Das gesetzliche Renteneintrittsalter wird abhängig vom Geburtsjahr künftig steigen, das regelt die jüngste Rentenreform. Ab 2012 wird das Rentenalter schrittweise erhöht. Ab 1964 Geborene dürfen erst mit 67 Jahren ohne Abzüge in Rente gehen. Der Bund der Versicherten in Henstedt bei Hamburg fordert die deutschen Versicherungsunternehmen deshalb auf, die Laufzeit schon bestehender Berufsunfähigkeitspolicen auf Antrag des Kunden bis zum 67. Lebensjahr zu verlängern. Die Verlängerung der Laufzeit sollte dem Versicherten angeboten werden, ohne ihn zu einer erneuten Gesundheitsprüfung zu verpflichten und seit Vertragsabschluss neu hinzugekommene Gesundheitsrisiken aus dem Versicherungsschutz auszunehmen.
Wer eine neue Berufsunfähigkeitsversicherung abschließt, sollte darauf achten, dass voller Versicherungsschutz bis zum 67. Geburtstag vereinbart werden kann. Bei einigen Anbietern ist das noch nicht möglich, so eine Sprecherin des BdV. Verbraucherschützer raten ohnehin, eine private Berufsunfähigkeitsversicherung mit Laufzeit bis zum gesetzlichen Rentenalter abzuschließen. Verträge, die mit 50 oder 55 enden, sind zwar oft zu günstigeren Beiträgen zu haben. In der Praxis treten die meisten Fälle von Berufsunfähigkeit aber erst nach dem 50. Lebensjahr auf, so dass der private Berufsunfähigkeitsschutz in fortgeschrittenem Erwerbsalter besonders wichtig ist. Nur rund 25 Prozent aller Personen haben eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Jeder dritte Arbeiter und jeder fünfte Angestellte wird heute jedoch vor der regulären Rente berufsunfähig. Weitere Informationen: www.moneytimes.de (mf)