In immer mehr deutschen Städten sind immer mehr E-Scooter-Verleiher aktiv, dementsprechend immer öfter trifft man die E-Scooter mittlerweile an. Viele machen dabei auch schon vielfach negative Erfahrungen, wie etwa dann, wenn die E-Scooter-Fahrer den Gehweg benutzen. Immer wieder ein Ärgernis sind die achtlos abgestellten Zweiroller. Von einem doofen E-Roller-Fahrer, der in München seinen E-Roller direkt quer vor einer U-Bahn-Treppe doof geparkt hat, haben wir erst kürzlich berichtet. Zur Erinnerung sehen Sie auch oben nochmal das "Delikt" im Foto.
Angesichts der Entwicklung haben sich der Deutsche Städtetag gemeinsam mit dem Deutschen Städte- und Gemeindebund und den vier größten E-Scooter-Verleihern in Deutschland nun auf schärfere Regeln geeinigt, die am Montag offiziell vorgestellt werden sollen und über die die Passauer Neue Presse bereits vorab berichtet.
Das Konzept trägt den Titel "E-Tretroller in den Straßenverkehr integrieren" und soll die "partnerschaftliche Kooperation" von Leihfirmen mit Städten und Gemeinden für einen "konfliktfreien Betrieb" von E-Scootern fördern.
Die Regeln sehen wie folgt aus:
E-Scooter-Verleiher müssen sicherstellen, dass ihre E-Scooter von den Mietern nicht irgendwo auf Gehwegen oder öffentlichen Plätzen abgestellt werden, wo sie stören. Dazu sollen die Mieter aufgefordert werden, über die App des Verleihers mit einem Foto nachzuweisen, wo sie den E-Scooter abgestellt haben.
Die Verleiher stellen mehr E-Scooter-Stationen zur Verfügung, die an Orten platziert sind, wo sie nicht stören.
Ein Bonussystem soll Mieter belohnen, wenn sie den E-Scooter an einer für ihn vorgesehenen Station abstellen.
Mieter, die gegen die Regeln verstoßen, sollen durch den Entzug der Nutzungsberechtigung "bestraft" werden.
Über die bereits zur Verfügung stehenden technischen Möglichkeiten sollen E-Scooter-Verleiher sicherstellen, dass die E-Scooter nicht in bestimmten gesperrten Bereichen genutzt werden können.
Die Verleiher verpflichten sich dazu, nicht ordnungsgemäß abgestellte oder defekte E-Scooter innerhalb der von der Kommune festgesetzten Frist zu entfernen.
Entstehen den Kommunen Kosten bei der Beseitigung von störend herumstehenden E-Scootern, dann müssen die Verleiher diese übernehmen.
Die Verleiher müssen eine Hotline für Beschwerden über falsch abgestellte E-Scooter einrichten.
Die Verleiher müssen die Kommunen mit nicht personengebundenen Daten versorgen, die unter anderem Aufschluss über die Zahl der eingesetzten E-Scooter, die Ausleihquote und die mit den Fahrzeugen zurückgelegten Entfernungen geben.
Städte und Gemeinden wollen sich im Gegenzug stärker um den Erhalt und den Ausbau der Radwege kümmern. Außerdem sollen Polizei und Schulen die Nutzung von E-Scootern stärker in die Verkehrserziehung einbeziehen.
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