Das Oberlandesgericht Koblenz hat in einer Entscheidung vom 09.01.2006 (Az.: 12 U 740/04) deutlich gemacht, welche Folgen eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung haben kann. Zum einen weist das Gericht darauf hin, dass eine Widerrufsbelehrung eine ladungsfähige Anschrift haben muss. Der Hinweis auf das "Postfach" genüge nicht. Dies ist keine ladungsfähige Anschrift und berechtigt Mitbewerber beispielsweise zu einer Abmahnung. Zum anderen kann die Abweichung vom amtlichen Belehrungsmuster zur Folge haben, dass sich die Widerrufsfrist des Kunden auf 6 Monate oder unter bestimmten Umständen auf unbestimmte Zeit verlängert. (mf)
Recht: Die Folgen einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung
09.05.2006
Eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung kann unangenehme Folgen haben.