Verstärkt das Safe-Harbor-Urteil die Nachfrage nach deutschen Cloud-Anbietern? Das hängt vom Fachhandel ab. Dieser kann die Gelegenheit nutzen, um mit Beratungsleistungen zu punkten.
Der EUGH hat den vermeintlichen "Sicheren Hafen" USA als unsicher deklariert. Europäische, besonders deutsche, Anbieter jubeln, die überwiegend amerikanischen Großanbieter nehmen alles gelassen. Eines steht fest: Der rechtskonforme Export personenbezogener Daten in die Vereinigten Staaten muss neu geregelt werden. Doch in der Zwischenzeit läuft das Geschäft weiter.
In Deutschland haben wir eine Reihe von Gesetzen, die fiskalische und personenbezogene Datenablage regeln. Interessenverbände wie Rechtsanwälte, Steuerberater oder Krankenkassen haben daraus ein durchaus lukratives Geschäft gemacht. Sie zertifizieren Anbieter, damit die Klientel auf "Sichere Angebote" setzen kann. Nicht zuletzt diese Zertifizierungen sind ein wichtiger Kostenfaktor, berechnet man die Gebühren, die dann verlangt werden.
Jubeln die deutschen Anbieter zu Recht und beginnt mit dem EUGH-Urteil nun der Run auf ihre Angebote? Das liegt zu einem nicht unwesentlichen Teil an den IT-Fachhändlern. Diese können dem Endkunden mit guter Beratung sichere Produkte näher bringen. Lösungen, die alles umfassen, was des Datenschützers Herz begehrt, sind bereits verfügbar. Aus der praktischen Erfahrung heraus zeigt sich aber auch: Am Ende werden relativ (rechts-) unsichere Angebote genommen, die kostenfrei oder für sehr schmales Geld einen wirtschaftlichen Vorteil darstellen. Ein Vorteil, der jedoch bei Problemen schnell in einen Katzenjammer münden kann.
Daher lässt sich auch an Safe Harbor ablesen, wohin die Entwicklung des IT Fachhandels gehen muss: nämlich weg vom reinen Produktverkauf hin zur Positionierung als Fachexperte mit entsprechender Beratungskompetenz und -leistung. (bw)
Gerichtsurteile (und Analysen) – Teil 19
Illegaler Download aus dem Internet In einem aktuellen Urteil erläutert der Bundesgerichtshof (BGH), wie Eltern die Internetaktivitäten ihrer minderjährigen Kinder beaufsichtigen müssen. Denn immer wieder kommt es vor allem bei Internettauschbörsen zu Urheberrechtsverletzungen.
Duschen und Umziehen als Arbeitszeit? Gehört das Umziehen vor und nach dem Job zur Arbeitszeit? Mit der kuriosen Klage eines Kfz-Mechanikers gegen die Stadtwerke Oberhausen hat sich das Landesarbeitsgericht Düsseldorf befasst. Die Kammer schlug eine gütliche Einigung vor: Nach Ansicht des Richters könnte der Bus-Reparateur 375 Euro als Nachzahlung erhalten - das wäre der Lohn für die Zeit, die er in sieben Monaten für das tägliche, zehnminütige An- und Ausziehen seiner Arbeitskleidung benötigt hat.
Hintergrundmusik und Vergütungspflicht Die abgespielte Musik greift nicht in das Recht des Urhebers auf die Wiedergabe von Funksendungen seiner Werke ein und ist folglich nicht vergütungspflichtig. Manfred Wagner stellt ein hierzu ergangenes Urteil vor.
Was passiert mit dem Leistungsbonus? Das Arbeitsgericht Düsseldorf setzt die mit Einführung des Mindestlohns einhergehende Absicht des Gesetzgebers um, Niedrig- oder Dumpinglöhne in zahlreichen Branchen zu verhindern und damit faire marktwirtschaftliche Bedingungen über alle Branchen hinweg sicherzustellen. Details von Arnd Lackner.
Kündigung während Krankheit ist zulässig Unter bestimmten Umständen kann der Arbeitgeber den Arbeitsvertrag eines Mitarbeiters auch dann kündigen, wenn dieser arbeitsunfähig ist.
Streit um rückständiges Arbeitsentgelt Ein Anspruch auf Vergütung wegen Annahmeverzugs setzt ein tatsächlich durchführbares Arbeitsverhältnis voraus. Ein rückwirkend begründetes Arbeitsverhältnis ist für in der Vergangenheit liegende Zeiträume nicht tatsächlich durchführbar.
Mit Krankenschein an den Baggersee Sommerwetter, die Hälfte der Kollegen im Urlaub – da sinkt bei vielen die Arbeitsmotivation auf den Nullpunkt. Nach eigenen Angaben für rund fünf Prozent der Arbeitnehmer ein Grund, sich mal wieder krankschreiben zu lassen. Arbeitgeber sollten diesen schwarzen Schafen nicht zuschauen.
Kündigung zur Verlängerung der Wartezeit In bestimmten Fällen kann der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis in der Wartezeit mit einer verlängerten Kündigungsfrist kündigen und gleichzeitig dem Arbeitnehmer die Weiterbeschäftigung in Aussicht stellen.
Verletzung von Kundendaten kommt teuer Das Bayerische Landesamt für Datenschutz hat Bußgelder gegen Unternehmen wegen des datenschutzwidrigen Umgangs mit Kundendaten verhängt. Details von Manfred Wagner.
"Sehr gut Englisch" ist keine Diskriminierung Die Forderung eines Herstellers von Computerspielen, der eine Stelle ausschreibt, nach "sehr guten Englischkenntnissen" ist eine Eignungsvoraussetzung und stellt keine Benachteiligung von bestimmten Bewerbern dar.
Ladenbesitzer haftet für „Crash“ Einkaufswagen müssen so gesichert werden, dass sie von Unbefugten nicht benutzt und auch nicht selbstständig wegrollen können. Dies hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden.
eBay-Auktion abgebrochen – Schadensersatz? Der Anbieter kann in bestimmten Fällen das Gebot eines Interessenten streichen, ohne dass ihm rechtliche Konsequenzen daraus drohen.
Rücktrittsrecht beim Verkauf eines Fahrzeugs Der Käufer eines Pkw kann vom Kaufvertrag zurücktreten, wenn eine veränderte Fahrzeugidentifikationsnummer einen Diebstahlverdacht begründet und die behördliche Beschlagnahme des Fahrzeugs zum Zwecke der Rückgabe an einen früheren Eigentümer rechtfertigt.