Berufungsverfahren in München

Samsung gewinnt Rechtsstreit gegen Reseller

29.04.2016 von Armin Weiler
In einem Berufungsverfahren vor dem Oberlandesgericht München hat Samsung gegen zwei Reseller gewonnen, die nachgebaute Tonerkartuschen für Samsung-Drucker vertrieben haben

Der Streit um nachgebaute Tonerkartuschen für Samsung-Laserdrucker währt schon länger: Ende 2013 und im August 2014 erwirkte Samsung einstweilige Verfügungen gegen elf Reseller, die die strittigen Verbrauchsmaterialien in den Verkehr brachten. Konkret handelte es sich um Tonerkartuschen für die Samsung-Farblaserdrucker CLP-310/320 und CLP-360. Der koreanische Hersteller durch die Nachbauten seine Patente verletzt.

Manche Nachbauten von Tonerkartuschen für gewisse Samsung-Laserdrucker wie hier der CLP-320 dürfen hierzulande nicht in den Verkehr gebracht werden, da sie Samsung-Patente verletzen.
Foto: Samsung

Im darauf folgenden Prozess Ende 2014 bekam Samsung Recht: Das Landgericht in München bestätigte, dass die vertriebenen Kartuschen die deutschen Teile der europäischen Samsung-Patente EP 2 325 701 und EP 2 256 559 verletzen.

Durch die ergangenen Urteile wurde es den Resellern untersagt, die betreffenden Tonerkassetten hierzulande weiter zu vertreiben. Zudem wurden die Händler zu Ausgleichzahlungen für den entstandenen materiellen Schaden verpflichtet und mussten die Prozesskosten tragen.

Harte Gangart gegen Händler

Zwei der elf betroffenen Reseller hatten daraufhin gegen die Urteile Berufung eingelegt, die nun vom Oberlandesgericht München durch seine Urteile vom 31. März 2016 (Az. 6 U 4924/14 und 6 U 4926/14) zurückgewiesen wurde.

Ganz zu Ende ist der Streit jedoch nicht: Der Rechtsbestand der Klagepatente wurde mit Nichtigkeitsklagen vor dem Bundespatentgericht angegriffen, über die bislang nicht entschieden wurde.

Bei Samsung will man die harte Gangart gegen Händler, die hierzulande strittige Verbrauchsmaterialien in den Verkehr bringen, fortsetzen. Man werde auch in Zukunft entschlossen gegen Reseller vorgehen, die nicht lizenzierte Toner für Samsung-Geräte verkaufen, heißt es in einer Mitteilung des koreanischen Konzerns.

Rundgang mit dem Zoll auf der Paperworld 2015

Für Plagiate, Fälschungen und Schutzrechtsverletzungen durch Firmen mit Sitz außerhalb der Europäischen Union ist der Zoll zuständig.

In der Zolldienststelle auf der Frankfurter Messe bereiten sich Herstellervertreter und Zollmitarbeiter auf die Aktion vor.

Mit einem ganz speziellen "Einsatzfahrzeug" macht sich der Zoll auf den Weg.

Für die Messe ist das Zollamt Frankfurt am Main - Osthafen zuständig.

Um Produktpiraterie einzuschränken hat die Messegesellschaft das Programm "Messe Frankfurt against Copying" ins leben gerufen.

Ziel der Einsatzgruppe: Die Remanexpo, die die Aussteller aus den Bereichen Drucker-Verbrauchsmaterialien und Zubehör, Recycler-Industrie sowie OEM-Toner -Tintenkartuschen bündelt.

Vor dem Rundgang bespricht Stefan Pranzas, Sachbearbeiter Verbote und Beschränkungen beim Hauptzollamt Darmstadt, mit den Beteiligten die Verhaltensregeln.

Unter Leitung von Sachbearbeiter Stefan Pranzas werden verdächtige Messestände inspiziert.

Auch Listen und Kataloge werden kontrolliert.

Der Rundgang des Zolls durch die Halle 6.0 bleibt nicht unbemerkt.

Mancher Aussteller lässt die Plagiate schnell in den Schränken verschwinden, doch auch dort schaut der Zoll nach.

Auch im Reisegepäck können verdächtige Ausstellungsstücke versteckt sein.

Selbst eine Handtasche weckt das Interesse des Zolls.

Die Vertreter von Brother haben Plagiate entdeckt. Leider kann der Zoll nicht einschreiten, da eine Vertriebsniederlassung in der Europäischen Union existiert.

Hinter angeblicher Originalware verstecken sich oft geschickte Fälschungen.

Der Anwalt eines großen Kopiererherstellers inspiziert zusammen mit einem Zollbeamten ein verdächtiges Ausstellungsstück .

Den Standbesitzern wird die Sachlage erklärt.

In den Katalogen müssen alle Stellen mit den beanstandeten Produkten geschwärzt werden.

Das gilt auch für die Werbeplakate, die Pranzas und seine Kollegen entdeckt haben.

Entweder Abhängen oder übermalen - dieser Standbetreiber entscheidet sich für zweites.

Oberstaatsanwalt Weizmann wird hinzugezogen.

Auch hier könnten noch problematische Tonerkartuschen in den Schränken lagern.

Typenbezeichnungen werden genau mit Listen mit Verdachtsfällen verglichen, die schon im Vorfeld erstellt wurden.

Immer wieder verzögern lange Diskussionen mit den Standbetreibern den Rundgang.

Der Hersteller dieser Tonerkassetten hat wesentliche Designmerkmale von Brother kopiert.

Oberstaatsanwalt Weizmann lässt sich von den Brother-Spezialisten den Verdacht schildern.

Nun werden die verdächtigen Tonerkartuschen einer genauen Untersuchung unterzogen.

Alles wird für ein späteres Verfahren genau dokumentiert.

Die Kartuschen werden durch den Zoll sofort sichergestellt.

Die Aktivitäten des Zolls zeigen Wirkung: In den letzten Jahren wurden auf der Paperworld deutlich weniger Plagiate entdeckt.