„Die Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze und die Anbieter von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten dürfen den Anschluss von Telekommunikationsendeinrichtungen an das öffentliche Telekommunikationsnetz nicht verweigern, wenn die Telekommunikationsendeinrichtungen die grundlegenden Anforderungen nach § 3 Absatz 1 erfüllen“. Was in der Juristensprache des Gesetzesentwurfs der Bundesregierung etwas sperrig klingt, bedeutet im Klartext nichts anderes als das Ende des Routerzwangs. Denn bisher konnten und durften Internet-Anbieter die Zugangsdaten für die Konfiguration der DSL-, VDSL- und Kabel-Router geheim hielten und Konfigurations- und Nutzungsmöglichkeiten einschränken, wenn sie ihren Kunden einen vorkonfigurierten Router zur Verfügung stellten.
Dieser Praxis wird mit dem neuen Gesetz, das noch mit der Mehrheit der Großen Koalition beschlossen werden muss, nun ein Riegel vorgeschoben. Zwar können die Provider den Bürgen weiterhin Telekommunikationsendeinrichtungen überlassen,sie dürfen aber deren Anschluss und Nutzung nicht zwingend vorschreiben. Die Internet-Unternehmen müssen ihren Kunden also zukünftig die freie Wahl des Zugangsgerätes überlassen. Bisher vertraten einige Netzbetreiber – juristisch in Ordnung – den Standpunkt, der Router sei „Teil des öffentlichen Telekommunikationsnetz“.
Freie Wahl für DSL-, VDSL- und Kabelkunden
Die Neuregelung gilt unabhängig von der Art und Infrastruktur des Netzes. Während die DSL-Leitungen der (ehemaligen) Telekommunikationsfirmen eine Sternstruktur aufweisen (Punkt zu Punkt), sind die (TV-) Kabelnetze baumartig aufgebaut. Insbesondere bei den Kabelprovidern war es bisher übliche Praxis, ihren Kunden zwangsweise ein bestimmtes Kabelmodem zur Verfügung zu stellen – und die Verbraucher dafür monatlich zahlen zu lassen.
Die freie Routerwahl gilt zukünftig ausdrücklich für alle Netze, also sowohl für klassisches DSL, schnelles VDSL und Breitbandkabel. Damit ist auch Schluss mit fiesen Fallen, bei denen sich Kunden sogenannten provisionierten Routern gegenübersahen. Die betroffenen bekamen zwar beispielsweise eine Fritzbox, doch diese waren speziell präpariert für das Netz des Providers, so dass die Kunden nur dieses spezielle – und natürlich eingeschränkte – Gerät nutzen konnten.
Nun muss noch der Bundestag dem //www.bmwi.de/DE/Themen/Digitale-Welt/Netzpolitik/freie-routerwahl.html:Gesetzesentwurf der Regierung zustimmen, die Mehrheit gilt wegen der Regierung aus CDU, CSU und SPD aber als sicher. Anschließend tritt das neue Gesetz in Kraft, konkrete Auswirkungen für die Bürger hat es aber erst ein halbes Jahr später. Denn die Umsetzung der neuen Regelungen erfordert bei den Providern erhebliche administrative bzw. technische Umstellungen, für die die Unternehmen sechs Monate Zeit haben. (PC Welt/mje)