Säumige Kunden können Ihr Unternehmen ruinieren. Aus diesem Grund sollte ein gut organisiertes Forderungsmanagement nicht - wie gemeinhin üblich - als läs- tig, sondern als eine (überle- bens-)wichtige unternehmerische Fähigkeit gewertet werden.
Jede von Ihren Kunden nicht rechtzeitig bezahlte Rechnung bedeutet für Sie die Einschränkung Ihrer Liquidität. Zugleich gewähren Sie Ihren Kunden einen Kredit, und zwar - anders als Banken - ohne detaillierte Vorprüfung und unangenehme Gespräche. Diese dürfen Sie im Zweifel mit Ihrer Bank führen, wenn Ihr Kontokorrentkredit wegen säumiger Kunden aufgestockt werden muss. Sparen Sie sich solche Gespräche und holen Sie sich Ihr Geld lieber rechtzeitig von Ihren Kunden. Dies gelingt Ihnen mit durchdachtem und konsequent durchgeführtem Forderungsmanagement.
Forderungsmanagement ist mehr als nur die Eintreibung ausstehender Gelder. Es beginnt bereits bei der Anbahnung der Geschäftsbeziehung, einem eindeutigen Vertrag, der Ihre Ansprüche klar regelt, sowie der richtigen Rechnungsstellung und -verfolgung.
Schauen Sie sich Ihre Kunden gut an
Bei neuen Geschäftsbeziehungen kann oft schon ein Blick auf das Briefpapier des Kunden hilfreiche Auskunft über das Geschäftsgebaren des Kunden geben. Sind auf dem Briefpapier alle notwendigen Daten enthalten? Sind zum Beispiel Name und Vorname des Geschäftsinhabers beziehungsweise des Geschäftsführers vollständig ausgeschrieben? Ist die Adresse vollständig angegeben, oder wird nur eine Postfachnummer genannt?
Die vorgenannten Daten sind notwendig, um bei Zahlungsverzug einen Mahnbescheid zu erstellen. Bei der Beantragung eines Mahnbescheids wird es sehr schwer sein, diese Daten noch nachträglich von Ihrem säumigen Kunden selbst zu erhalten, wenn die Forderungseintreibung bis zu diesem Zeitpunkt nicht erfolgreich war. Es besteht zwar die Möglichkeit, Auskünfte über Behörden zu erhalten, dies kostet jedoch Zeit und Geld.
Schließen Sie Verträge mit klaren Regeln ab
Verträge sollten klar festlegen, wann welche Zahlung zu erfolgen hat. Lassen Sie sich Zeitaufwände und den Erhalt anderer variabler Einheiten quittieren. Nach Erbringung der Leistung sollte möglichst zeitnah eine Rechnung erstellt werden. Die Zahlungsmoral sinkt umso mehr, je länger die erbrachte Leistung zurückliegt.
Wie ist die Zahlungsmoral?
Beobachten Sie die Zahlungsmoral Ihrer Kunden. Dazu ist es notwendig, sich die entscheidenden Daten zu notieren. Zahlt Ihr Kunde innerhalb der in der Rechnung gesetzten Frist bezeihungsweise innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungserhalt? Ist dies nicht der Fall, sollten Sie mit weiteren Vorleistungen vorsichtig umgehen, sofern dies im Einzelfall auch aus wirtschaftlicher Sicht möglich ist.
Telefonieren Sie Ihr Geld herein
Als äußerst effektives Mittel zur Eintreibung der offenen Forderung hat sich das persönliche Gespräch erwiesen. Sprechen Sie mit der richtigen Stelle, also mit der Buchhaltung Ihres Kunden, über die säumige Zahlung. In diesem Gespräch wird sich klären, ob es mit der Rechnung oder der von Ihnen erbrachten Leistung ein Problem gegeben hat, das Sie schnell klären können. Sollte ein Liquiditätsengpass Grund für die verspätete Zahlung sein, erfahren Sie dies auch. Sie können Ihre weitere Planung hierauf ausrichten und gegebenenfalls vereinbaren, wann und in welchen Raten die Zahlung Ihrer Rechnung erfolgen wird.
Wichtig ist, dass Ihr Kunde Ihnen das genaue Datum mitteilt, wann er die Rechnung zahlen will. Notieren Sie sich dieses Datum und rufen Sie - im Fall der Nichtzahlung - sofort wieder an.
Anwaltliche und gerichtliche Hilfen
Sollten die geschilderten Strategien nicht erfolgreich sein, bleibt noch der Weg zum Anwalt. Ein Anwalt wird in der Regel zunächst ein eigenes anwaltliches Mahnschreiben verfassen. Es hat sich herausgestellt, dass zirka 40 Prozent der säumigen Kunden auf ein solches Anwaltsmahnschreiben reagieren. Wird innerhalb der Frist nicht gezahlt, beantragt der Anwalt einen Mahnbescheid oder erhebt Klage.
Sie können auch den direkten Weg zum Amtsgericht wählen und einen Mahnbescheidsantrag stellen. Legt Ihr Kunde nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung des Mahnbescheides Widerspruch ein, ist ein Vollstreckungsbescheid zu beantragen. Dieser wird rechtskräftig, wenn der Kunde nicht binnen weiterer zwei Wochen nach Zustellung des Vollstreckungsbescheids Einspruch einlegt. Dann verfügen Sie über einen vollstreckbaren Titel, der Ihnen die Zwangsvollstreckung ermöglicht.