Der Prozess um einen millionenschweren Internet-Betrug mit sogenannten Abo-Fallen ist am 2. November 2011 mit der Verlesung der Anklage fortgesetzt worden. Sieben Männer und eine Frau müssen sich vor dem Hamburger Landgericht unter anderem wegen banden- und gewerbsmäßigen Betrugs verantworten. Laut Anklage prellten sie knapp 70 000 Internet-Nutzer mit versteckten Kostenhinweisen, präparierten Webseiten und sogenannten "Vertipperdomains" um mehr als fünf Millionen Euro. Als Kopf der mutmaßlichen Betrüger-Bande vermutet die Staatsanwaltschaft einen 28 Jahre alten Angeklagten, der in Untersuchungshaft sitzt.
Gemeinsam mit einem 31-jährigen Mitangeklagten soll er mit Scheinfirmen sogenannte Downloadportale im Internet betrieben haben, auf denen eigentlich kostenlose Programme wie der Adobe Reader zum Herunterladen angeboten wurde. Um seriös zu wirken, imitierten sie laut Anklage mit ihren Internetseiten den Auftritt der Hersteller - ohne Lizenz, dafür mit einem verstecktem Kostenhinweis, der ganz am Ende der Seite und außerhalb des geöffneten Sichtfensters stand. Registrierte sich nun ein Interessent auf der Internetseite, um das vermeintlich kostenlose Angebot wahrzunehmen, wurde ihm wenig später die Bestätigung eines Jahresabos per E-Mail zugeschickt.
Zudem sollen die Angeklagten noch sogenannte "Vertipperdomains" betrieben haben. Damit seien Internet-Nutzer, die eine kostenlose Software suchten, aber den Namen des Herstellers beispielsweise durch einen Buchstabendreher falsch eingaben, auf die Seite der Angeklagten geleitet worden.
Weigerten sich die Nutzer, die rund 60 bis 100 Euro für ein Jahresabo zu bezahlen, soll ein ebenfalls angeklagter Rechtsanwalt Mahnschreiben verschickt haben. Den größten Teil der Millionensumme soll sich der Hauptangeklagte gesichert haben, eine Million Euro floss nach Ermittlungen der Staatsanwaltschaft auf sein Konto. Einigen der Angeklagten soll ein Anteil von mehr als 400 000 Euro ausgezahlt worden sein. Die 24-jährige mitangeklagte Frau, die Anrufer einer kostenpflichtigen Hotline zur Überweisung überreden sollte, bekam demnach 30 000 Euro ausgezahlt.
Den Antrag eines Verteidigers, der die Unterbrechung des Verfahrens wegen Befangenheit bei der Kammer forderte, lehnte das Gericht ab. Der Prozess soll fortgesetzt werden. Ein Urteil wird nicht vor Ende Januar 2012 erwartet. Bereits am ersten Prozesstag kam es zu einer Verschiebung weil einer der Angeklagten nicht erschienen war. (dpa/rw)