Neue Zahlen für 2018

Sachbezugswerte und Beitragsbemessungsgrenzen

16.02.2018 von Renate Oettinger
Seit Anfang 2018 gelten neue Sachbezugswerte und neue Beitragsbemessungsgrenzen für die Sozialversicherung. Hier eine Übersicht der Steuerexperten der Kanzlei WW+KN.
Die Steuerexperten der Kanzlei WW+KN geben einen Überblick über die neuen Sachbezugswerte.
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Sachbezugswerte für 2018

Der Bundesrat hat im November 2017 die neuen Sachbezugswerte für das Jahr 2018 beschlossen. Erstmals seit mehreren Jahren wird sowohl der Wert für eine freie Unterkunft als auch der Wert für Mahlzeiten angehoben. Die Sachbezugswerte betragen in 2018 bundeseinheitlich

Beitragsbemessungsgrenzen 2018

Zum 1. Januar 2018 wurden die Beitragsbemessungsgrenzen der Sozialversicherung und andere Sozialversicherungswerte wieder wie jedes Jahr an die Lohnentwicklung im vorangegangenen Jahr angepasst. Die Löhne und Gehälter sind 2016 um durchschnittlich 2,42 % gestiegen, wobei Ostdeutschland durch die deutliche Anhebung im letzten Jahr diesmal einen geringeren Anstieg erfährt.

Lesetipp: Aktuelles vom Finanzamt