Von Anschnallen bis Zweitwagen

Rechtsprechung Autofahrer und Verkehr

18.04.2013
Die interessantesten rechtswirksamen Urteile der vergangenen Monate, die Autofahrer und andere Verkehrsteilnehmer betreffen, haben die Arag-Experten zusammengefasst.
Notorische Falschparker riskieren ein Bußgeld.
Foto: www.gizmag.com

Die interessantesten rechtswirksamen Urteile der vergangenen Monate, die Autofahrer und andere Verkehrsteilnehmer betreffen, haben die Arag-Experten zusammengefasst.

Leistung trotz Unfallflucht

Verstößt ein Unfallbeteiligter gegen § 142 Abs. 2 StGB, so beinhaltet dies nicht in jedem Fall zugleich eine vorsätzliche Verletzung der Aufklärungsobliegenheit gegenüber dem Fahrzeugversicherer, die zu dessen Leistungsfreiheit führt. Es reicht laut ARAG vielmehr aus, wenn der Versicherungsnehmer zu dem Zeitpunkt, in dem eine nachträgliche Information des Geschädigten noch «unverzüglich» im Sinne von § 142 Abs. 2 StGB gewesen wäre und eine Strafbarkeit nach dieser Vorschrift vermieden hätte, zwar nicht den Geschädigten, aber unmittelbar seinen Versicherer oder dessen Agenten informiert hat (BGH, Az.: IV ZR 97/11).

Kein Hinweis auf Sommerreifen

Bei Aushändigung eines Mietwagens muss laut ARAG nicht ausdrücklich darauf hingewiesen werden, dass das Fahrzeug mit Sommerreifen versehen ist (OLG Köln, 19 U 151/11).

Verschwiegener Preisnachlass

Bei der Reparatur von Kfz-Schäden dürfen Kunden keine verdeckten Preisnachlässe in Höhe der Kasko-Selbstbeteiligung gewährt werden. Wird der Preisnachlass gegenüber der Versicherung verschwiegen, handelt es sich laut ARAG um Betrug zu Lasten des Versicherers. Der Fall betraf die Praxis eines Autoverglasers, Kunden gegen das Versprechen, einen Werbeaufkleber auf der Windschutzscheibe anzubringen, einen Betrag in Höhe der Selbstbeteiligung zu zahlen, ohne dies gegenüber der Versicherung offenzulegen (OLG Köln, Az.: 6 U 93/12).

Kein Gutachten bei Bagatelle

Bei Fahrzeugen, die älter als drei Jahre sind, darf der Unfallgeschädigte bezüglich der Reparatur grundsätzlich auf eine gleichwertige «freie Fachwerkstatt» verwiesen werden. Dabei sind ihm vom Unfallverursacher oder der Versicherung aber konkrete Werkstätten zu benennen, die gleichwertige Arbeiten leisten, in zumutbarer Entfernung liegen und bereit sind, die Arbeiten günstiger durchzuführen. Ein Schadensgutachten darf der Geschädigte bei Bagatellschäden laut ARAG nicht einholen - hier genügt ein Kostenvoranschlag (AG München, Az.: 322 C 793/11).

Aktuelle Gerichtsurteile (und ihre Analysen) – Tei
Dienstwagen und Freistellung
Ein Arbeitgeber kann die Überlassung eines Dienstwagens an eine Arbeitnehmer im Falle einer Freistellung widerrufen. Dabei muss er die Interessen des Arbeitnehmers berücksichtigen, sonst hat er unter Umständen dem Arbeitnehmer eine Nutzungsentschädigung zu zahlen.

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Jahresurlaub bei Krankheit
Jeder Arbeitnehmer hat in jedem Kalenderjahr auch dann Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub, wenn er im gesamten Urlaubsjahr arbeitsunfähig krank war. Dies gilt auch, wenn der Arbeitnehmer eine befristete Rente wegen Erwerbsminderung bezogen hat und eine tarifliche Regelung bestimmt, dass das Arbeitsverhältnis während des Bezugs dieser Rente auf Zeit ruht.

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Arbeitgeber in Facebook beschimpfen
Gemecker über den eigenen Arbeitgeber in Facebook rechtfertigt eine fristlose Kündigung. Ein Auszubildender hatte dort seinen Arbeitgeber als "Menschenschinder" und "Ausbeuter" bezeichnet. Außerdem schrieb er, dass er "dämliche Scheiße für Mindestlohn minus 20 Prozent erledigen" müsse.

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Google Analytics und Datenschutz
Wer auf seinen Webseiten das Tool "Google Analytics" nutzt, sollte für einen beanstandungsfreien Betrieb (Datenschutzbehörden!) u.a. folgende Maßnahmen umsetzen: Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung abschließen, auf Datenschutzerklärung hinweisen, Programmcode anpassen, Altdaten löschen

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Kopfhörer beim Autofahren
Ein generelles Verbot der Benutzung von Kopfhörern beim Autofahren besteht nicht (-->zum Beitrag). Sollte es nach einem Unfall zu einem Streitfall kommen, muss ein Richter die Frage nach einer Beeinträchtigung des Gehörs entscheiden. Außerdem ist nicht auszuschließen, dass die Haftpflichtversicherung ihre Einstandspflicht aufgrund einer grob fahrlässigen Schadensherbeiführung zu kürzen versucht. Daher wird vom Tragen eines Kopfhörers beim Autofahren abgeraten.
Formulierungen bei Sonderangeboten
Ein Sonderangebot muss mindestens zwei Tage vorrätig sein. Bewirbt der Händler seine Ware mit dem Satz "Solange der Vorrat reicht", kann er wegen irreführender Werbung belangt werden – aber nicht von einem Kunden selbst, sondern nur von gewerblichen Verbänden, von Konkurrenten oder von den Verbraucherzentralen. Mit dem Satz "Ist voraussichtlich schon am ersten Tag vergriffen" ist der Händler bei Sonderangeboten auf der sicheren Seite.

Leserliches Fahrtenbuch
Bei einem handschriftlich geführten Fahrtenbuch eines Dienstwagens muss auf Leserlichkeit geachtet werden. Auch das Finanzamt muss die Einträge entziffern können – und nicht nur der Verfasser.

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eBay-Auktionen und Umsatzsteuer
Der Verkauf einer Vielzahl von Gegenständen über eBay ist eine nachhaltige unternehmerische Tätigkeit, womit die Verkaufserlöse der Umsatzsteuer unterliegen. Vor den Tücken des Fernabsatzrechts mag die Bezeichnung "Privatauktion" oder "Privatverkauf" in der Produktbeschreibung also schützen, vor dem Zugriff des Finanzamts rettet sie aber nicht.

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Schiffsreise als Betriebsausgabe
Wenn ein Unternehmer Geschäftspartner zu einer Schiffsreise einlädt, können die Aufwendungen für die Reise und hiermit zusammenhängende Bewirtungen in der Regel nicht als Betriebsausgabe abgezogen werden. Grund: Es handelt sich um eine unangemessene Repräsentation, deren Kosten nicht auf die Allgemeinheit abgewälzt werden dürfen.

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Wildunfälle und Versicherung I
Bei Zusammenstößen mit Haarwild ("Wildunfälle") springt die Teilkaskoversicherung für die Schäden am eigenen Fahrzeug ein. Allerdings muss es sich dabei um Jagdwild handeln. Der Zusammenstoß mit einem Eichhörnchen fällt nicht unter den Schutz der Teilkaskoversicherung, da es – anders als zum Beispiel ein Hase – kein Jagdwild ist.

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Diskriminierung im Arbeitsleben
Begründet der Arbeitgeber eine bestimmte Maßnahme (z.B. Aufgabenverteilung) gegenüber dem Arbeitnehmer, so muss diese Auskunft zutreffen. Ist sie dagegen nachweislich falsch oder steht sie im Widerspruch zum Verhalten des Arbeitgebers, so kann dies ein Indiz für eine Diskriminierung sein.

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Verlängerung befristeter Arbeitsverträge
Nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) ist die kalendermäßige Befristung eines Arbeitsvertrags ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes bis zur Dauer von zwei Jahren zulässig. Bis zu dieser Gesamtdauer darf nach ein befristeter Vertrag höchstens dreimal verlängert werden. Durch einen Manteltarifvertrag können aber sowohl die Höchstdauer als auch die Anzahl der zulässigen Verlängerungen anders geregelt werden.

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Formulierung in Mahnschreiben
Wer einem säumigen Kunden in einem Mahnschreiben ankündigt, ihn im Falle weiterer Zahlungsunwilligkeit "ein auf Inkasso spezialisiertes Mitarbeiter-Team in den Abendstunden persönlich" vorbeizuschicken, muss seinerseits selbst mit einer scharfen richterlichen Abmahnung rechnen (-->zum Beitrag). Der angekündigte "Hausbesuch" kann nämlich vom Empfänger als mehr oder weniger versteckte Drohung verstanden werden, die "Inkasso-Spezialisten" würden ihr Anliegen vor Ort gegebenenfalls auch mit roher Gewalt durchzusetzen.
Abgabefrist für die Steuererklärung
Finanzbehörden dürfen Steuererklärungen, die von einem Steuerberater erstellt werden und deren Abgabetermin normalerweise am Jahresende liegt, vorzeitig anfordern und Abgabetermine ab dem 30. September festlegen. Dafür kommen unterschiedliche Gründe in Betracht: Betroffen sind insbesondere Steuerpflichtige, bei denen sich in den Vorjahren Auffälligkeiten (z.B. hohe Steuernachzahlungen, erhebliche Umsatzsteigerungen oder ein hohes Mehrergebnis bei der Steuerprüfung) ergeben haben.

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Geschwindigkeitsmessung mit Lasergerät
Bei einer Geschwindigkeitsmessung mit einem Lasermessgerät ist es nicht erforderlich, dass ein zweiter Polizeibeamter die Richtigkeit des abgelesenen und in das Protokoll eingetragenen Messwertes des messenden Kollegen kontrolliert. Somit ist das "Vier-Augen-Prinzip" keine Voraussetzung bei einer Verurteilung in einer Bußgeldsache.

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Anschlussflug und Reisegepäck
Fluggäste müssen auf einem Anschlussflug auch dann mitgenommen werden, wenn ihr Reisegepäck erst mit einem späteren Flug transportiert werden kann (-->zum Beitrag). Sollte als zum Beispiel das Gepäck schon beim Abflug eines Zubringerfluges rechtzeitig für beide Flüge abgefertigt worden sein, ist es nicht mehr erforderlich, dass die Reisenden 45 Minuten vor Abflug des Anschlussfluges noch einmal einchecken. Es reicht aus, dass sie sich noch vor dem Ende des Einstiegsvorgangs am Flugsteig einfinden, um das Flugzeug zu besteigen – auch wenn das Gepäck nicht mehr rechtzeitig umgeladen werden kann.
Versicherung und Sturmschäden
Bei Sturmschäden decken grundsätzlich die Gebäude-, Hausrat- und Kaskoversicherungen die Kosten ab. Allerdings spricht man bei einem Unwetter erst dann von einem Sturm, wenn mehr als acht Windstärken herrschen bzw. der Wind eine Geschwindigkeit von 62 km/h und mehr erreicht (= 34 kn und mehr).

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Ehrenamtliche Tätigkeit
Wer eine ehrenamtliche Tätigkeit ohne Vergütung ausübt und mündlich von seinem Dienst entbunden wird, hat bei einer Kündigungsschutzklage keine Aussicht auf Erfolg. Denn die Ausübung von Ehrenämtern dient nicht der Sicherung oder Besserung der wirtschaftlichen Existenz. Sie ist vielmehr Ausdruck einer inneren Haltung gegenüber Belangen des Gemeinwohls und den Sorgen und Nöten anderer Menschen.

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Fahrtenbuch als Excel-Datei
Eine Excel-Liste wird als Fahrtenbuch bei einem Dienstwagen nicht anerkannt. Denn in diesem Programm kann jederzeit verändert, hinzugefügt oder weggestrichen werden. Somit ist dies nicht zuverlässig genug für das Finanzamt.

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Wildunfälle und Versicherung II
Beim Ausweichen vor Wild können Autofahrer ihren Teilkaskoversicherungsschutz aufs Spiel setzen (-->zum Beitrag): Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshof ist es als fahrlässig anzusehen, wenn ein Autofahrer beispielsweise einem Hasen ausweichen will und dabei einen Schaden verursacht. Beim Zusammenstoß mit kleinen Tieren sind demnach weder für das Auto, noch für den Autofahrer schlimme Schäden zu erwarten.

Falschparken

Entzug der Fahrerlaubnis wegen Falschparkens

Eine Fahrerlaubnis kann ungeachtet der im Verkehrszentralregister eingetragenen Punktzahl auch dann entzogen werden, wenn der Fahrerlaubnisinhaber nur bloße Ordnungsvorschriften hartnäckig nicht einhält. Dies kann laut ARAG beispielsweise der Fall sein, wenn wiederholt falsch geparkt wird (VG Berlin, Az.: VG 4 L 271.12).

Autoschlüssel nicht offen liegen lassen

Wer seine Autoschlüssel an der Arbeitsstelle offen und unbeaufsichtigt liegen lässt, obwohl es eine einfache Möglichkeit zur sicheren Verwahrung gibt, muss eine Kürzung der Versicherungsleistung um 50 Prozent hinnehmen, wenn das Auto mit dem Schlüssel gestohlen und beschädigt wird. Ein solches Verhalten ist laut ARAG Experten grob fahrlässig (OLG Koblenz, Az.: 10 U 1292/11).

50/50 bei unklarem Unfall

Kann ein Verkehrsunfall nicht aufgeklärt werden, tragen beide Beteiligte aufgrund der Tatsache, dass von beiden Kfz eine gleichwertige Betriebsgefahr ausgeht, laut ARAG je die Hälfte des Schadens. Dies hat das Amtsgericht München entschieden (AG München, Az.: 322 C 21241/09).

Führerscheinentzug nach Randale

Auch Alkoholauffälligkeit außerhalb des Straßenverkehrs kann laut ARAG zum Verlust der Fahrerlaubnis führen. Nach einer Randale auf einem Fest mit 3‰ ging das Gericht von einer ausgeprägten Alkoholproblematik aus und bestätigte im Eilverfahren den behördlich angeordneten Entzug der Fahrerlaubnis (VG Mainz, Az.: 3 L 823/12.MZ).

Vorsicht beim Öffnen der Heckklappe

Öffnet jemand die Heckklappe seines Fahrzeugs, ist es primär seine Aufgabe, sich zu vergewissern, dass er dies gefahrlos tun kann, ohne mit der Heckklappe irgendwo anzustoßen. Tut er dies nicht und entsteht dadurch ein Schaden, so hat er diesen laut ARAG selbst zu tragen (AG München, Az.: 262 C 20120/11).

Tachostand

Neuwagen mit 304 Kilometern

Ein Neuwagen kann tatsächlich als neu gelten, auch wenn er schon 304 Kilometer Laufleistung aufweist. Laut Arag konnte der Händler im verhandelten Fall schlüssig begründen, wie der Tachostand zustande gekommen war (LG Coburg, Az.: 21 O 337/11).

Kein Nutzungsausfall für Oldtimer

Steht einem Geschädigten während der Reparatur eines Oldtimers zusätzlich ein Zweitwagen der gehobenen Mittelklasse zur Verfügung, steht dem Geschädigten für den Oldtimer kein Nutzungsausfall zu. Die individuelle Genussschmälerung stellt laut ARAG Experten für sich allein keinen vermögensrechtlichen Schaden dar (OLG Düsseldorf, Az.: I-1 U 50/11).

Anschnallen!

Ein Verstoß gegen die Anschnallpflicht kann hinsichtlich unfallbedingter Körperschäden zu einer Haftungskürzung wegen Mitverursachung führen. Anders ist es, wenn das Fahrzeug des Geschädigten nach einem ersten Unfall ohne Körperschäden bereits zum Stehen gekommen war und er dann bei einem zweiten Unfall Körperschäden erleidet. Die Anschnallpflicht gilt laut ARAG nämlich nur während der Fahrt (BGH, Az.: VI ZR 10/11).

Rollendes Auto als Arbeitsunfall

Wird ein Versicherter auf dem Rückweg von der Arbeit vor der heimischen Garage bei dem Versuch, sein zurückrollendes Fahrzeug aufzuhalten, verletzt, stellt dies laut ARAG einen Arbeitsunfall im Sinne der gesetzlichen Unfallversicherung dar (SG Wiesbaden, Az.: S 13 U 49/11).

Gesetzlicher Unfallschutz auch bei Alkoholisierung

Verkehrsunfälle auf dem Weg zur oder von der Arbeitsstelle nach Hause stehen unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung, auch wenn bei einem solchen Unfall Alkohol im Spiel war. Nur wenn die alkoholbedingte Fahruntüchtigkeit als wesentliche Unfallursache feststeht, wird laut ARAG die Berufsgenossenschaft von ihrer grundsätzlichen Leistungspflicht frei (LSG Bayern, Az.: L 2 U 566/10).

Verbrauchsangaben auch bei Vorführwagen

Die Verpflichtung in Verkaufsangeboten für Neuwagen Angaben zum Kraftstoffverbrauch des angebotenen Fahrzeugs zu machen, kann nach Auskunft der ARAG auch für Vorführwagen gelten. Maßgeblich ist, ob der Händler das Fahrzeug zum Weiterverkauf erworben hat, was anzunehmen ist, wenn das Fahrzeug eine geringe Kilometerleistung von bis zu 1.000 Kilometer aufweist (BGH, Az.: I ZR 190/10). (oe)
Quelle: www.arag.de