärung abrufbar sein. Darüber hinaus treten auch oft Urheberrechtsverletzungen auf, wenn urheberrechtlich geschützte Fotos, Texte oder Videos ohne Genehmigung benutzt werden. Und letztlich sollte man auch an die Einhaltung der Vorgaben zum Jugendschutz, zum Beispiel bei Spiele-Apps, denken.
Was passiert einem Unternehmen, das diese Vorschriften nicht einhält? Wagner: Es können hohe Bußgelder und Abmahnungen drohen – daran ändert es auch nichts, dass viele Apps diese Vorgaben nicht beachten. Die Firmen nehmen diese Sache zu wenig ernst. Ein Verstoß gegen die rechtlichen Vorschriften kann zudem dazu führen, dass die App im Hinblick auf die fehlenden Angaben neu programmiert werden muss. Da jedoch Apps – im Gegensatz zu Websites – nicht so einfach angepasst werden können, droht hier ein großer Zeit- und natürlich auch Kostenaufwand.
Und wenn man nun alle juristischen Anforderungen eingehalten hat: Kann man die App endlich einsetzen? Wagner: Nein, beim App-Namen sind zusätzliche, individuelle Kriterien der jeweiligen App-Store-Betreiber zu erfüllen. Um zum Beispiel in den App-Store von Apple zu gelangen, muss unter anderem die Länge des Namens beachtet werden: Er darf bei Apple nicht umfangreicher als 255 Bytes und nicht kürzer als zwei Zeichen sein. Des Weiteren müssen weitere Apple-eigene Regelungen berücksichtigt werden: Obwohl sie bei Nichtbeachtung keine rechtlichen Folgen nach sich ziehen, sind sie gleichwohl Voraussetzung für die Zulassung zum App-Store und deswegen unverzichtbar.
Was würden Sie Unternehmen abschließend raten? Wagner: Firmen sollten sich für einen unverwechselbaren, prägnanten Namen entscheiden, die juristischen Aspekte bei der Überprüfung dieses Namens unbedingt beachten und die zusätzlichen Vorgaben der App-Store-Betreiber befolgen. Erst dann kommen sie überhaupt auf den Markt. Und es darf nie vergessen werden: Letztendlich ist nur derjenige für die Prüfung und Haftung des App-Namens verantwortlich, der die App anbietet. Die Verantwortung kann nicht auf andere abgewälzt werden, nur im Innenverhältnis können vielleicht Ansprüche gegenüber den Entwicklern oder Designern geltend gemacht werden.
Weitere Informationen zu diesem Thema: Daniela Wagner LL.M., Rechtsanwältin, Fachanwältin für Gewerblichen Rechtsschutz, c/o Wagner Rechtsanwälte Webvocat Partnerschaft, Großherzog-Friedrich-Straße, 40, 66111 Saarbrücken, Tel.: 0681 958282-0, E-Mail: wagner@webvocat.de, Internet:www.webvocat.deundwww.geistigeseigentum.de
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