Das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg hat in einem Urteil geklärt, inwieweit die Bezeichnung "Produkt des Jahres" in der Werbung genutzt werden darf. Die Richter verweisen darauf, dass die Auszeichnung "Produkt des Jahres" im Zusammenhang mit dem Angebot bestimmter DSL-Tarife irreführend sein kann. Die Auszeichnung war aufgrund einer Leserumfrage einer Computer-Fachzeitschrift nicht für bestimmte Produkte des Providers vergeben worden, sondern in der Kategorie "Bester Internet-Provider". Wenn dann im Zusammenhang mit dem Angebot bestimmter DSL-Tarife mit der Auszeichnung "Produkt des Jahres" beworben wird, so ist dies irreführend und damit unzulässig. RA Thomas Feil
"Produkt des Jahres" ist unzulässig
07.02.2006 von Thomas Feil